Stellungnahme zum Bericht des Oö. Landesrechnungshofes zur Initiativprüfung vom Nationalpark Kalkalpen

Der Hinweis des Landesrechnungshofes auf die angespannte finanzielle Lage der Nationalpark Oö. Kalkalpen GmbH ist zu begrüßen. Vielleicht kann neben einer sehr effizienten und sparsamen Mittelverwendung auch eine öffentliche Diskussion über die Mittelausstattung der Nationalpark Oö. Kalkalpen GmbH zu einer Problemlösung beitragen. Die in der Gründungsphase des Nationalpark Kalkalpen in Art. 15a B-VG Vereinbarung (Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land OÖ zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen) festgelegten Gesellschafterzuschüsse sind nicht indexiert und die tatsächlichen Auszahlungen liegen mittlerweile deutlich unter dem Index. Das, obwohl seit der Gründung des Nationalparks zahlreiche weitere Aufgaben für die Nationalpark Oö Kalkalpen GmbH hinzugekommen sind. Der LRH meint auch, es wäre ein Gleichgewicht zwischen den Aufgaben der Bewahrung bzw. Erweiterung des Schutzgebietes sowie Forschung und Monitoring einerseits und Bildung und Erholung andererseits anzustreben. Seitens der IUCN gibt es im Gegensatz dazu für ein internationales Schutzgebiet der Kategorie II (vgl. § 1 Abs 3 Oö. Nationalparkgesetz) eine klare Priorisierung der Managementziele, die auch für den Nationalpark Kalkalpen verbindlich sind. Diesen Zielsetzungen hat die Nationalpark Verwaltung entsprochen. Den Schwerpunkt in der Nationalparkarbeit bildet selbstverständlich die Naturschutzarbeit. Die Ausgaben im Bereich Naturschutz sind mehr als doppelt so hoch wie im Bereich Erholung (inkl. dem Betrieb der Villa Sonnwend). Im Aufgabenbereich Erholung und durch den Betrieb der Villa Sonwend werden die meisten Einnahmen am Markt für die Nationalpark Oö. Kalkalpen GmbH erwirtschaftet.

Die geäußerte Kritik, dass der Ausbau und der Betrieb der National Park Lodge Villa Sonnwend als Hotelbetrieb und Bildungshaus des Nationalparks Kalkalpen nicht Kernaufgabe eines Nationalparks sei, kann nicht zugestimmt werden. Es ist richtig, dass ein Nationalpark auch ohne Betrieb eines Hotels geführt werden kann. Der Betrieb einer National Park Lodge und eines Bildungshauses mit einer derart klaren Ausrichtung auf Nationalparkinhalte steht den Aufgaben eines Nationalparks keinesfalls entgegen, sondern leistet in den beiden Nationalpark Kernaufgaben Bildung und Erholung einen sehr wertvollen Beitrag bei der Vermittlung von Nationalparkinhalten. Wie bei alle anderen Investitionen auch, wurden der Kauf, Sanierung, Betrieb und Ausbau der Villa Sonnwend in verschiedenen Generalversammlungsbeschlüssen einstimmig von den Gesellschaftern (Bund, Land OÖ) genehmigt.

Die Berechnung des LRH zum Verlust der Villa Sonnwend ist aus finanztechnischer Sicht nicht nachvollziehbar. Die Auflösung von Investitionszuschüssen ist ergebnisneutral und beeinflusst das laufende Betriebsergebnis nicht. Wäre die Villa Sonnwend 2019 nicht vom Nationalpark Kalkalpen betrieben worden, hätte das Einsparungen von lediglich EUR 885,- gebracht und 17 Personen hätten keinen Job mehr gehabt.

Wir wollen auch anmerken, dass die Geschäftsführung bereits während der Prüfung und auch danach Vorschläge des Landesrechnungshofes aufgegriffen und teilweise auch schon realisiert hat. Zu erwähnen sind hier die Anpassung der Struktur des Wirtschafts- und Finanzplans für die Budgetplanung 2021. Weiters wurde mit der Adaptierung der Bewirtschaftungsverträge begonnen und es gab erste Gespräche mit dem Betriebsrat zu Überarbeitung der Betriebsvereinbarung.

Dem Vorwurf der drohenden Zahlungsunfähigkeit 2019 muss auch klar widersprochen werden. Der Nationalpark Kalkalpen (Nationalpark Oö. Kalkalpen GmbH und Nationalpark Oö. Kalkalpen Service GmbH) verfügte 2019 über ein Anlagevermögen von EUR 7 Mio. und hatte einen Jahresumsatz von EUR 7,6 Mio. Der Nationalpark Kalkalpen verwendet keinen einzigen Euro an Fremdfinanzierung und konnte seine Verbindlichkeiten immer erfüllen. Die Behauptung der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist daher falsch.

Die Nationalpark Oö. Kalkalpen GmbH agiert nicht im Sinne der Aufsicht, prangert der Rechnungshof an. Dieser Behauptung tritt die Geschäftsführung des Nationalpark Oö. Kalkalpen entschieden entgegen. Die Beteiligungsrichtlinien sind in Geltung und erlangen ihre Gültigkeit nicht durch Anerkennung des Geschäftsführers oder der Gesellschaft. Es wird stets versucht, die Vorgaben und Intentionen der Aufsichts- und Prüfbehörde bestmöglich zu erfüllen. Die Kontaktnahmen, Besprechungen und Informationsweitergaben wurden in den letzten Jahren massiv ausgebaut. So gibt es eine Zielvereinbarung zwischen der Geschäftsführung und den beiden Eigentümern Bund und Land OÖ. In regelmäßig stattfindenden Jour fixe werden in diesem Kreis tagesaktuelle Themen besprochen. Ein Meilenstein für die Arbeit im Nationalpark Kalkalpen wurde mit der Erstellung des Managementplans 2020 erreicht. Dieser gibt als oberste Planungsebene die Richtung für die Entwicklung in den nächsten zehn Jahren vor.

  • Autor: Volkhard Maier
  • Quelle: VM via Email 19.2.2021