Die Oö. Landesregierung hat eine neue Managementplanverordnung für den Nationalpark Oö. Kalkalpen erlassen.
Neue Managementplanverordnung
für den Nationalpark Oö. Kalkalpen in Kraft
Die Oö. Landesregierung hat eine neue Managementplanverordnung für den Nationalpark Oö. Kalkalpen erlassen. Auf ihrer Grundlage werden wertvolle Lebensräume geschützt und natürliche Waldentwicklungen ermöglicht – gleichzeitig genießen Besucherinnen und Besucher ein eindrucksvolles Naturerlebnis.
Seltene Tier- und Pflanzenarten schützen, Waldwildnis zulassen und Artenvielfalt erhalten: Das sind zentrale Aufgaben des Nationalpark Kalkalpen. Die Managementplanverordnung, zuletzt 1997 zur Gründung des Nationalparks erlassen, wurde nun überarbeitet und ist bereits in Kraft. Sie definiert die Rahmenbedingungen für Naturraum, Wildtiermanagement und Besucherlenkung. „Die Besucherlenkung im Nationalpark folgt klaren Grundsätzen: Verbote werden auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt, stattdessen setzen wir auf Information und Bewusstseinsbildung. Ergänzend leisten unsere Gebietsbetreuer, Rangerinnen und Ranger vor Ort einen wichtigen Beitrag zu einem achtsamen Verhalten in der Waldwildnis“, so Nationalpark Direktor Josef Forstinger.
Für Besucherinnen und Besucher gut zu wissen:
- NEU: Hunde sind an der Leine zu führen.
- Privates Fliegen von Drohnen ist generell verboten; Ausnahmen bestehen nur für wissenschaftliche oder nationalparkbezogene Zwecke mit Genehmigung der Nationalparkgesellschaft.
- NEU: Canyoning und Flusstauchen sind nicht erlaubt.
- Es gibt auch weiterhin kein Wegegebot, aber Besucherinnen und Besucher werden gebeten, markierte Wege zu nutzen. Auf Feuchtflächen und Mooren herrscht zum Schutz sensibler Lebensräume Betretungsverbot.
- Übernachten und Campieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
- Klettern ist nur in ausgewiesenen Gebieten und zu den erlaubten Zeiten möglich.
- Der Hohe Nock ist als Startplatz für Paragleiter ausgewiesen. Überflugszonen liegen im westlichen und südlichen Bereich des Sengsengebirges; nördlich und östlich gelten Flugbeschränkungen zum Schutz von Steinadlern und Brutplätzen. Bei Bedarf kann die Nationalparkgesellschaft zusätzliche, zeitlich befristete Beschränkungen erlassen.
- Reiten und Radfahren erfolgen nur auf eigens ausgewiesenen Strecken.
- Aus Gründen des Waldbrandschutzes ist das Entzünden von Feuer nur an gekennzeichneten Plätzen unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Waldbrandschutzverordnung gestattet.
Hinweis: Detaillierte Informationen und Karten der Flug- und Schutzzonen stehen auf der Website des Nationalpark Kalkalpen zur Verfügung.