Wilderei im Ennstal - Geschichte

Geschichten aus der Region des Nationalpark Kalkalpen
Josef Weichenberger

Einzugsgebiet Ennstal

1746 - Beschwerde über die herrschaftlichen Jäger
Hans Georg Aigner vom Söldbauerngut beschwert sich im April 1746 bei der Landeshauptmannschaft über die Jäger der Herrschaft Steyr.

„Ich bin am 25. Mai 1741 nachmittags um 4 Uhr von meinem Häusl in den Wald, den sogenannten Prixenschachen, gegangen, um Jochwiden abzuschneiden. Ich war kaum im Holz angekommen, als jemand unversehens auf mich einen Schuss mit großen, auch teils gehackten Schrot abgab. Nach diesem Schuss liefen die Herrschaft Steyrischen Jäger auf mich zu und beschuldigten mich, in diesem Wald einen Hirsch geschossen zu haben. Ich gab mich aber Zeit meines Lebens niemals mit Wildbretschießen ab. Dieses auf die Leute schießen ist verboten. Auf mich geschah es um so strafbarer, weil ich dem im Gebüsch versteckten Jäger so nahe gekommen bin, dass er mich erkennen musste und auch ganz leicht ohne zu Schießen anhalten konnte. Man schoss mich ohne Anschreien ganz unversehens auf unerlaubte Art ganz elendiglich an.

Dem Bader musste ich für die Behandlung 35 Gulden 36 Kreuzer und für den Wein 4 Gulden 55 Kreuzer, zusammen also 40 Gulden 31 Kreuzer bezahlen. Ich litt nicht nur große Schmerzen, sondern wurde in einen so elenden Stand gesetzt worden, dass ich der Arbeit nicht mehr recht nachkommen kann. Ich bin außer Stand, mir das tägliche Brot zu verdienen. Die Herrschaft Steyr will mir weder die erwähnten Kosten ersetzten, noch eine Befriedigung verschaffen. Sie lässt mich nun schon das fünfte Jahr in meinem Elend und Notstand stecken.“

Der Landeshauptmann ordnet daraufhin ein Verhör aller beteiligten Personen für den 20. Mai 1746 an. Weitere Unterlagen sind leider nicht vorhanden.

1799 - Der Schuss auf den Fisch

Am Tag Maria Geburt [= 8. September] 1799 ist der Jägerjunge Josef Stipat im Grenzgebiet zwischen Sierning und dem sogenannten Lippen-Infang unterwegs, als er neun Kerle sieht, die jagen. Vier sind bürgerlich gekleidet und mit einem Gewehr bewaffnet, fünf tragen bäuerliche Kleidung und treiben mit einem Stecken das Wild. Weil der Jägerjunge ganz allein ist, traut er sich nicht näher hinzu, sondern versteckt sich. Als die unrechtmäßige Jagdgesellschaft vorüber ist, eilt er nach Hause und zeigt den Vorfall beim Landgerichtsdiener an. Der verspricht, ihn am nächsten Feiertag mit seinem Knecht zu begleiten.

So sind sie nun am 15. September 1799 zu dritt unterwegs. Um 4 Uhr hören sie im Burgholz in der Pfarre Wolfern einen Schuss und bald darauf noch einen zweiten. Sie laufen zum Kapfenberger-Infang, von wo die Schüsse kamen und durchstreifen den Wald. Sie sehen einen Mann, der etwas unter dem Mantel zu tragen scheint. Sie schleichen ihm nach und umgehen ihn. In einem Graben nahe der sogenannten Bauern in Dörfl-Leithen stellen sie ihn. Es ist dort kein Weg und der Mann trägt nun seine Flinte frei am Arm auf halbem Leib, wie man sie am Anstand hält. Er erschrickt sehr und zittert. Die drei nehmen ihm das Gewehr weg, welches er ohne Widerstand hergibt. Dann durchsuchen sie ihn und finden ein Pulverhorn mit Pulver und Schrott. Er gesteht auch einen Schuss und gibt an, dass er ihn in einer Schliergrube auf einen Fisch abgab. Sie befragen ihn noch nach Kameraden, weil sie ja zwei Schüsse hörten. Er antwortet, keinen Kameraden zu haben. Er versucht dann seine Flinte wieder zu bekommen und bietet dem Gerichtsdiener 3 Gulden und dem Knecht 1 Gulden. Sie händigen sie aber ihm nicht aus, sondern geben sie beim Landgericht Losensteinleiten ab. Ihn selbst lassen sie laufen, nachdem sie ihn als den Franz Groiß, Hufschmied zu Judendorf, erkannt haben.

Um sein Gewehr wieder zu bekommen, schreibt der Schmied am 13. September 1800 an das Oberamt der Herrschaft Steyr:

„Ich habe die mir weggenommene Flinte als Hausgewehr angeschafft. Ich kaufte sie um 6 Gulden bei der Witwe des verstorbenen Jägers von Spital am Pyhrn. Damals, als mir die Büchse weggenommen wurde, hatte ich sie vorher beim Büchsenschifter [= Hersteller von Gewehrschäften] in Steyr zur Reparatur. Ich trug sie nach Hause und schoss sie zur Probe in einer Sandgstätten ein. Dabei wollte ich für meine alte kranke Mutter einen Fisch schießen, den ich aber nicht traf.

Die Rückgabe meines Gewehres ist mir sehr wichtig. Denn mein Haus liegt etwas abseits und ist in einem schlechten Bauzustand. Es rückt nun die Zeit heran, wo die Bauern mit mir abrechnen und die Jahreskonten bezahlen. Ich erhalte dadurch mehr als 1.000 Gulden, die ich im Verlauf des Jahres zur Betreibung meines Gewerbes und Führung meiner häuslichen Wirtschaft brauche und aufbewahren muss. Wie leicht könnten schlimme Menschen Anlass haben, mich zu berauben. Deshalb benötige ich zu meiner größeren Sicherheit mein Hausgewehr. Ich bitte daher, dass es mir wieder zurückgegeben wird.“

Das Oberamt der Herrschaft Steyr antwortet ihm, er möge sich an die Herrschaft Losensteinleiten wenden, die ist in dieser Sache zuständig. Der Beamte des Oberamtes vermerkt sich an seiner Briefabschrift: die werden schon die Vorschützung des unentbehrlichen Hausgewehres ins klare zu setzten wissen.

1812 - Ein Wilderer wird in der Englalm gestellt

Der Jägerjunge Josef Mitterhauser kommt am Abend des 16. Oktober 1812 in die Engelalm im Forst Großraming. Er sieht auf einer Bank einen Sack liegen, ergreift ihn und fühlt eine Kugelmodel. Er fragt die Sennerin, wem dieser Sack gehört. Sie erzählt, dass ein Fremder da war, der ihn liegen ließ. Er will aber in der Nacht wiederkommen. Der Jägerjunge bleibt also auf der Alm und wartet. Als der Mann kommt, fragt ihn der Jägerjunge, wo er sein Gewehr versteckt hat. Dieser will es anfangs nicht sagen, doch schließlich gesteht er, dass er es unweit der Alm in einem Gebüsch versteckte. Der Jägerjunge behält den Mann über Nacht bei sich. Am Morgen des anderen Tages muss er ihn zu diesem Gebüsch führen, wo sie auch tatsächlich die Büchse finden.

Am 20. Oktober 1812 verhört man den gefangenen Wilderer im Pfleg- und Landgericht Steyr. Er gibt zu Protokoll:

„Ich heiße Anton Staudinger, bin 32 oder 33 Jahre alt, katholisch, ledig, von Beruf ein Weber und stamme vom Staudinger-Häusl in Kalchofen bei Timelkam nahe Vöcklabruck.

Vor vier Wochen ging ich von Windischgarsten, wo ich beim Webermeister in Seebach arbeite, weg um Wildbret zu schießen. Über die Weißensteiner-, Geiger-, Mandl- und Renneralm kam ich zur Englalm, wo mich der Jägerjunge aufgriff und hierher überstellte. Ich habe Zeit meines Lebens noch kein Wild geschossen.

Der Jäger in der Breitenau hat diesen Raubschützen schon voriges Jahr in der Leitner Alm im Forst Molln gefangen.

Zwar erwischte mich vor einem Jahr der Jäger in der Breitenau, als ich in der Lettner Alm mit einem Gewehr unterwegs war. Aber auch damals habe ich nichts geschossen. Der Jäger nahm mir damals die Büchse, versetzte mir einige Streiche und ließ mich laufen.”

1816 - Ein Reichraminger Hammerverwalter stiftet zum Wildern an

Auf Grund einer Anzeige des Forstmeisters Franz Xaver Ritzy verhört man am 9. Mai 1816 im Pfleggericht Weyer den hauptgewerkschaftlichen Waldgeher Johann Wölger. Im Protokoll finden sich die Fragen des Pflegers und die Antworten des Beschuldigten:

Wölger: Ich bin 42 oder 43 Jahre alt, katholisch, verheiratet und wohne im Niglgrabenhäusl. Ich kann mir nicht erklären, warum ich nun verhört werde.

Pfleger: Es ist dem Gericht bekannt, dass ihr einen Hirsch geschossen habt.

Wölger: Das täte mich wundern, ich weiß nichts davon.

Pfleger: Es gibt aber Zeugen, die es bestätigen können. Wie könnt ihr so unverschämt sein und dies bestreiten. Bekennt die Wahrheit, weil ihr euch sonst durch das Leugnen eine höhere Strafe zuzieht.

Wölger: Es müssen falsche Zeugen sein, die so etwas sagen. Ich schoss in meinem Leben noch niemals einen Hirsch.

Pfleger: Es sind keine falschen Zeugen, sondern es ist der Herr Forstmeister Ritzy der Herrschaft Steyr und auch der Revierjäger von Anzenbach Johann Laussermair. Ihr habt ihnen den geschossenen Hirsch schon gestanden. Steht daher von eurem Leugnen ab und legt ein offenes Bekenntnis ab.

Wölger: Es kann weder der Forstmeister noch der Revierjäger angeben, dass ich gestanden hätte, einen Hirsch geschossen zu haben.

Pfleger: Zum Forstmeister habt ihr gesagt: Ich bitte um Verzeihung, ich musste den Hirsch schießen, weil es mir mein Herr, der Herr Gasser befohlen hat. Wie könnt ihr nun so hartnäckig die Tat abstreiten?

Wölger: Ich kann mich schon erinnern, dass ich den Forstmeister Ritzy am Heimweg von Steyr bei der Schmiede nahe der Forsthube Enns traf. Er sagte zu mir: Du hast was rechtes angestellt. Ich sagte darauf: Herr Forstmeister, ich bitte um Verzeihung, sagen sie nur meinem Vater nichts. Ich glaubte, dass er die Differenz meinte, die ich mit dem hauptgewerkschaftlichen Waldbereiter Ritter habe. Von einem geschossenen Hirsch war keine Rede, noch weniger davon, dass ich so etwas gestanden hätte!

Nach diesem hartnäckigen Leugnen wird der Gerichtsdiener geholt und ihm befohlen, dass er dem Peter Wölger die Eisen anschlagen soll. Wölger verwehrt sich dagegen, ersucht aber dann um Abstehung von der Anschlagung der Eisen, indem er sagt, er bitte um Verzeihung, dass er so lange geleugnet hat. Er wird alles aufrichtig gestehen. Daraufhin verschont man ihn von dem Eisenanlegen. Der Gerichtsdiener wird wieder hinausgeschickt und das Verhör fortgesetzt.

Pfleger: Da ihr erklärt habt, alles offenherzig zu gestehen, so erwartet das Gericht ein offenes Bekenntnis.

Wölger: Vor allem bitte ich nochmals um Verzeihung, dass ich ungeachtet aller gütigen Ermahnung und vorgehaltenen Beweise so lang auf dem Leugnen beharrte. Ich gestehe, dass ich den Hirsch geschossen habe. Es ereignete sich auf folgende Weise:

Der Hammerverwalter von Reichraming, Herr von Gasser, war damals in Dirnbach um am Wehrbau oder am Hammer nachzusehen. Da sah er zufällig einen Hirsch auf dem Schüttberg herumgehen. Auch ich befand mich damals gerade in Dirnbach. Herr Gasser sagte zu mir: Sakramentskerl, da oben ist ein Hirsch. Schau, dass du ihn bekommst. Du musst ihn mir schießen, ich brauche ein Wildbret. Ich erklärte Herrn Gasser, dass ich das nicht tun kann, weil es verboten ist und uns alle Leute sehen würden. Außerdem habe ich kein Gewehr. Allein es half mir nichts. Herr Gasser erwiderte Sakramentskerl, den Hirsch musst du mir schießen. Geh’ hinaus und nimm mein Gewehr. Weil mir nichts anderes übrig blieb, ging ich sein Gewehr holen. Ich lud es mit seinem Pulver und Blei. Ich sagte Herrn Gasser, dass ich den Hirsch nicht allein bekommen kann, wenn mir nicht jemand jagen und treiben hilft. Herr Gasser antwortete darauf: Sakramentskerl, so schau dir um wen. Es kam mir eben der Lendknecht Johann Mistlberger unter. Ich sagte ihm, du musst mit, weil ich für den Herrn Gasser einen Hirsch schießen muss, bei Gottes Gnad’. Dann sind wir beide den Schüttberg hinauf. Ich bin auf einem Platz angestanden, wo der Hirsch vorbeikommen musste. Mistlberger trieb den Hirsch auf und gejagte ihn mir zu. Ich streckte ihn mit dem ersten Schuss nieder. Wir ließen den Hirsch bis zum Abend liegen und zogen ihn erst in der Finsternis zur Straße hinunter. Wir legten ihn auf einen Schlitten und brachten ihn zu Herrn Gasser in seinen Keller. Dort zerwirkten wir den Hirsch. Herr Gasser freute sich sehr darüber.

Pfleger: Wie sah der Hirsch aus?

Wölger: Es war ein mittelmäßiger Hirsch mit 8 Enden.

Pfleger: Versprach oder gab euch Herr Gasser etwas für das Schießen?

Wölger: Er gab und versprach uns nichts. Wir glaubten, es tun zu müssen, weil er unser Herr ist und es uns befahl.

Pfleger: Wie lange ist es her, dass ihr den Hirsch geschossen habt?

Wölger: Vergangenen Winter ist es drei Jahre her. Es dürfte nach Weihnachten gewesen sein.

Pfleger: Wieso habt ihr das getan, obwohl ihr doch wisst, dass es verboten ist?

Wölger: Ich fürchtete mich vor meinem Herrn. Wenn man nicht tut, was er haben will, so ist er wie der Teufel auf einem.

Pfleger: Weil ihr so lange leugneten, erhebt sich der Verdacht, dass ihr den Hirsch aus eigenem Antrieb geschossen habt.

Wölger: Ich gestehe es lieber gleich, dass der Herr Gasser mir sagte, wenn wegen dem Hirsch was herauskommt und ich darüber befragt werde, so soll ich es leugnen und sagen, ich wisse nichts.

Pfleger: Getraut ihr euch, dem Herrn Gasser das nun gegebene Geständnis auch ins Angesicht zu sagen?

Wölger: Ja, jetzt kann ich nicht mehr anders, denn es ist die reine Wahrheit.

Auch der 38-jährige Lendknecht Johann Mistlberger bestätigt bei seiner Einvernahme die Angaben von Johann Wölger.

Der Pfleger von Weyer schickt das Vernehmungsprotokoll an die Herrschaft Steyr. Im Begleitschreiben empfiehlt er die Kontaktaufnahme mit der Innerberger Hauptgewerkschaft.

Gegen Herrn von Gasser ist ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Weil Herr von Gasser ein Adeliger ist, so obliegt die Zuständigkeit dem Kriminalgericht des Magistrates Linz. Bei den beiden Mitschuldigen könnte die hochfürstliche Herrschaft Steyr Gnade vor Recht ergehen lassen. Denn sie schossen den Hirsch nicht aus eigenem Antrieb und böser Absicht, sondern auf Befehl und Zwang des Herrn von Gasser. Sie zogen keinen Nutzen daraus.

Im Vertrag vom 8. Mai 1631 zwischen der Herrschaft Steyr und der k.k . Hauptgewerkschaft ist im Absatz 18 festgelegt, dass die Hauptgewerkschaft dafür haftet, dass dem Hoch- und anderen Wildbret durch ihre Leute kein Schaden zugefügt wird. Es wäre wohl das beste, wenn der Hammerverwalter aus Reichraming entfernt wird.

Das fürstliche Oberamt ordnet die weitere Untersuchung an. Es erscheint auch verdächtig, dass der Waldgeher so gut mit dem Gewehr umgehen kann.

1824 - Als Frau verkleideter Wilderer

Am 14. Februar 1824 begegnet im sogenannten Migelschacherl um 10 Uhr nachts der Jägerjunge vom Revier Mayrhoftal dem Bruder des Lehnergutsbesitzers in Kleinreifling, Leopold Ahrer, der im Gesicht mit einer Haube vermummt und mit einem Weiberrocke verkleidet ist und mit einem geladenen Kugelstutzen und einem Stock bewaffnet ist. Auch ein zweiter Wilderer ist bei ihm, Michael Stummer, ein verabschiedeter Soldat, der derzeit als Dienstknecht beim Nigelbauern in Kleinreifling arbeitet. Er führt eine mit Schrot geladene Flinte und einen Stock bei sich. Die beiden Wilderer greifen sofort den Jägerjungen mit ihren Bergstöcken an. Dem gelingt es aber, den Leopold Ahrer zu überwältigen, worauf Michael Stummer die Flucht ergreift.

Beide Wilderer werden verhaftet und 5 Tage im Arrest behalten. Im Verhör geben sie an, dass sie nur Füchse und Hasen jagen wollten. Ihre Aussage erscheint aber nicht glaubwürdig, da man auf Füchse und Hasen nicht mit Kugeln schießt. Leopold Ahrer ist als Wilddieb wegen eines früheren Vergehens wohlbekannt. Beide Wilderer versprechen, dass sie gewiss nicht mehr ins Wildschießen ausgehen werden.

1834 - Rauferei zwischen Jägern und Wilderern im Hintergebirge

Am 22. Oktober 1834 gehen die beiden fürstlichen Jägerjungen Peter Wölger und Michael Helm ins Hintergebirge zur Kernalm am Raffelboden. Dort wollen sie mit den Jägerjungen der Reviere Breitenau und Hehenberg zusammentreffen, um gemeinsam das Gebiet nach Wilddieben zu durchstreichen.

Als sie nun abends fast die Pöschlalm erreichen, gewahrt Michael Helm einen Raubschützen, der sich einer Felsmauer entlang schleicht. Sie laufen ihm nach und der Jägerjunge Peter Wölger holt ihn ein und versetzt ihm mit seinem Bergstock ein paar Hiebe. Der Kerl ergibt sich widerstandslos. Man fesselt ihn sogleich und bringt ihn zur hauptgewerkschaftlichen Holzknechthütte im Hasel. Dort übernachten sie. Am nächsten Morgen beschließen sie, dass Michael Helm den gefangenen Raubschützen nach Weyer bringt. Peter Wölger will beide noch bis zu jener Stelle begleiten, wo ein Überfall der Wilddiebe am gefährlichsten erscheint. Von dort möchte er dann zurück zur vereinbarten Zusammenkunft der übrigen Jäger gehen.

Auf dem Wege nach Brunnbach bleibt Peter Wölger unterhalb der Annerlbauernalm zurück und lässt seinen Kameraden den Wilddieb allein fortführen. Als er ihnen nachsieht, bemerkt er auf einmal einen zweiten Raubschützen unten über den sogenannten hohen Steg gehen. Dieser Wilderer hat wohl die Absicht, ihnen aufzulauern und den Gefangenen abzunehmen. Als Peter Wölger die Gefahr erkennt, eilt er sofort seinem Kameraden nach und teilt ihm das Gesehene mit. Sie gehen nun gemeinsam über den hohen Steg, wobei sie den Wildschützen in die Mitte nehmen. Michael Helm ist vorne.

Obwohl sie besonders acht geben, ob sich der 2. Raubschütze nicht irgendwo versteckt hält, so übersehen sie ihn doch. Als sie ungefähr 80 Schritte oberhalb des hohen Steges dahingehen, springt plötzlich der Wildschütz aus einem Gebüsch hervor und versetzte mit seinem langen Bergstock dem Peter Wölger einen so gewaltigen Streich auf den Kopf, dass dieser die Besinnung verliert und über den steilen Hang hinabkugelt. Dabei verliert er sein Gewehr und den Bergstock.

Als er sich wieder erholt, sieht er oben am Weg den Wildschützen und den Michael Helm mit ihren Stecken aufeinander losschlagen. Voll Begier, seinem Kameraden zu Hilfe zu kommen, eilt Wölger den Hang hinauf. Wie er aber auf dem Weg ankommt, sieht er Michael Helm nicht mehr. Nun stürmt der Raubschütze neuerlich mit erhobenem Stock auf ihn los.

Wehrlos wie er ist, unterläuft er den auf ihn geführten Schlag, packt den Wildschütz bei der Brust und fängt mit ihm zu ringen an. Dabei kollern nun beide den steilen Hang hinunter. Unten kommt der Jäger auf dem Wildschütz zu liegen. Er schlägt mit den Fäusten auf den Kerl ein. Die Hiebe zeigen aber beim Raubschützen keine sonderliche Wirkung. Vielmehr gelingt es diesem, weil er dem Jäger an Körperkraft weit überlegene ist, wieder aufzukommen. Mit seinem Pulverhorn schlägt er dem Jäger so heftig auf den Kopf, dass der nun auslassen muss. Der Wildschütz flüchtet.

Peter Wölger rafft sich auf und sucht sein Gewehr. Er findet es abgeschlagen im Graben liegen.

In seinem erschöpften und blutverschmierten Zustand ist an keine weitere Verfolgung zu denken. Er klettert den Steilhang hinauf und findet oben nur den Hut von Michael Helm. Von seinem Jägerkollegen ist weit und breit keine Spur zu sehen. Auf sein Rufen erhält er keine Antwort. Er schleppt sich bis nach Hehenberg, wo er bei einem Köhler liegen bleibt. Wölger veranlasst, dass dem fürstlichen Revierjäger im Kohlschlag der Vorfall gemeldet und nach seinem Kameraden gesucht wird.

Michael Helm berichtet über diesen Vorfall: Er ist von Anfang an durch die beiden Gewehre, seinem und jenen des Wildschützen, dann die beiden Stecken und den an der Schnur befindlichen Hund stark eingeschränkt und behindert. Beim Angriff sieht er nur den Peter Wölger den Abhang hinabkugeln, worauf der Raubschütze schon mit dem Stecken auf ihn losgeht. Sie kämpfen eine Zeitlang ohne besonderen Erfolg miteinander. Der Wilderer hat durch seinen viel längeren Stock den Vorteil für sich. Michael Helm sieht schon den Peter Wölger den Hang heraufkommen, als er plötzlich einen Schlag über die Hand und einen zweiten über den Kopf erhält, welcher ihn tüld (besinnungslos) macht. Von diesem Augenblick an weiß er nichts mehr. Wie er seine Besinnung wieder vollkommen erlangt, findet er sich ungefähr eine halbe Stunde vom Kampfplatz entfernt, unfern der Stiegenmauer. Er ist ohne Hut und Haube, trägt aber noch beide Gewehren auf der Achsel. Unwohl wie er sich fühlt, geht er zum Weißerbauern in Weißwasser, wo er Leute aussendet, um Peter Wölger zu suchen.

Der zweite Wilddieb schnitt dem gefangenen Raubschützen mit einem Messer den Strick, mit dem er gefesselt ist, auf. Der befreite Raubschütz mischt sich aber gar nicht in den Streit ein, sondern entfernt sich ruhig mit seinem Kameraden.

Ein ärztliches Zeugnis beschreibt die Verwundungen des Jägerjungen Peter Wölger.

  • am rechten Ohr eine starke Quetschung
  • am rechten Jochbein eine ½ Zoll lange Wunde
  • die Substanz des rechten Auges ist gänzlich mit stockendem Blut umgeben
  • am linken Stirnbein befindet sich ebenfalls eine 1 Zoll lange und ½ Zoll breite Wunde, welche bis zum Stirnbein tief gedrungen ist
  • am Seitenwandbein der linken Seite ist eine 1 Zoll lange tiefe Wunde, ebenso auch am linken Jochbein.

Dieser Bericht beurkundet, dass der Jägerjunge Peter Wölger seiner Pflicht standhaft und mutvoll nachkam. Er riskierte nicht nur gefährliche Verwundungen, sondern setzte sogar sein Leben aufs Spiel. Der Tags zuvor aufgegriffene Wilddieb wurde ihm ohne sein Verschulden gewaltsam wieder abgenommen. Zur Belohnung seines Mutes und zur Aufmunterung für künftige Fälle soll ihm daher die für die Einbringung eines Wilddiebes gesetzte herrschaftliche Belohnung ausbezahlt werden.

Keiner der beiden Raubschützen konnte erkannt werden, obgleich sie nicht verlarvt oder geschwärzt waren.

Die Güterdirektion der Herrschaft Steyr merkt am Brief an:

„Die beiden Jägerjungen benahmen sich höchst unvorsichtig. Selbst dann, als sie größter Lebensgefahr ausgesetzt waren, ließen sie jene Gegenwehr außer Acht, zu welcher der Jäger für seine Selbsterhaltung (laut Jagdpatent vom 28. Februar 1786) berechtigt ist. Seine Durchlaucht erkennt aber dennoch dem Jägerjungen Peter Wölger in Anerkennung seines mutigen Verhaltens und seiner Selbstaufopferung die Belohnung von 15 Gulden zu.

Der Fall des Michael Helm klingt eigenartig. Er will vom Kampfplatz einen so weiten Weg zurückgelegt haben und erst bei der Stiegenmauer wieder zur Besinnung gelangt sein. Es liegt von ihm auch kein ärztliches Zeugnis über seine angeblich ihm zugefügte Verwundung vor. Der Jägerjunge Michael Helm erscheint in keinem guten Licht. Es scheint so, als sei er nicht von den im Kampf erhaltenen Wunden, sondern nur von seiner Mutlosigkeit besinnungslos geworden und hat deshalb die Flucht ergriffen.

1841 - Jäger schießt Wilderer an

Am 16. November 1841 erscheint der Jägeradjunkt Leopold Stummer vom Revier Mayrhoftal beim Forstamt in Weyer und berichtet:

„Mein Kamerad, der Adjunkt Franz Ahrer und ich gingen am Vormittag des 5. November von Küpfern zur Stallburgalm hinauf. Als wir zur Vorderauer Kohlgrube kamen, glaubten wir vom Krautgarten herab eine Schuss gehört zu haben. Um uns davon genauer zu überzeugen, verdoppelten wir unser Tempo und eilten in die Nähe der erwähnten Alm. Von dort aus kann man die Krautgartenmäuer und überhaupt das anliegende Gemsgebirge ziemlich gut überblicken. Wir hielten uns daselbst 3 Stunden lang auf, ohne jemanden zu sehen oder etwas zu hören. Daraus schlossen wir, dass der vernommene Knall kein Schuss gewesen sei, sondern von irgend etwas anderem hergerührt haben müsse. Wir gingen sodann gegen den Wasserboden und als wir dort ankamen, hörten wir aber ganz klar und gut vernehmbar einen Schuss im Schönbrett fallen. In größter Eile versuchten wir diesen Platz zu erreichen. Als wir uns dort umsahen und den Raubschützen aufspüren wollten, fielen nach einander rings um uns 5 oder 6 Schüsse. Sie waren in so kurzer Distanz von uns abgegeben worden, dass wir der größten Gefahr ausgesetzt waren, totgeschossen zu werden. Darauf hörten wir deutlich die Wilddiebe in geringer Entfernung von uns ihre Gewehre laden.

Wir waren überzeugt, dass es jetzt zu einem Zusammenstoß kommen würde. Wir hielten uns zu ihrem Empfang bereit und verbargen uns in einem Dickicht. Es dauerte nicht lange, so kamen 2 verfärbte Kerle daher, deren jeder eine Gams auf dem Rücken hatte. Ich nahm davon den größeren aufs Korn und schoss ihn ungefähr auf 30 Schritte Knall und Fall zusammen. Meine Büchse war mit großem Schrott geladen, die der Wilderer wahrscheinlich alle auf der Brust empfing. Wir blieben nach wie vor in unserem Versteck und hielten uns hier verborgen, da wir bei der Überlegenheit, die man nach der Anzahl der Schüsse voraussetzen musste, uns auf kein Handgemenge einlassen konnten. Eine Totenstille trat ein. Wir entfernten uns vorsichtig und zogen auf den Übergang und von da auf den Waschriedl hinüber. Wir verweilten hier einige Zeit. Zu sehen oder zu hören war nichts mehr, da es inzwischen Abend wurde.

Am anderen Tag besichtigten wir den Platz, wo der Raubschütz gefallen ist und fanden den Boden stark vom Blut gefärbt. Es mag dazu auch der Schweiß vom Gams beigetragen haben. Bis heute konnte man nichts erfahren, woher diese Wilddiebe gekommen, oder wo sie hingegangen sind. Jedenfalls dürften es keine einheimischen Dienst- und Holzknecht sein, weil die an einem Wochentag nicht leicht abkommen können.

Diese Anzeige hätte der Adjunkt Leopold Stummer schon früher gemacht, doch er erwartete täglich seine hochfürstliche Durchlaucht zur Gemspirsch und hoffte, diesen Vorfall mündlich hochderoselben anzuzeigen.“

Das Oberforstamt in Steyr merkt am Brief an:

„Die von den Adjunkten gewählte Vorgangsweise gegen die Wilddiebe ist sehr wirksam. Es ist die beste Methode, um ihnen ihr räuberisches Handwerk zu verleiden. Sie verdient daher von dem fürstlichen Jagdpersonal zu dessen eigener Sicherheit, wo es ungesehen ausführbar erscheint, beachtet zu werden. Es versteht sich aber von selbst, dass jeder derlei Fall geheim zu halten ist. Jeder, insbesondere der Mayrhoftaler Adjunkt soll eine an ihn gerichtete Anspielung auf jene Tat mit der gleichgültigsten Mine ablehnen. Inzwischen ist aber in allen Gemeinden unscheinbar acht zu geben, um etwas näheres von dem verwundeten oder tot geschossenen Halunken zu erfahren. Das eine oder andere wird man wohl erfahren können, weil es schwerlich ein Geheimnis bleiben dürfte. Da aus der Schwärzung des Gesichtes zu vermuten ist, dass es sich um einen Einheimischen handelt, wird sein Kranksein oder sein Abgang wohl ruchbar werden.”

1842 - Wilderer in der Hetz

Der Revierjäger vom Zeitschenberg Peter Wölger, sein Adjunkt Jakob Dorfmeister und der Adjunkt von Breitenau Franz Laussermayr treffen am 23. August 1842 in der Hetz am Grestenberg auf zwei Wilderer. Den beiden Raubschützen wird ihr Kugelstutzen und andere bedeutende Wildererutensilien, sowie eine ganze und eine bereits zerwirkte Gemse abgenommen. Einen der Wilderer, den vielbekannten Georg Bergbauer, vulgo Weinmeister-Mayr, greifen sie auf und liefern ihn beim Distriktsgericht Steinbach ab.

Bei der Überstellung des Wildschützen Georg Bergbauer von Steinbach nach Spital entwischt dieser.

Dem Jagdpersonal stehen als Belohnung 2 Dukaten zu. Da 2 Dukaten dem Wert von 9 Gulden 12 Kreuzer entsprechen, so entfällt auf jeden der Betrag von 3 Gulden 3 Kreuzer, weil noch 3 Kreuzer für die Stempelmarke der Quittung abgezogen werden. Bei der Auszahlung dieser Gelder im Februar 1843 lebt der Adjunkt Dorfmeister nicht mehr. Der ihm zustehende Anteil wird für seine Begräbniskosten verwendet, was darauf schließen lässt, dass er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit ums Leben kam.

1848 - Revolution in Österreich, Aufhebung der Grundherrschaft

Oberlehrer Wurzer schreibt über das Jahr 1848 in einem Manuskript über Losensteins Vergangenheit: „Es scheint keinen Herrn und kein Gesetz mehr zu geben. Im Hintergebirge wurden oft von über 100 Wildschützen bei helllichtem Tage ganze Treibjagden veranstaltet. Kein Jäger durfte sich blicken lassen. Der Pfleger von Losenstein war machtlos.”

Ob das allerdings so stimmt, ist fraglich.

1851 - Anzenbach: Einem Wilderer wird Gewehr und Hut abgejagt

Am 23. Juni 1851 stellt der Anzenbacher Revierjäger Johann Neubacher den Wilderer Kaspar Salcher. Dieser ergreift die Flucht, lässt sein Gewehr zurück und verliert seinen Hut. Es zeigt sich, dass das Gewehr geladen ist. Der Revierjäger übersendet das geladene Gewehr und den Hut durch einen Boten an die Güterdirektion in Steyr, damit man diese Gegenstände beim Landgericht Steyr abliefert. Er macht alle darauf aufmerksam, dass das Gewehr so belassen wurde, wie es der Wildschütz zurückgelassen hat, also noch immer scharf geladen ist.

Der Fall wird am 14. Juli 1851 im Landesgericht Steyr verhandelt. Die Gerichtsakten sind leider nicht erhalten.

1851 - Durchsuchung einer Holzknechthütte fördert einige Wildererutensilien zu Tage

Es liegt natürlich der Verdacht nahe, dass auch Holzknechte, die im Hintergebirge arbeiten, wilderen. Deshalb lässt Oberförster Jungmair vom Forstamt Arzberg im Herbst 1851 einige Holzknechthütten der Innerberger Hauptgewerkschaft durchsuchen. Die Aktion wird gemeinsam mit der k.k. Gendarmerie von Losenstein und Weyer und der Assistenz der Ortsvorsteher von Großraming und Reichraming durchgeführt.

Dabei finden sich in der Holzknechthütte am Reichenpfad zwei Wilderergewehre, zwei Pulverhörner und ein Gläschen mit Zündhütchen. Das eine Gewehr gehört dem Holzknecht Michl Brandecker, Inwohner in der Kronsteineralm in Brunnbach, das andere dem Holzknecht Markus Lumplecker, Inwohner im Kettensteinerhäusl im Lumplgraben.

In der hauptgewerkschaftlichen Holzknechthütte auf der Gschlifflacke im Revier Kohlschlag entdeckt man ein Gewehr mit Kugeln. Es gehört dem Besitzer des Bergerhäusel in Brunnbach, dem Holzknecht Plettenbacher. Bei der Durchsuchung seines Häusels kommen noch zwei weitere Gewehre zu Tage.

Sämtliche Gegenstände werden dem Bezirksgericht Weyer übergeben. Der Oberförster Jungmair wird für dieses sehr zweckmäßig Vorgehen gegen die Wilderer von Graf Lamberg ausdrücklich gelobt.

1851 - Kampf Jäger gegen Wilderer nahe der Gschwendtalm

Am 10. November 1851 schießt der Jagdgast Graf von Nyho im Revier Kohlschlag am Gamsstein eine Gemse an. Das waidwunde Tier verspringt sich hoffnungslos in den Felsen. Man kann an sie nicht anders herankommen, als dass sich jemand an einem Seil über die Felswand zu ihr hinablässt. Dieses Unternehmen kann aber am selben Tag nicht mehr ausgeführt werden. Also begibt sich am nächsten Tag bald in der Früh der Revierjäger Anton Hubmer mit seinen beiden Adjunkten Ferdinand Loidl und Johann Neubacher auf den Gamsstein, um die angeschossene und wahrscheinlich bereits verendete Gemse zu bergen.

Als die drei von der Gschwendtalm dem Gamsstein zugehen, bemerkten sie frische Fußspuren, teils im Schnee, teils auf weichem Boden. Es ist zu erkennen, dass diese Personen bemüht waren, den Schnee möglichst zu meiden, was den Jägern sehr verdächtig vorkommt. Beim weiteren Vorwärtsgehen sehen sie in einiger Entfernung 4 Raubschützen. Obwohl alle vermummt oder geschwärzt sind, erkennen sie einen davon an der Kleidung. Die Jäger eilen den Wilderern nach. Als sie ihnen schon ganz nahe sind, rufen sie ihnen Halt! zu. Der Adjunkt Loidl springt sogleich auf einen Raubschützen zu und reißt ihm von rückwärts die Larve herunter. Da dringen die Wilderer mit ihren Bergstöcken auf den Adjunkten ein. Der Revierjäger Hubmer eilt dem Adjunkten zu Hilfe und sogleich beginnt ein allgemeiner Kampf. Obwohl sich die beiden Jäger vehement wehren, werden sie zu Boden geschlagen und erhalten liegend noch viele Schläge.

Der Revierjäger erleidet drei 3 Zoll lange klaffende Kopfwunden, einen Schlag oberhalb des rechten Auges nebst anderen Blessuren am Körper. Der Adjunkt Loidl bekommt ebenfalls drei lange Kopfwunden ab. Nur der Adjunkt Neuhauser, der nicht in die Tätlichkeiten eingriff, bleibt unversehrt.

Als sich die Jäger endlich von ihrem bewusstlosen Zustand, in welchen sie durch die erhaltenen Schläge auf den Kopf gefallen waren, wieder erholen, fühlen sie sich zu schwach, um die Raubschützen weiter zu verfolgen.

Die Jäger erkannten aber sämtliche vier Raubschützen. Zudem erbeuteten sie von ihnen ein Gewehr, einen Hut, einen Stock und ein Tuch mit Brot.

Mit viel Mühe schleppen sich der Revierjäger Hubmer und Adjunkt Loidl nach Hause und lassen den Wundarzt von Großraming holen.

Der Adjunkt Johann Neubacher berichtet den Vorfall sofort dem Oberförster Jungmayr im Keixengraben. Dieser macht sich mit seinen beiden Adjunkten Matthias Hlawatsch und Vinzenz Schimanek ins Revier Kohlschlag auf. Die beiden Adjunkten vom Keixengraben und Johann Neubacher werden angewiesen, die angeschossene Gemse zu bergen. Die verendete Gemse wird aufgefunden und vom Adjunkten Vinzenz Schimanek an einem Seil über die Felswand hinabgelassen.

Am 12. November schickt man den Adjunkten Neubacher zum Bezirksgericht in Weyer, um über den Vorfall Anzeige zu erstatten. Gleich am nächsten Tag kommt die gerichtliche Kommission ins Kohlschlager Jägerhaus, um die verwundeten Jäger einzuvernehmen. Der Arzt stuft die Verletzungen des Loidl als schwer und die des Revierjägers Hubmer als lebensgefährlich ein.

Graf Lamberg verfügt am 18. November 1851:

„Dem Revierjäger Hubmer und dem Adjunkten Loidl, welche am 11. November den ungleichen Kampf mit 4 Raubschützen ehrenvoll unternommen und durch ihr mutiges Einschreiten die Schuldigen erkannten und dem Gericht zur Bestrafung anzeigen konnten, wird die wohlverdiente Belohnung, welche ich in dem vorliegenden Falle auf die Summe von 20 Dukaten in Gold erhöhe (also 10 Stück für jeden), unverweilt ausbezahlt. Der Adjunkt Neubacher bleibt wegen seiner an den Tag gelegten Feigheit vom Bezug der Prämie ausgeschlossen.

1879 - Anzenbacher Wildschützenaffäre, die dem Holzknecht Matthias Schwarz, genannt „der schwarz Hiesl”, das Leben kostet

Sechs Laussinger Wildschützen brechen am frühen Morgen des 14. September 1879 vom Plattenberg auf, um im Jagdrevier des Grafen Lamberg Hirsche zu jagen.

In einer Hütte beim sogenannten Anzstöckl bereiten sie sich auf den Pirschgang vor. Sie beten den Rosenkranz und begeben sich dann in Gott’s nam auf die Pirsch. Sie erlegen einen Spießer und einen Sechsender.

Als sie zur Almhütte zurückkehren, werden sie gewarnt. Der Pirschgang ist den herrschaftlichen Jägern zu Ohren gekommen und diese seien bereits auf der Suche nach den Wildschützen.

Die Wildschützen vereinbaren, durch den Schnapperlgraben hinauszugehen, die Straße zu queren und dann im Wasser des Reichramingbaches ihre Spuren zu verwischen. Die Nacht soll in einer Hütte unterhalb des Schneeberges zugebracht werden.

Doch nahe der Straße werden die Wildschützen von den Jägern erwartet und gestellt.

Im Bericht des Jagdgehilfen Kaspar Huebmer steht:

„Am Abend des 14. September 1879 zwischen 7 und 8 Uhr trafen wir im Schnabelgraben mit dem Revierjäger Peter Kupfer zusammen. In dem unserer Aufsicht anvertrauten Jagdgebiet des Herrn Grafen Lamberg hörten wir einen Schuss und gewahrten später auch zwei Wilddiebe, welche einen Hirsch trugen.

Wir passten beim sogenannten Anzstöckl neben dem Schnabelgraben den Wilddieben vor, um ihnen die Beute abzunehmen und sie womöglich festzunehmen. Bald danach kommen richtig auch die Wilddiebe und zwar sechs stämmige, mit Bergstöcken und teils mit Gewehren bewaffnete Burschen mit geschwärzten Gesichtern den steilen Fußweg, der vom Schnabelgraben zur Straße führt, herauf.

 Unmittelbar vor der Einmündung dieses schmalen Fußsteiges in die gemauerte Straße verstellten wir den Wilddieben den Weg. Herr Revierförster Peter Kupfer forderte sie auf, sich zu ergeben. Die Wilddiebe setzten sich aber sofort zur Wehr und schlugen mit ihren Waffen auf uns los, so dass wir beide schwere und der Herr Revierförster Kupfer leichte körperliche Verletzungen erlitten.

Die Wilddiebe trugen zwei erlegte Hirsche bei sich und wollten sich auf die offene Straße durchschlagen. Es entspann sich ein Kampf auf Leben und Tod, da wir unserem Dienst zu erfüllen und unser Leben zu schützen gleichfalls zu unseren Waffen greifen mussten.

Dem erbitterten Kampf, den wir mit den Diebsgesellen einige Zeit führen mussten, machte plötzlich ein Schuss ein rasches Ende. Einer der Wilderer stürzte jammernd zu Boden. Nun endlich ergriffen dessen fünf Spießgesellen mit Zurücklassung des gestohlenen Gutes und ihres verwundeten Kameraden die Flucht!

Ob der Schuss aus dem Gewehr eines Diebes oder eines Jagdorgans losgegangen ist, lässt sich nicht feststellen, weil eben der Kampf ein zu heftiger war, auf einem sehr beschränkten Raum bis zur gänzlichen Ermattung geführt wurde. Wir hatten schon viel Blut verloren, auch herrschte in dem dicht bewaldeten Engpass große Finsternis.“

Die Wildschützen schildern diese Situation so:

„Wir wurden nahe der Straße mit den Worten „Halt, ihr verfluchten Wildschützen, ihr Himmelsakramenter!“ angehalten. Gleichzeitig schlugen die drei Jäger, Kupfer, Huemer und Neubacher mit den Bergstöcken auf uns ein. Es entwickelte sich ein Kampf.

Ein Jäger schrie: „Schiaßen, sie ergreifen die Flucht!“ Der Wildschütz Matthias Schwarz schreit zurück: „Nit schiaßen, ihr kennts mi ja eh!“ Ein Jäger erwidert: „Wart du Rabenviech, i schiaß di nieder!“ Unmittelbar danach fällt ein Schuss.“

Dieser Schuss trifft Matthias Schwarz mit 29 Schrotkugeln in den Rücken. An den Folgen dieses Schusses verstirbt der einundzwanzigjährige Holzknecht sechs Tage später (am 20. September 1879) im Krankenhaus Steyr. Am Tag vor seinem Tod gibt er dem ihn vernehmenden Staatsanwalt an, dass Kajetan Neubacher auf ihn schoss und zwar mit dem Gewehr des Jägers Huebmer.

Die Gerichtsverhandlung findet am 4. April 1880 in Steyr statt. Angeklagt sind wegen Diebstahl und öffentlicher Gewalttätigkeit folgende Wilderer:

1. der 33-jährige ledige Holzknecht Leopold Schmidthaler aus Stiedelsbach,

2. der 36-jährige verheiratete Holzarbeiter Josef Schmidthaler,

3. ihr Bruder Michael Schmidthaler

  • der verheiratete 36-jährige Zimmermann Josef Fellbauer, Besitzer des Haarschneiderhäusels (Laussa 81) und
  • Wenzl Christa, 26 Jahre alt, Holzknecht in Stiedelsbach.

Die beiden Forstleute stehen wegen schwerer körperlicher Beschädigung vor Gericht. Der ledige Anzenbacher Forstadjunkt Kaspar Huebmer ist 27 Jahre alt und der ebenfalls ledige Jägerjunge Kajetan Neubach 24 Jahre.

Bei der Gerichtsverhandlung kann nicht geklärt werden, wer tatsächlich den Schuss auf Matthias Schwarz abgegeben hat.

Die fünf Wilderer werden zu einer zehnmonatigen Haftstrafen verurteilt. Auch die Vergütung von Schmerzensgeld und Schadenersatz wird den ihnen auferlegt.

Aus dem Gefängnis heraus schreibt Josef Felbauer am 24. Mai 1880 ein Bittgesuch an Graf Lamberg:

Da mir die Möglichkeit genommen ist, persönlich vor Eure Excellenz zu treten, so wage ich es schriftlich, meine dringende Bitte zu unterbreiten. Ich bin einer derjenigen Unglücklichen, welcher, verleitet durch unseliges und unüberlegtes Zureden anderer, bei der unglückseligen Affäre, wo der Herr Förster Peter Kupfer verletzt wurde, mitanwesend war. Mein Gewissen sagt mir wohl, dass ich nur insofern daran Schuld trage, als ich eben Teilnehmer war, jedoch immerhin trifft mich indirekt die Schuld. Ich bitte demütigst Eure Excellenz um Verzeihung. Eingedenk der Lehre unseres Heilandes hoffe ich dieselbe von Hochdero Gnaden zu erlangen. Das durch meine Handlungsweise beleidigte Gesetz hat über mich nun einen 10 monatliche Kerkerstrafe verhängt, welche ich nun abbüße und mithin auch in dieser Richtung Satisfaktion geben muss.

Diese strenge Strafe ist für mich um so härter, als meine arme zahlreiche Familie, bestehend aus Weib, sechs unversorgten Kindern und zwei alten Eltern derben müssen. Ich besitze nichts als ein kleines Gebirgshäuschen, welches keine 600 Gulden wert ist und mit 400 Gulden grundbücherlich belastet ist. Nun erhalte ich einen gerichtlichen Zahlungsbefehl, worin mir auferlegt wird, Herrn Fürsten 11 Gulden Schmerzensgeld zu zahlen. Den unmöglichen Fall werden Eure Exzellenz bei meiner trostlosen Lage einsehen. Ein weiteres gerichtliches Vorgehen würde mir und meiner Familie die traurigste Situation verschaffen.

Der uns Gebirgsbewohnern allgemein bekannte Wohltätigkeitssinn sowie Hochdero Herzensgüte verleiht mir den Mut, um demütigst zu bitten, Eure Excellenz mögen durch ihren hohen Einfluss dahin wirken, dass Herr Förster Kupfer als dero Gnaden Untergebener, auf diese ihm gerichtlich zugesprochene Entschädigung Verzicht leisten möchte.

Gott wird es Ihnen hochgeborener Herr Graf tausendfach segnen, ich aber mit meiner armen Familie für Sie beten.

Hochdero gehorsamster Diener

Josef Felbauer von Laussa

Graf Lamberg gesteht allen fünf Wilderern den Nachlass der ihnen auferlegten Zahlungen an Schmerzensgeld und Schadenersatz zu. Er zahlt die Gelder durch seine Güterdirektion an das Forstpersonal aus:

15 Gulden Schmerzensgeld an Peter Kupfer, Revierjäger in Anzenbach

25 Gulden Schmerzensgeld und 10 Gulden Verdienstentgang an Kaspar Huebmer, Revieradjunkt

20 Gulden Schmerzensgeld und 2 Gulden 50 Kreuzer für den beim Kampf abhanden gekommenen Hirschfänger an Kajetan Neubacher, Revieradjunkt

Außerdem erhalten die drei von Graf Lamberg für ihre wackere Haltung bei Gelegenheit des jüngsten Konfliktes mit den Wildschützen seine volle lobende Anerkennung und als Belohnung 9 Dukaten pro Kopf.

120 Jahre später, am 29. September 1990, weiht man ein Marterl für Matthias Schwarz in Anzenbach mit Musik und Feldmesse ein. Die Errichtung des Marterls geht auf Hans Reitmayr zurück, der ein Nachkomme eines beteiligten Wilderers ist. Das Bild zeigt eine Szene des Kampfes zwischen den Wildschützen und den Wilderern, wobei ein Grünrock einen Wilderer in den Rücken schießt.

Foto des Marterls in Anzenbach (nahe dem Schranken)

Foto der fünf Laussinger Wilderer bei Josef Schmidthaler in Steyr und in Girtlers Buch

1893 - Zwei Holzknechte entwenden einen Hirsch

Am Nachmittag des 17. März 1893 trifft der Revieradjunkt Heinrich Neubacher nahe der Wohlführeralm zwei kräftige Burschen, die einen toten Hirsch mit sich führen. Bei den beiden handelt es sich um den Holzknecht Johann Hufnagl, der beim Dürngraber-Bauer in Rosenau Nr. 8 wohnt, wo der zweite, Alois Schoißwohl, als Knecht beschäftigt ist. Der Revieradjunkt fragt sie, wie sie zu dem Hirsch gekommen sind. Hufnagl antwortet ihm, dass er am Vortag vom Holzmeister zur Roßklause geschickt wurde um dort nachzusehen. 50 m oberhalb des Weges fand er den verendeten Hirsch. Er hackte sich das Zwölfender-Geweih heraus, trug es nach Hause und verkaufte es dem Dürngrabenbauer um 2 Gulden. Heute sind sie nun gekommen, um das Wildbret zu holen.

Der Revieradjunkt dürfte sich angesichts der zwei kräftigen Burschen nicht getraut haben, ihnen dies zu verbieten.

Als Neubacher nach Hause kommt und den Vorfall dem Förster Wiesauer meldet, schickt ihn dieser sofort zum Dürngraber, um das Geweih zu verlangen. Der Bauer sagt aber, dass er den Zwölfender bereits am Abend des Vortages um 3 Gulden einem Juden weiterverkauft hat.

Als der Revieradjunkt Neubacher diese Situation dem Oberförster Kalab vom Forstamt Windischgarsten mitteilt, tadelt ihn dieser. Besonders deshalb, weil er ja wusste, dass sich ganz in der Nähe noch zwei andere Personen aufhielten, die er hätte zu Hilfe holen können. Der Oberförster erteilt ihm deshalb einen strengen Verweis.

Neubacher und Kalab begeben sich zum Bezirksgericht Windischgarsten und zeigen den Wilddiebstahl an. Auch der Bezirksrichter hält dem Adjunkten seine ungeschickte Handlungsweise vor. Er ordnet sofort die Verhaftung der beiden Burschen und eine Hausdurchsuchung beim Dürngraber an. Dabei stellt man das Fell und das Fleisch sicher.

Am nächsten Tag kommt der Dürngraben-Bauer mit einer Bestätigung zum Forstamt, dass er das Geweih beim Revierförster abgegeben hat. Es stellt sich heraus, dass es wohl 12 Enden mit einer Dreierkrone hat, aber nichts besonderes ist. Nach der dunklen Farbe der Kronenenden muss es ein kranker Hirsch gewesen sein.

Das beschlagnahmte Fleisch, welches unappetitlich zerstückelt und schlitzig ist, kann nicht mehr verkauft werden. Es wird an die Ortsarmen von Rosenau übergeben.

1893 - Ein Bauer vom Neustiftgraben wird als Wilderer verurteilt

Im Sommer 1893 gelingt es dem Forstamt Großraming einigen Wilddieben das Handwerk zu legen.

Josef Schreiner vom Zwiefelbauerngut im Neustiftgraben schoss gemeinsam mit Johann Haidler im Revier Rodelsbach drei Gemsen. Im Jagdrevier von Baron Pfaffenhoffer erlegte er zwei Gemsen und im Gemeindejagdgebiet Großraming einen Hirsch. Josef Schreiner gilt allgemein als berüchtigter und verwegener Wilderer. Bereits 1885 belangte man ihn wegen Fischdiebstahl und erwischte ihn beim Wildern. Damals wurde er von einem Jäger angeschossen und schließlich gerichtlich abgestraft.

Johann Haidler aus Großraming, Zimmermann in Weißenbach bei St. Gallen, erlegte gemeinsam mit Josef Schreiner drei Gemsen. Eine weitere Gemse schoss er allein.

Franz und Julie Wartecker vom Kittingbauerngut in der Oberpleissa kauften diesen Wilderern fünf Gemsen und ein Stück vom Hirsch ab.

Bei der Gerichtsverhandlung am 19. August 1893 in Steyr verurteilt man Josef Schreiner zu 4 Monaten schweren Kerker, Josef Haidler zu zwei Monaten, Franz Wartecker zu sechs Wochen und seine Frau Juli zu 14 Tagen.

Die ganze Sache kam ins Rollen, weil ein mittelloser Familienvater dem Oberförster entsprechende Informationen hinterbrachte. Er erhält dafür vom Forstamt eine Belohnung von 15 Gulden, die ihm ohne Beleg ausgefolgt werden (weil er unbekannt bleiben will).

1893 - Ein Sensenfabrikarbeiter wird als Wilddieb angezeigt

Am 4. Juni 1893 um 7 Uhr abends ist der Adjunkt vom Pechgraben Karl Pollak in seinem Revier unterwegs. Im herrschaftlichen Forstteil Spattenberg trifft er auf den mit einer Büchsflinte bewaffneten Sensenfabrikarbeiter Josef Atteneder. Dieser sitzt gerade auf Rehe an und weist dem Revieradjunkt seine Jagdkarte vor.

Atteneder wird wegen unbefugten Überschreiten der Jagdgrenze und versuchten Wilddiebstahl angezeigt.

1894 - Juni: Jäger wildert im fremden Revier

Johann Ahrer ist Flößer und Inwohner in Lumplgraben Nr. 58, Großraming. Er besitzt Jagdkarte und Waffenpass und ist Gemeindejagdberechtigter.

Am 14. Juni 1894 pirscht er in einem fremden Revier, nämlich im herrschaftlichen Rodelsbach. Er erlegt einen Rehbock, wird aber dabei vom Revierförster Franz Humpelsberger gestellt.

Am 8. August 1894 verurteilt ihn das Bezirksgericht in Weyer wegen versuchtem Wilddiebstahl zu drei Tagen Arrest.

Die Bezirkshauptmannschaft Steyr entzieht ihm mit Schreiben vom 9. Februar 1895 die Jagdkarte und den Waffenpass. Er hat beide Dokument bei der Gemeindevorstehung Großraming binnen acht Tagen abzuliefern.

Der Revierförster erhält 2 Dukaten als Belohnung.

1895 - Ein Bauernsohn wird als Wilderer verraten

Im Herbst 1895 liefert jemand dem Oberförster des Forstamtes Großraming die Information, dass Michl Ahrer, der Sohn des Oberauergutsbesitzers in Arzberg, fünf Rehe geschossen hat. Zwei davon verkaufte er dem Gastwirt Hatschenberger in der Aschach zu Großraming. Die Gendarmerie verhaftet ihn am 21. November 1895 und bringt ihn nach Weyer in den Arrest.

Ahrer leugnet den Wilddiebstahl. Der Gastwirt Hatschenberger gesteht aber beim Verhör, dass er von Ahrer und vom Bahnarbeiter Jakob Brunnthaler aus Großraming zwei Rehe kaufte. Bei der Hausdurchsuchung wird das Fell von einem Reh und einem Rehbock beschlagnahmt.

Auch Brunnthaler bekennt, gemeinsam mit Ahrer 2 Rehe zum Gastwirt Hatschenberger gebracht zu haben. Ein drittes Reh, das Ahrer mit Schlingen fing, war bereits in Fäulnis übergegangen. Sie warfen es in die Enns.

Michael Ahrer wird schließlich zu sieben Wochen Arrest verurteilt. Jakob Brunnthaler und Ludwig Hatschenberger müssen zwei Wochen im Gefängnis absitzen. Der Gastwirt, von dem als einzigem noch etwas zu holen ist, muss 8.618 Gulden als Schadensgutmachung zahlen.

1912 - Ein Schlingenleger wird gestellt

Drei Tage lang passen im Juni 1912 die beiden Adjunkten Rudolf Malek und Georg Maier vom Forstamt Steyr auf einen Wilderer. Schließlich gelingt es ihnen, den Holzarbeiter Leopold Wührleitner beim Schlingenlegen zu ertappen. Sie übergeben ihn dem Gendarmerieposten in Steyr. Das Bezirksgericht Steyr verurteilt Wührleitner zu acht Tagen strengen Arrest.

Die beiden Revieradjunkten erhalten dafür je 5 Kronen Belohnung.

1917 - Der Rodelsbacher Köhler versucht sich als Schlingenleger

Am 19. Dezember 1917 entdeckt der Forstadjunkt Adolf Oberhummer im Waldteil Gaishörndl in Rodelsbach vier Schlingen, mit denen jemand Hoch- und Rehwild fangen wollte. Die vorgefundenen Fußspuren lenken den Verdacht auf den herrschaftlichen Holzarbeiter und Köhler Leopold Brandecker. Dieser arbeitet bei der Gallenkohlung, also ganz in der Nähe der Schlingenfundstelle.

Der Forstadjunkt stellt den Köhler zur Rede und hält ihm vor, dass seine Schuhabdrücke bei den ausgelegten Schlingen zu sehen sind. Brandecker leugnet hartnäckig und gibt an, dass er im Wald nach Haselstecken suchte, die er zum Ausbessern der Kohlerkörbe braucht. Mit den Schlingen will er nichts zu tun haben.

Daraufhin lädt man Brandecker zum Forstamt vor. Hier gesteht er sofort das Schlingenlegen. Er beteuert, dass dies sein erster Versuch war und er sich dazu durch die bittere Not, die in seiner Familie herrscht, verleiten ließ.

Die Anbringung der Schlingen an einem Wildwechsel und die Verwendung von vierfach geflochtenem Draht lassen jedoch auf einen erfahrenen Praktiker schließen. Dies widerspricht der Behauptung Brandeckers, dass es sein Erstversuch war. Allerdings mag der Mangel an Lebensmitteln ein Ansporn zum Fallenstellen gewesen sein. Brandecker gibt nämlich an, dass er keine Kartoffeln hat (obwohl hier bereits zwei Waggons voll verteilt wurden) und nirgends Milch auftreiben kann. Er ist daher auf die ihm gebührende geringe Mehlration angewiesen.

Wenn diese Behauptung Brandeckers stimmt, so steht es punkto Nahrungsmittel wohl sehr schlimm und es müssen die Leute wirklich Hunger leiden. Brandeckers Familie besteht aus seiner Frau und fünf Kindern, von denen das älteste, ein außereheliches, zwölf Jahre und das jüngste erst ein paar Tage alt ist.

Brandecker ist von der Militärdienstleistung enthoben. Wenn er aus dem herrschaftlichen Dienst entlassen wird, so hat dies die sofortige Einrückung zum Militär zur Folge. Er steht nun seit zehn Jahren im herrschaftlichen Dienst. Brandecker wird vorläufig aus Rücksicht auf seine Familie bis zur Entscheidung des Oberamtes bei seiner Arbeit belassen.

Die Güterdirektion legt Graf Lamberg diesen Bericht zur Entscheidung vor. Brandecker ist der einzige Köhler, der im Revier Rodelsbach zur Verfügung steht. Die Not der Holzarbeiter und Köhler ist groß und es ist glaubhaft, dass er deshalb den Wilddiebstahl versuchte. Obwohl das Schlingenlegen die gemeinste Art des Wilddiebstahls ist, so könnte man von einer Anzeige absehen und sich mit einer scharfen Rüge begnügen. Eine Anzeige würde die Köhlerfamilie noch mehr in Not stürzen und die Herrschaft dadurch ihren einzigen Köhler von Rodelsbach verlieren. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist es überhaupt fraglich, ob er verurteilt wird. Ein Gnadenakt bewirkt hier vielleicht mehr als eine Bestrafung.

So teilt das Oberamt in Steyr am 3. Jänner 1918 der Forstverwaltung Großraming mit, dass man von einer gerichtlichen Anzeige absieht. Das Forstamt wird beauftragt, dem herrschaftlichen Köhler eine scharfe Rüge zu erteilen und ihm klar zu machen, dass jeder weitere Fall unweigerlich zur Anzeige kommt. Dieser Gnadenakt wird nur aus Rücksicht auf seine Familie gewährt.

Der Revieradjunkt Oberhummer erhält für das Ausforschen des Schlingenlegers eine Prämie von 12 Kronen.

1918 - Rauferei Wilderer gegen Forstadjunkt nahe dem Keixen-Jägerhaus

Am Sonntag, 3. November 1918 um ca. 4 Uhr nachmittags trifft der Revieradjunkt Karl Haslinger auf der Wiese nahe dem Keixen Jägerhaus auf einen Wilderer. Er fordert ihn auf, sein Gewehr wegzulegen. Der kommt dieser Aufforderung nach und bittet sogleich den Jäger ihm nichts zu tun, da er nur aus Not wildert.

Während dessen springt ein zweiter Wilderer, den der Adjunkt bei dem herrschenden dichten Nebel nicht bemerkte, auf ihn zu, packt Haslinger und wirft ihn zu Boden. Bei der Rauferei entfällt Haslinger ein Gewehr, welches der erste Wilderer ergreift und auf Haslinger aus nächster Nähe einen Schuss abgibt. Der zweite Wilderer lässt daraufhin von Haslinger ab und sagt zu seinem Kameraden, er soll doch Obacht geben, sonst erschießt er ja auch ihn.

Beide Wilderer sind im Gesicht schwarz gefärbt, so dass Haslinger keinen erkennen kann. Es gelingt Haslinger, sich vom Boden zu erheben, worauf die beiden Wilderer die Flucht ergreifen, was ihnen bei dem starken Nebel leicht möglich ist.

1920 - Ein Wilderer soll befreit werden

Am 3. März 1920 verhaftet die Gendarmerie den in der Gegend von Weyer wohnenden Zimmermann Johann Stangl. Es erhebt sich gegen ihn der dringende Verdacht, am 1. März gewildert zu haben.

Am 7. März erscheinen 16 Personen am Marktplatz in Weyer vor dem Gendarmerieposten und verlangen die Freilassung des inhaftierten Stangl. Der sozialdemokratische Vizebürgermeister Karl Grilz, der Sprecher der Stangl-Anhänger, begründet diese Forderung damit, dass Stangl für seine Mutter, die Kriegswitwe ist, zu sorgen hat und überhaupt unschuldig sei.

Der Postenkommandant weist ihn aber darauf hin, dass Stangl auf Grund gesetzlicher Bestimmungen verhaftet und dem Gericht übergeben wurde. Der Gendarmerie steht also kein weiteres Recht zu. Nachdem die Demonstranten auch vom Gericht erfahren, dass eine Enthaftung nicht möglich ist, ziehen sie wieder ab.

1921 - Holzknechte als Wilderer

Am 4. Februar 1921 wird die zehnköpfige Holzschlägerpass von Ferdinand Rametmüller des Wilderns überführt. Sie trieben monatelang am Klein Zöbl ihr Unwesen.

Am 31. Oktober 1921 erwischt der Lambergsche Förster Ehgartner die beiden Forstarbeiter Roman Aschauer (geb. 1898) und Josef Schwaiger (geb. 1898) beim Wildern am Kien. Er schießt Roman Aschauer an, welcher nicht mehr zum Vorschein kam.

Der betagte Holzknecht Michael Wartecker kann dazu noch einiges ergänzen:

„Der Jäger verlangte von Josef Schwaiger, dass er mit ihm nach Reichraming geht und von dort Hilfe holt. Sie ließen den Verwundeten allein zurück. Als die Hilfsmannschaft nach vielen Stunden wieder zum Kien zurückkam, war der angeschossene Wilderer nicht mehr da. Viele Holzknechte durchsuchten zwei Tage lang die ganze Gegend, konnten ihn aber nirgends finden. Man weiß bis heute nicht, was aus ihm geworden ist.“

1932, 12. Juli - Förster Lugner wird ermordet

Der 41-jährige Förster Friedrich Lugner geht am 21. Juli 1932 um 17 Uhr in sein Revier im Pechgraben bei Großraming auf die Pirsch. Er sagt seiner Frau, dass er um 21 Uhr wieder zurück sein will.

Am nächsten Tag erstattet seine Frau Anzeige beim Gendarmerieposten Großraming, weil ihr Mann noch nicht zurückgekehrt ist. Daraufhin startet die Gendarmerie gemeinsam mit Forstbeamten und Privatpersonen eine Suchaktion. Man sucht den ganzen Tag und bei einbrechender Dunkelheit muss sie ergebnislos abgebrochen werden. Am Tag darauf findet man die Leiche des Vermissten im Waldteil des Besitzers Hagauer. Ein Geschoss hat den 2. und 3. Halswirbel zertrümmert und den sofortigen Tod des Försters herbeigeführt. Der Fundort ist jedoch nicht der Tatort. Eine Schleifspur führt bergwärts, nach 22 m findet man die abgestreifte Weste und den Jägerrock. 3 m weiter liegt der aus der Tasche gefallene Meterstab des Försters und sein Messer mit der Scheide. 25 m höher sind die Bodenpflanzen niedergetreten und daneben liegt der Bergstock des Erschossenen. Das Gewehr mit Zielfernrohr, der Feldstecher, das Dienstbuch und der Hut des Försters Lugner fehlen.

Etwa 5 m oberhalb führt der sogenannte „Mennweg“ vorüber, darüber liegt die Sattlerwiese. Der Förster muss den Schuss entweder am Weg oder auf der oberhalb liegenden Wiese abbekommen haben. Er ist das kurze Stück hinunter gerollt. Beim Ausrauben der Leiche zertrampelte der Täter dann die Stelle.

Der Verdacht der Täterschaft fällt alsbald auf den 31-jährigen Johann Garstenauer, der sich zum Tatzeitpunkt beim Eigentümer der Wiese aufhielt. Diesem Besitzer teilte der Förster kurz vor seinem Tod mit, dass auf seiner Wiese ein starker Bock austritt, den er noch vor dem Mähen der Wiese schießen will.

Garstenauer ist als Wilderer allgemein bekannt. Er hielt sich vorher beim Gutsbesitzer auf, der Teilhaber jener Jagd ist, die an das Revier des Försters Lugner angrenzt. Hier hatte Garstenauer die Erlaubnis zur Jagd. Doch damals stand er schon im Verdacht, die Jagdgrenzen nicht einzuhalten. Bei seiner Festnahme finden die Gendarmen ein umgearbeitetes Militärgewehr. Wie Zeugen aussagen, hing es immer an der Wand in Garstenauers Zimmer, nun fand man es aber in seinem Bett versteckt.

Garstenauer gibt zwar zu, in der fraglichen Zeit auf der Jagd gewesen zu sein. Er will aber eine halbe Stunde vom Tatort entfernt auf einem Bock angesessen sein. Einen Schuss hörte er nicht. Er bestreitet energisch, Lugner erschossen zu haben.

Ein siebenjähriger Junge findet zufällig beim Spielen im Forsterhof am Eingang zum Mostkeller unter einem Brett ein Gewehr versteckt. Die Mutter verständigt die Gendarmerie und die Beamten erkennen es als das Gewehr des Ermordeten. Das Zielfernrohr fehlt. Da Garstenauer im Forsterhof wohnt, ist der Fund für ihn sehr belastend. Trotzdem stellt er weiter jede Schuld in Abrede.

Nach zwei Monaten Haft gibt er dem Untersuchungsrichter im Kreisgericht Steyr an, den Förster Lugner aus Versehen erschossen zu haben. Er wartete im Revier des Försters Lugner auf einem Bock. Als er auf den Bock schoss, fehlte er ihn und hörte einen Schrei. Daraufhin fand er den Förster, den er vorher nicht sah, erschossen auf. Aus Angst vor Entdeckung dieses Unglücks zog er die Leiche dann beiseite. Das Gewehr und die anderen Sachen nahm er an sich. Auf Grund seiner Angaben findet man sie auf dem Dachboden des Mostkellers versteckt. Den Hut des Försters zerschnitt er vollkommen.

Acht Tage später legt er ein volles Geständnis ab. Obwohl er nun den Tathergang glaubhafter schildert, bleiben erhebliche Zweifel, ob sich der Vorgang tatsächlich so abspielte. Garstenauer gibt an, dass er gegen Abend zur Alm hinaufging, um Viehsalz auf die Kälberweide zu bringen. Bei früheren Gängen beobachtete er schon den starken Bock. Es war ihm vom Besitzer zu Ohren gekommen, dass Förster Lugner ihn vor der Wiesenmahd erlegen will. Er sagte sich, dass beim Regenwetter am 21. Juni die günstigste Gelegenheit ist, dem Förster zuvorzukommen. Er rechnete damit, dass der Förster bei diesem Wetter nicht jagen wird.

Er versteckte den Militärkarabiner unter dem Wettermantel und ging über den Mennweg zur Sattlerwiese. Am Weg dorthin rief ihn der Förster aus kurzer Entfernung an. Der Förster kam auf ihn zu und wollte seinen Wettermantel zurückschlagen. Er drückte mit der linken Hand das Gewehr des Försters beiseite. Mit der anderen Hand packte er Lugner an der Brust und schob ihn rückwärts gegen den Zaun. Als der Förster so über den Zaun hing, habe er dessen Gewehr weggeworfen und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dann warf er Lugner über den Zaun. Der Förster erhob sich und ging talwärts davon. Weil er erkannt worden war und eine Anzeige fürchtete, schoss er nun aus einer Entfernung von 7 bis 8 m hinterher. Lugner stürzte nieder. Als er zu seinem Schrecken feststellte, dass der Förster tot ist, schliff er die Leiche an den späteren Fundort und beraubte sie.

Lugners Frau wies darauf hin, dass ihr Mann sehr kräftig und körperlich sehr gewandt war. Der Wilderer konnte ihn niemals in der beschriebenen Weise überwältigt haben, zumal er beide Hände frei hatte. Auch wäre ihr Mann sicher nicht so unvorsichtig gewesen, wie es der Mörder darstellte. Lugner war sehr erfahren im Kampf mit Wilderern. Zweimal erschoss er dabei in Notwehr seinen Gegner. Das trug allerdings dazu bei, dass der diensteifrige Förster in der Bevölkerung gefürchtet war.

Das Schwurgericht des Kreisgerichtes Steyr verurteilt Johann Garstenauer wegen Totschlag zu sechs Jahren Kerker.

Foto des toten Lugner in BUSDORF, O. (1955): Wilddieberei und Förstermorde. 2. Band,Tafel VI

1935 - Wilderer am Gföllnerberg

Am Nachmittag des 26. Dezember 1935 halten der 16-jährige Franz Pölzguter und der 35-jährige Franz Fürholzer im Gföllnerberg (Gemeinde Dambach) Nachschau, weil man dort Wilderer vermutet. Man hörte schon öfter von dort Schüsse von einem Flobertgewehr.

Tatsächlich hören sie bald in unmittelbarer Nähe einen Flobertschuß. Sie eilen zum oberen Waldende und entdecken dort den Eduard Rohrleitner und Engelbert Kutil mit einem Flobertgewehr versteckt im Wald sitzen. Als Rohrleitner und Kutil die zwei anderen Burschen bemerken, flüchten sie.

Pölzgutter und Fürholzer laufen ihnen nach und suchen sie. Nach einiger Zeit sehen sie die beiden wieder an die Stelle zurückkehren, wo sie zuerst waren. Jetzt haben sie aber kein Gewehr bei sich. Fürholzer und Pölzgutter gehen nun zu ihnen hin. Es kommt auch noch der Bauernsohn Ignaz Kreuzhuber dazu, der gleich fragt, wer denn da geschossen hat. Rohrleitner und Kutil erwidern: „Dort drüben haben’s geschossen.“ Gemeinsam gehen sie zur Gföllnerhütte hinüber, wo sie sich trennen.

Pölzgutter und Fürholzer kehren wieder zu jener Stelle zurück, wo sie die beiden Wilderer gesehen haben. Dort treffen sie aber auf Kutil, der sie fragt, was sie da machen. Sie antworten ihm „Büchsensuchen“. Tatsächlich finden sie unter Ästen verborgen das Flobertgewehr. Bevor es ein anderer nehmen kann, reißt es Kutil es an sich. Weil Pölzgutter es der Gendarmerie übergeben will, so bittet er Kutil, dass er ihn einmal schießen lässt (um an das Gewehr heranzukommen). Kutil verlangt 15 Groschen für die Patrone, die ihm sogleich bezahlt werden. Er folgt das Gewehr aus und Pölzgutter schießt damit auf einen Stock. Daraufhin flüchtet er mit dem Gewehr in der Hand den Berg hinunter. Kutil verfolgt ihn. Als er dem Pölzgutter schon sehr nahe ist, wirft dieser das Gewehr weg. Kutil nimmt es an sich und rennt damit bergwärts davon.

Pölzgutter und Fürholzer zeigen den Vorfall noch am gleichen Tag beim Gendarmerieposten Windischgarsten an.

Die Gendarmerie stellt das Flobertgewehr sicher. Kutil hat es im Vorhaus seiner Eltern in einer Tischlade versteckt. Am Gewehr ist ersichtlich, dass es in letzter Zeit benützt wurde. Es gehört seinem Bruder, dem Bauer Otto Baumschlager, der Jäger ist und mehrere Waffen in der Stube hängen hat. Kutil nahm das Flobertgewehr heimlich an sich.

Rohrleitner bestreitet bei der Einvernahme jegliche Beteiligung am Wildern. Kutil gesteht jedoch, dass er sich mit seinem Halbbruder Rohrleitner traf und mit ihm auf den Gföllnerberg ging. Dort passten er auf vorbeiziehendes Wild. Bald hoppelte ein Hase vorbei. Er schoss auf ihn, traf aber nicht. Kurze Zeit danach kam Eduard Rohrleitner am Steig zum Trojer-Anwesen vorbei und setzte sich zu ihm.

Engelbert Kutil ist bisher unbescholten. Er gilt als fleißiger Bursche und hat einen guten Leumund. Eduard Rohrleitner ist hingegen allgemein als Wilderer verschrien und beim Posten wohlbekannt. In seinem Strafregister sind drei Vorstrafen verzeichnet.

Am 29. Dezember 1935 spielt ein achtjähriges Kind unweit des Gföllnerberges im abgelegenen alten Presshaus der Schaffelmühle. Es sieht dort aus einem Mauerloch den Schaft eines Gewehre ragen. Der Knabe holt seinen älteren Bruder, zieht das Gewehr heraus und trägt es heim. Der Vater verständigt die Gendarmerie, die das Flobertgewehr abholt. Vermutlich gehört es Eduard Rohrleitner.

Bei der Gerichtsverhandlung am 19. Mai 1936 leugnet Eduard Rohrleitner jeglichen Zusammenhang mit der Wilderei. Das gefundene Gewehr bei er Schaffelmühle gehört nicht ihm. Er wird wegen der belastenden Zeugenaussagen zu drei Monaten schweren Kerker verurteilt. Engelbert Kutil bekennt sich schuldig. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Woche Kerker. Mildernd wirkte die bisherige Unbescholtenheit, der gute Leumund und das Geständnis des Angeklagten.

Rohrleitner legt Nichtigkeitsbeschwerde ein, die vom Obersten Gerichtshof am 20. Juli 1936 abgewiesen wird.

Am 25. November 1936 ersucht der 28 jährige Eduard Rohrleitner, Knecht in Roßleithen Nr. 26, um Aufschub seiner dreimonatigen Haftstrafe bis Jänner 1937. Denn sein Dienstgeber Franz Baumschlager benötigt ihn noch dringend zum Streu- und Holzeinbringen. Von 5. Jänner 1937 bis 5. April 1937 sitzt er dann seine Strafe im Gefängnis Steyr ab.