Nationalpark Gemeinden sind jene Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich zumindest Teile des Nationalparks befinden (§ 13 Oö. NPG und Nationalparkerklärungen). Sie sind berechtigt, im Zusammenhang mit ihrem Namen die Bezeichnung „Nationalpark Gemeinde“ zu führen.

Unsere Nationalpark Gemeinden:

Logo Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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