Wilderei in Molln - Geschichte

Geschichten aus der Region des Nationalpark Kalkalpen
Josef Weichenberger

 

Wilderer im Mollner Tal im 19. und 20. Jahrhundert

In der Gegend von Molln ist die Wildererschlacht vom März 1919 allgemein bekannt. Dieses Ereignis steht aber nicht isoliert und allein da.

1907 - Ein Tischler in der Ramsau erlegt ein Reh

Am 15. Jänner 1907 ist der Adjunkt Josef Stangl im Waldteil Schleipfengraben in Ramsau unterwegs. Dabei stellt er fest, dass dort ein Reh erlegt und in das nächstgelegene Haus des Tischlers Fuchs geschleppt worden ist.

Der Adjunkt zeigt dies bei der Gendarmerie in Klaus an. Es wird sofort in Beisein eines Gendarmeriebeamten und eines Gemeindevertreters eine Hausdurchsuchung beim Tischler durchgeführt. Es findet sich eine Rehgeiß, von welcher schon ein Schlegel verzehrt ist. Auch mehrere Gewehre kommen zum Vorschein. Ferdinand Fuchs gesteht, dass sein Sohn die Rehgeiß erlegt hat und sie von beiden ins Haus geschafft wurde. Es kann auch noch eruiert werden, dass sie bereits im Sommer 1906 einen Rehbock schossen, der dann von der Tischlerfamilie verzehrt wurde.

Am 20. Februar 1907 findet beim Kreisgericht Steyr die Verhandlung gegen Josef, Ferdinand, Theresia und Zäzilia Fuchs statt. Ferdinand Fuchs ist Tischlermeister und 53 Jahre alt. Theresia Fuchs ist seine Gattin und 44 Jahre alt. Zäzilia Fuchs, Tochter der beiden, ist 24 Jahre alt, der Sohn Josef Fuchs ist Tischlergehilfe und 21 Jahre alt.

Josef und Ferdinand Fuchs werden für schuldig befunden. Sie haben im Juli 1906 und am 14. Jänner 1907 in Ramsau gemeinsam und zu ihrem Vorteil 2 Rehe dem rechtmäßigen Besitzer, Graf Heinrich Lamberg, entzogen.

Josef Fuchs ist weiters schuldig, im Juli 1906 und am 14. Jänner unbefugt ein Gewehr getragen zu haben.

Theresia und Zäzilia Fuchs sind schuldig, weil sie die von Josef und Ferdinand gestohlenen Rehe verhehlt und an sich gebracht haben. Es musste ihnen bekannt sein, dass es sich um Diebsgut handelt.

Josef Fuchs wird zu sechs Wochen, Ferdinand zu einem Monat, Theresia zu einer Woche und Zäzilia zu zwei Tagen Kerker verurteilt.

Der Adjunkt Josef Stangl erhält 2 Dukaten als Belohnung.

1915 - Dezember: Ein 16-jähriger Adjunkt erkennt einen Wilderer

Der 16-jährige Adjunkt Karl Velano trifft am Sonntag 12. Dezember 1915 um 8 Uhr früh am Annasberg mit 2 Wilderern zusammen. Als diese den Jägerjungen wahrnehmen, ergreifen sie die Flucht. Velano gelingt es nicht, sie einzuholen. Er glaubt aber, einen davon erkannt zu haben, nämlich den Sohn des Reschengutes zu Ramsau, den 32 jährigen Johann Eder. Deshalb wird noch am Sonntagnachmittag unter Beiziehung der Gendarmerie eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Man findet eine Rehdecke und die Reste einer weiteren Hochwilddecke.

Johann Eder leugnet zwar, verwickelt sich aber in Widersprüche über seinen Aufenthalt am Vormittag. Er wird verhaftet und dem Bezirksgericht Grünburg eingeliefert.

Bei der Gerichtsverhandlung am 18.12.1915 verurteilt man ihn wegen versuchten Wilddiebstahl zu 14 Tagen Arrest. Wer der zweite Wilderer gewesen ist, kann aus ihm nicht herausgebracht werden.

Karl Vellano erhält Ende Dezember 1915 für die Eruierung des Wilddiebes 2 Dukaten als Belohnung.

1917 - Jänner: Soldaten wildern während ihres Heimaturlaubs

Am Donnerstagabend, dem 11. Jänner 1917, bemerkt der Förster Scharnreithner am Kleinen Dreiling im Revier Annasberg den August Rettenbacher vom Dreilinghäusl mit einem Gewehr und in militärischer Uniform am Anstand sitzen. Als dieser ihn sieht, flieht er ins Dickicht und wirft sein Gewehr weg. Scharnreiter kann seine Spur im Schnee genau verfolgen.

Am nächsten Tag beginnt die Gendarmerie mit ihren Erhebungen. Ein neunjähriger Bub vom Dreilinghäusl erzählt, dass er dem August Rettenbacher das Wild zutreiben sollte. Außerdem hat Rettenbacher schon früher im Revier Hausbach ein Reh und gemeinsam mit Karl Dickinger (Sohn des Sonnhalbpranzlgutes zu Breitenau) eine Gams am Schoberstein geschossen.

Da August Rettenbacher alles leugnet, wird er verhaftet und noch am Samstag dem Militärstationskommando Steyr übergeben. Rettenbacher ist 1893 als lediger Sohn des Besitzers vom Dreilingebenhäusl Georg Popp geboren und dient jetzt beim 59 Infantrieregiment. Er war bis 15. Februar beurlaubt.

Karl Dickinger (geboren 1882) dient bei der 14. Traindivision und war damals ebenfalls gerade beurlaubt.

Der Besitzer des Sonnhalbpranzlgutes Johann Dickinger gesteht, dass sein Bruder und Rettenbacher tatsächlich eine Gams brachten, die man dann in seinem Haus aß.

1917 - August: Ein Soldat als Wiederholungstäter

Am 3. August 1917 wird der Wilderer August Rettenbacher vom Förster Eibl wegen einer erlegten Gams beim Militärgericht angezeigt.

1917 - November: Ein Knecht als Wilderer

Johann Rohrauer, Knecht am Untersehnergut in Außerbreitenau Nr. 121 und Neffe der Hofbesitzerin, steht schon lange im Verdacht, ein Wilderer zu sein. Als er Anfang November mit seinem Vater Franz Rohrauer in den Jaidhauswiesen mit Streufechsung (= dem Einbringen von Streu) beginnt, werden sie von Förster Daxner beobachtet.

Nachdem sich die beiden Arbeiter am Abend des 7. 11. ins Ofnerhäusl zur Nächtigung zurückgezogen haben, untersucht Daxner den Heustadl, wo sie arbeiteten. Er findet in der Streu einen Werndlkugelstutzen.

Dem Gendarm gegenüber gibt Rohrauer an, dass er vorhatte, ein Stück Wild zu schießen. Bei einer Hausdurchsuchung am Sehnergut kann nichts Verdächtiges gefunden werden.

Bei den Erhebungen gegen Johann Rohrauer stellt sich heraus, dass dieser die Wilddieberei schon jahrelang und hauptsächlich am Gaisberg betreibt.

Johann Rohrauer ist 29 Jahre alt, am 1.8.1914 bei Kriegsausbruch nach Linz eingerückt und im Februar 1915 wegen einer Schussverletzung an der linken Hand freigestellt worden.

Bei der Musterung am 13.3.1917 in Kirchdorf wird er wieder für tauglich befunden. Er rückt am 16.4.1917 zur 5. Ersatz-Kompanie des 14. Hessen Regiment nach Linz zur Artilleriekaserne ein. Anfang Juli 1917 wird er aber abermals freigestellt.

Die Schusswunde ist ganz verheilt und die Hand vollständig gebrauchsfähig. Eine Invalidenpension oder Verwundungszulage bezieht er nicht. Rohrauer ist nicht nur fähig, selbst die schweren landwirtschaftlichen, wie auch Holzschlägerungs- und Bringungsarbeiten im Hochgebirgsterrain anstandslos zu verrichten, sondern zeigt auch als leidenschaftlicher Wilderer eine ungewöhnliche Ausdauer.

Da vorauszusehen ist, dass Rohrauer beim Bezirksgericht Grünburg wiederum mit einer geringfügigen Freiheitsstrafe davon kommen wird, wäre es vielleicht angezeigt, mit einer Eingabe an sein Regiment dessen sofortige Einberufung zur Militärdienstleistung zu erwirken.

Rohrauer wird am 5. Dezember 1917 vom Bezirksgericht Grünburg zu 14 Tagen Arrest verurteilt. Der Förster Daxner erhält von der Lambergschen Güterdirektion Steyr 24 Kronen als Belohnung.

1917 - November: Am Hochsitz hockt ein Wilderer

Der Förster Johann Klausriegler ist am Sonntag, 23.9.1917 um 6 Uhr abends im Waldteil Gschwendt unterwegs, als er im Schneebergschlag einen Schuss hört. Bald darauf sieht er zwei Wilderer dem Schneegraben zugehen. Klausriegler macht sich auch dorthin auf. Als er den Gschwendtschlag erreicht, bemerkt er auf dem dortigen Hochstand einen Mann sitzen. Er schleicht sich näher und holt ihn herunter. Der Wilder ist im Gesicht geschwärzt und hat einen einläufigen Kugelstutzen bei sich. Es stellt sich heraus, dass es der Knecht Georg Thaler vom Lindthalergut Nr. 25 (nächst der Köhlenschmiede in Breitenau) ist. Von den anderen beiden Wilderen im gegenüberliegenden Schlag will Thaler nichts wissen. Er wird von Klausriegler ins Jägerhaus gebracht und über Nacht dort behalten. Das Jagdpersonal von Annasberg und Welchau hält noch Vorpass auf die beiden anderen Wilderer, aber ohne Erfolg.

Am Montag bringt man Thaler zum Bezirksgericht Grünburg. Dort wird er sofort einvernommen. Das Gewehr gehört dem im Felde gefallenen Besitzer des Lindthalergutes. Er hat es ohne Wissen der Bäuerin genommen.

Das Bezirksgericht Grünburg verurteilt Georg Taler am 11. Oktober 1917 zu drei Tagen Arrest. Klausriegler erhält 24 Kronen als Belohnung.

1918 - Jänner: Verteilung von Wild zur Linderung der Lebensmittelknappheit

Im Jänner 1918 werden in den Revieren des Forstamtes Molln 25 Hirsche, 31 Tiere und 23 Kälber erlegt. An die Stadtgemeinde in Steyr liefert man 5 Hirsche, 4 Tiere und 4 Kälber ab. Nach Kirchdorf gehen 2 Hirsche, 4 Tiere und 3 Kälber. Molln bekommt 3 Tiere und 4 Kälber. An die Reithoffer-Werke in Garsten gehen 8 Hirsche, 7 Tiere und 7 Kälber. Beim Forstamtspersonal verbleiben 3 Hirsche, 3 Tiere und 1 Kalb. Die Holzarbeiter erhalten 1 Hirsch und 8 Tiere.

1918 - Plünderungen im Winter und Frühjahr

Im Winter werden mehrere Hütten aufgebrochen und ausgeplündert. Betroffen sind die Jagdhütte am Sagholzboden (Revier Welchau), die Aueralm- und Hollerkogelhütte (Revier Hausbach), die Jagdhütte bei der Maroldalm (Revier Annasberg) und die Zaglbaueralm (Revier Bodinggraben).

1918 - Mai: Ein Deserteur wildert

Der Heger Gradauer in Effertsbach hört am 17. Mai 1918 aus dem Waldteil Spitz zwei Schüsse fallen. Er beobachtet zwei Wilderer. Einer trägt ein Gewehr, der andere eine erlegte Gams. Er kann ihnen nicht beikommen, erkennt aber einen davon als den August Rettenbacher. Dieser wird schon längere Zeit vom 14. Infanterie-Regiment als Deserteur gesucht. Er treibt sich in Molln herum, konnte aber von der Gendarmerie noch nicht eingebracht werden.

Kaum zwei Wochen später, am 29. Mai wird Rettenbacher und der Knecht des Bichlergutes, Rußmann, wieder vom Forstpersonal beim Wildern erwischt.

1918 - Juni: „Die Bauern schießen alles nieder!“

Bericht des Forstamtes Molln vom Juni 1918:

„In den vorderen, an die Gemeindejagd angrenzenden Revieren hat der hohe Rehwildstand sehr abgenommen, weil von den Bauern an den Grenzen in und außerhalb der Schusszeit alles niedergeschossen und zum Großteil gestohlen wird. Im Mollner Gemeindejagdgebiet selbst ist schon längst alles Wild ausgerottet.“

1918 - Juni: Ein Wilderer in der Hopfing

Adjunkt Lugner hört am Samstag 22. Juni 1918 um 7 Uhr abends am Kaumberg in der hinteren Hopfing einen Schuss fallen. Gemeinsam mit dem herrschaftlichen Holzarbeiter Wagnerebner hält er am Fahrweg in der Hopfing Vorpass. Um 10 Uhr nachts kommt der Wilderer, der unter dem Mantel ein Gewehr trägt. Sie lassen ihn bis auf wenige Schritte herankommen, dann stellt ihn Lugner. Der Wilderer versucht sein Gewehr herunterzureißen, verfängt sich aber dabei am Wettermantel. Es gelingt Lugner, ihn nieder zu zwingen.

Der Wilderer ist der am 16. Juni 1901 am Seilhofergut zu Ramsau geborenen Johann Scherleitner, Knecht am Unterkienbachergut Nr. 110 in Ramsau.

Lugner bringt den Wilderer ins Jägerhaus und behält ihn dort über Nacht. Am nächsten Tag übergibt er ihn der Mollner Gendarmerie. Dort gesteht der Wilderer, vom eingerückten Besitzer des Unterkienbachergutes heimlich aus der versperrten Truhe die Flinte entwendet zu haben. Er gibt an, am Kaumberg mit Schrot auf eine Rehgeiß geschossen, aber gefehlt zu haben. Der Gendarmeriewachtmeister lässt den Wilderer wieder frei, weil er geständig ist. Scherleitner besitzt zwar einen Waffenpass, aber keine Jagdkarte. Das Gewehr wird dem Bezirksgericht ausgefolgt.

Der Mollner Forstmeister Petrasch schreibt in seinem Bericht:

„Dieser Wilddiebstahl ist ähnlich dem am 11. Oktober 1917 von Gregor Thaler in Breitenau durchgeführte. Scherleitner wird wahrscheinlich vom Bezirksgericht bloß zu einigen Tagen Arrest verurteilt. Das Gewehr erhält der Besitzer wieder zurück. Es dürfte sich empfehlen, da solche Fälle sich jetzt häufen, ein Rechtsgutachten darüber einzuholen, ob derlei Gewehre nicht konfisziert werden sollen.”

Das Bezirksgericht Grünburg verurteilt Johann Scherleitner am 9. Juli 1918 zu fünf Tagen Arrest.

Mitte Juli 1918 erhält der Adjunkt Lugner für die Einbringung des Wilderers Johann Scherleitner eine Belohnung von 24 Kronen.

1918 - Juli: Förster Daxner stellt einen Wilderer

Am Donnerstag 11. Juli 1918 hört der Förster Daxner um 18 Uhr in Breitenau unterhalb der Schreindlmauer am Zöbl vier Schüsse fallen. Er hält Vorpass und sieht um 21 Uhr den Wilderer Rohrauer ohne Gewehr aus der Richtung der Schreindlmauer kommend im Sehnergut in Breitenau Nr. 121, wo er als Knecht arbeitet, verschwinden. Daxner bleibt die Nacht über in der Nähe des Hauses. Am Freitag um 4 Uhr früh erscheint Rohrauer und geht den selben Weg, den er am Vortag kam, wieder zurück. Daxner folgt ihm unauffällig. Als Rohrauer sein Gewehr bei sich trägt und zwei Gemsen schleppt, ruft ihn Daxner an. Der Wilderer wirft die Gemsen ab, reißt sein Gewehr herunter und will auf Daxner schießen. Der springt hinter eine Buche und macht sich schussbereit. Diesen Moment nützt Rohrauer, um talabwärts zu fliehen. Daxner läuft ihm nach, schreit ihn mehrmals an und sieht ihn schließlich ohne Gewehr im Sehnerhäusl verschwinden.

Daxner verfolgt im Tau die Spur des Wilderers zurück, kann aber das Gewehr nicht finden. Am Ort des Zusammentreffens liegt eine Gamsgais und ein Gamskitz.

Der Förster zeigt die Sache bei der Gendarmerie an. Rohrauer stellt sich am 12. Juli dem Bezirksgericht. Er gesteht alles ein und erklärt, die Gams aus Mangel an Lebensmittel geschossen zu haben. Das Gewehr warf er auf der Flucht weg.

Das Kreisgericht Weyer verurteilt Rohrauer am 17. August 1918 zu neun Monaten Arrest.

Förster Daxner erhält für die Einbringung des Wilderers eine Prämie.

1918 - August: Ein Wilderer ist mit einem entwendeten Gewehr unterwegs

Am Samstagnachmittag, den 31. August 1918 hört man einen Schuss in der Gegend von Kaltwasser im Revier Ramsau. Der Adjunkt Friedrich Lugner hält deshalb am Fahrweg in der Hopfing in der Nähe des Schöffstrasserhäusl Vorpass. Um 10 Uhr abends kommen zwei Personen daher, einer trägt ein Gewehr. Lugner springt auf den mit dem Gewehr zu und bringt ihn zu Fall. Während des Ringens schießt er die beiden Läufe des Wilderer-Gewehres ab. Daraufhin gibt der Wilderer auf und geht mit Lugner zum Jägerhaus. Nachdem die Personalien des Wilderers festgehalten sind, wird er entlassen. Er lässt sich jedoch nicht das Gewehr abnehmen und Lugner, der eine verletzte Hand hat, kann es ihm nicht gewaltsam entreißen. Das Gewehr gehört nämlich nicht ihm, er hat es dem Besitzer des Unterpaltnergutes heimlich entwendet.

Der Wilderer ist der derzeit vom Kriegsdienst beurlaubte Korporal Karl Windhager. Er ist der Sohn des im Rappoldgütl wohnenden Holzarbeiters Josef Windhager. Als Grund für das Wildern gibt er die Not an. Im Kaltwasser schoss er auf eine Gams, fehlte sie aber.

Bei der zweiten Person handelt es sich um Engelbert Rettenbacher, den Sohn des Besitzers vom Polzgut in der Ramsau. Er gibt an, als Halter auf der Feichtaualm gewesen zu sein. Am Nachhauseweg traf er zufällig mit Windhager zusammen.

1918 - 17. Oktober: Förster Daxner wird ermordet

Am Donnerstagabend, 17. Oktober 1918, um 17 45 Uhr, hört Förster Daxner in Breitenau am Heimweg nahe dem Jagdhaus aus der Gegend des Kleinbuchberg einen Schuss fallen.

Daxner telefoniert deshalb mit Förster Vellano in der Welchau. Er ersucht ihn, sogleich zur Welchaukohlung zu kommen, um mit ihm Vorpass zu halten.

Vellano begibt sich sofort zum Kohlplatz, trifft aber Daxner nicht an. Er wartet allein bis 10 Uhr abends, weil er meint, Daxner lauert am rechten Ufer der Steyrling.

Freitag früh ist der Schaufelhacker Karl Rußmann auf dem Weg zur Holzarbeit im Buchberg. Als er um 5 30 Uhr am Welchauer Lagerplatz vorbeigeht, findet er Daxners Leiche.

Das Holzknechtweib Bernegger sagt aus, dass sie am Vortag gegen 19 Uhr abends einen Schuss hörte. Also ist Daxner erschossen worden, während sein Kollege Vellano zur Kohlung unterwegs war.

Ein Bezirksrichter und ein Gendarm mit einem Polizeihund untersuchen den Tatort.

Daxner bekam einen Schrotschuss in die Schulter ab. Sein Gewehr liegt neben ihm. Offensichtlich wollte er es gerade laden. Ein Kampf mit dem Wilderer fand nicht statt. Daxner dürfte, als er aus dem Gebüsch heraustrat, sofort zusammengeschossen worden sein. Als Todesursache ist im Totenbuch der Pfarre Molln Schrotschuss in die Lunge eingetragen.

Daxner wird am Montag, 21. Oktober 1918 beerdigt.

Förster Johann Daxner ist bei seiner Ermordung 56 Jahre alt. Er diente 32 Jahre bei der Herrschaft Steyr. Er galt als sehr tüchtig, gewissenhaft und verlässlich. Er erfreute sich allgemein großer Beliebtheit. Er war sehr religiös und führte auch auf seinem letzten Gang sein Gebetbuch mit. Daxner lebte in glücklicher Ehe mit einer Bürgermeistertochter aus Großraming.

Er hinterlässt neun Kinder und seine Frau Franziska, die zum zehnten Kind schwanger ist. Die älteste Tochter ist 13 Jahre, der jüngste Sohn neun Monate alt.

Im Mollner Tal, am Weg in die Welchau, steht das Daxnerkreuz. Das zwei Meter hohe, überdachte Holzkreuz trägt eine Blechtafel mit der Inschrift „Zur Erinnerung an den am 17. Oktober 1918 in pflichttreuer Ausübung seines Dienstes von Wilderern ermordeten Lambergschen Förster Johann Daxner. Restauriert 1983 Detzeshofer.

1918 - Dezember: Behördlich angeordneter Zwangsabschuss von achtzig Prozent des Wildstandes

Am 2. Dezember 1918 ordnet die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf in allen Revieren einen Zwangsabschuss an. Der Reh-, Hirsch- und Gamsbestand ist um 80 % zu reduzieren.

Um diese Vorgabe zu erfüllen, sind Treib- und Streifjagden durchzuführen, zu der auch die jeweilige Gemeinde einzuladen ist. Der auferlegte Zwangsabschuss muss bis 15. Jänner 1919 durchgeführt sein. Wenn die Forstverwaltung diesem Auftrag nicht termingerecht nachkommt, wird die Bezirkshauptmannschaft sachverständige Personen mit der Durchführung des angeordneten Wildabschusses beauftragen.

Im Oktober 1919 wird eine Treibjagd nach Gemsen im großen und kleinen Pyhrgasgebiet abgehalten, wobei der Treiber Hubert Löger aus Spital am Pyhrn vom Großen Pyhrgas tödlich abstürzt.

1919 - 16. Jänner: Adjunkt Lugner erschießt den Wilderer Vinzenz Bloderer

Förster Knieling, Adjunkt Lugner, Heger Schwingenschuh und der Jagdgast Hauptmann Freischütz jagen am 16. Jänner 1918 im Heitzengraben auf Hochwild. Während der Mittagsrast auf der Kreuzhuberalm sehen sie im gegenüberliegenden Wald von der Annasbergwiese einen geschwärzten Wilderer mit Gewehr herabkommen.

Als der Schwarze nahe genug ist, ruft ihn der Förster an. Der Wilderer ergreift sofort bergauf Richtung Dreiling die Flucht. Das Forstpersonal verfolgt ihn.

Adjunkt Lugner, der dem Wilderer dicht auf den Fersen ist, gibt während der Verfolgung einen Warnschuss in die Luft ab. Plötzlich sieht Lugner den Wilderer ca. 70 bis 80 Schritte bergauf in hockender Stellung auf ihn mit dem Gewehr zielen, worauf Lugner sofort einen Kugelschuss auf den Wilderer abgibt. Ein Aufschrei desselben beweist, dass er getroffen wurde. Bis alle hinkommen, liegt der Wilderer im Sterben und kann kaum mehr sprechen. Soviel ist noch aus ihm herauszubekommen, dass er der Vinzenz Bloderer ist (lediger Knecht am Stadlergute zu Ramsau und am 2.6.1878 in Molln geboren).

Halb tot wird er in die ca. fünfzig Schritte entfernte Dreilinghütte gebracht, wo er verscheidet. Die Kugel ist dem Wilderer links hinten in die Hüfte neben dem Rückgrat gedrungen.

Emmerich Klausriegler, dessen Vater in dieser Zeit Förster im Hausbach war, erzählt, dass der Adjunkt Lugner ein junger Draufgänger war. Förster Knieling, sein Vorgesetzter, rief Lugner bei dieser Verfolgungsjagd noch nach: Nicht schießen! Dann verschwanden sie im Wald und auf einmal kracht es. Lugner gibt später an, dass der Wilderer auf ihn das Gewehr anschlug. Aber warum traf er ihn dann im Rücken? Wenn der Wilderer auf ihn zielte, müsste er ihn ja von vorne angeschossen haben. Der Wilderer dürfte davongelaufen sein und anscheinend schoss ihm Lugner nach.

Die Leiche bringt man dann zum Fahrweg im Heitzengraben hinunter und überführt sie mit einem Einspänner nach Molln ins Leichenhaus.

Den Adjunkt Lugner versetzt man zu seinem Schutz in ein anderes Revier.

1919 - Die Wilderei im Mollner Tal nimmt weiter zu

Im Gebiet des sogenannten Miesausteiges findet der Förster Sterneder im Frühjahr 1919 insgesamt drei tote Gamsböcke, denen jemand die Krucken ausschlug. Das Wildbret selbst ist unberührt.

1919 - März: Die Wildererschlacht von Molln

Am 9. März 1919 beteiligen sich elf Wilderer an einer Treibjagd im Mollner Tal. Sie erlegen dabei drei Gemsen und einen Hirsch.

Am Dienstag 11. März jagen sechs geschwärzte Wilderer am Kienberg und Rauwelmais in Breitenau. Gegen Abend kommen zwei davon zum Steyrerhaus um einen Most, der ihnen aber verweigert wird. Beide Wilderer werden erkannt, es handelt sich um die ledigen Fabrikarbeiter Unterbrunner und Fedrizzi aus Molln.

Daraufhin hält das Forstpersonal und die Gendarmerie beim Hausbachbrückl Vorpass auf die Wilderer. Diese nehmen aber ihren Rückweg über die Welchau nach Ramsau.

Am Mittwoch 12. und Donnerstag 13. März 1919 vernimmt die Gendarmerie die zwei bekannten Wilderer. Bei mehreren anderen wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Schließlich verhaftet man Adolf Federizzi, Heinrich Huber, Roman Schiffer, August Steiner und Franz Wieser (alle aus Molln) wegen Wilddiebstahl und liefet sie ins Bezirksgericht Grünburg ein.

Am 14. März 1919 sollen die fünf Wilderer durch eine Eskorte des Postens Grünburg (Patrouillenleiter Johann Freiburger und Gendarm Josef Franz Ortelt) dem Kreisgerichte Steyr überstellt werden. Der Kommandant von Grünburg (Richard Preisler) begibt sich um 11 Uhr vormittags mit den beiden Gendarmen in das Bezirksgericht Grünburg, um die Verhafteten zu übernehmen.

Der Untersuchungsrichter, Herr Dr. Bischofshausen teilte dem Postenleiter Preisler mit, dass laut eben überbrachter telefonischer Mitteilung des Patrouillenleiters Kutzenberger von Molln eine Eskorte dieses Postens nach Grünburg mit weiteren Wilderern eintreffen werde. Diese hätten sich überaus renitent benommen. Deshalb möge der Posten Grünburg Gendarmen zur Absicherung auf die Bahn senden. Der Posten Grünburg ist jedoch durch die Eskorte nach Steyr vollkommen in Anspruch genommen. Der Herr Untersuchungsrichter beauftragte den Postenleiter, die Grünburger Eskorte bis zum Eintreffen des Zuges im Warteraum des Bahnhofs unterzubringen. Nach Einfahrt des Zuges soll ein separater Waggon besorgt werden, damit die beiden Eskorten nicht zusammentreffen. Gleichzeitig wird das Stationsamt Leonstein telefonisch ersucht, die durchfahrende Mollner Eskorte anzuweisen, in Grünburg nicht auszusteigen, sondern nach Steyr weiterzufahren.

Später stellt sich heraus, dass die telefonische Anzeige des Patrouillenleiters Kutzenberger durch das Postfräulein irrig überbracht wurde, denn Kutzenberger hat von keiner eintreffenden Eskorte telefoniert, sondern mitgeteilt, dass mit dem Mittagszuge aus Molln sieben bis acht Wilderer nach Grünburg mit der Absicht kämen, die Freilassung der vom 12. und 13. März verhafteten Wilderer zu erwirken und dass sie möglicherweise auch das Gerichtsgefängnis stürmen werden.

Als nun der Zug im Bahnhof Grünburg einfährt, erhält der Postenleiter Preisler vom Kondukteur die Auskunft, dass keine Eskorte im Zuge sei. Gleichzeitig kommt Patrouillenleiter Frieberger mit den mit Schließketten versehenen Verhafteten, aus dem Wartesaal heraus.

In diesem Moment entsteigen dem Zuge ca. zwanzig Männer, welche sogleich sowohl den in Zivilkleidern adjustierten Postenführer und die Eskortengendarmen umringen und letztere derart umfassen, dass sie am Waffengebrauch gehindert sind. Dies nutzen die Verhafteten zur sofortigen Flucht.

Als es dem Postenleiter Preisler gelingt, erst sich selbst und dann durch Zurückstoßen der Leute die beiden Gendarmen freizumachen, haben die Verhafteten und ein Teil der Befreier den Bahnhof bereits verlassen. Denn Gendarmen bleibt nichts übrig, als denselben zu folgen. Die gefesselten Verhafteten begeben sich mit den anderen Männern in die nächsten Häuser und brechen mit Zangen die Schließketten auf.

Ein Einschreiten der Gendarmen, von denen nur zwei vollkommen bewaffnet sind, muss wegen der Übermacht unterbleiben.

Postenleiter Preisler begibt sich in die Kaserne, um der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf und dem AK in Steyr telefonisch Meldung zu machen. Den Posten Molln fordert er auf, den Wilderern entgegenzukommen, da diese den Wege dorthin am rechten Steyrufer eingeschlagen haben.

Von der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf erhält der Postenleiter später den telefonischen Bescheid, das Kommandant Oberinspektor Dimmel selbst mit 40 Gendarmen in Molln per Auto eintreffen werde.

Die Patrouille des Postens Molln (Patrouillenleiter Engelbuzeder) trifft mit vier Gendarmen am rechten Steyrufer beim Gasthaus Twerdek in Forstau ein. Dort tritt eben Ignaz Wimmer, einer von den Männern, die die Verhafteten befreiten, aus demselben heraus. Ihn fragt nun der Patrouillenleiter Engelbuzeder, was den in Grünburg geschehen sei? Nun kommen alle Wilderer aus dem Gasthause heraus, aufgeregt und schreiend erklären sie, sich nicht verhaften zu lassen. Sie sind aber bereit, jeder Vorladung des Gerichtes Folge zu leisten.

Engelbuzeder verhandelt nur mit zwei der Männer. Beide versprechen bestimmt, dass sich alle ruhig nach Hause begeben und gerichtlichen Vorladungen Folge leisten werden.

Der Patrouillenleiter sieht von einem weiteren Einschreiten ab. Denn die ihm persönlich bekannten Leute sind sehr aufgeregt, teilweise angeheitert und erklären, einer Verhaftung absoluten Widerstand entgegenzusetzen. Demnach hätte es zu einem Waffengebrauch kommen müssen. Er beschränkte sich darauf, dem Trupp, der sich bald in Bewegung setzt, in kurzer Entfernung mit der Patrouille zu folgen. Tatsächlich gehen die Leute ohne weiteren Anstand nach Molln und begeben sich dort in das Gasthaus Dolleschal.

Mittlerweile hat der AK in Steyr, Oberinspektor Dimmel, vom Landesgendarmeriekommando in Linz über Ermächtigung der Landesregierung den Auftrag erhalten, mit der erforderlichen Anzahl von Probegendarmen des Probegendarmenkurses in Steyr sich nach Molln zu begeben. Er requiriert ein Lastauto der Waffenfabrik und fährt mit der Mannschaft nach Molln, wo er gegen 7 ½ (19.30) Uhr eintrifft.

In der Zwischenzeit ist der Grünburger Postenleiter Preisler mit der gesamten Postenmannschaft nach Molln gekommen.

Dieser und Patrouillenleiter Engelbuzeder melden dem AK, dass die Wilderer alle im Gasthaus Dolleschal sind. Oberinspektor Dimmel fasst sofort den Entschluss, die verhaftet gewesen und gewaltsam befreiten fünf Wilderer neuerdings festzunehmen. Er begibt sich mit der gesamten Mannschaft zum Gasthaus und umzingelt es. Mit zirka fünfzehn Mann, darunter den Postenleiter Preisler und Patrouillenleiter Engelbuzeder, dringt er in das Gastlokal ein, in dem die Leute an zwei Tischen sitzen und essen. Oberinspektor Dimmel und die Gendarmen stellen sich vor den Tischen mit fertig gehaltener Pistole bzw. Karabiner auf. Dimmel erklärt alle im Namen des Gesetzes für verhaftet und forderte sie auf, keinen Widerstand zu versuchen, da 30 Gendarmen zur Stelle seien.

Die Leute erschrecken und verhalten sich zunächst ganz ruhig. Nur der Wirt Dolleschal schreit in aufgeregtem Ton und wild gestikulierend, dass das kein Vorgehen sei, es sei jetzt Republik und sie seien freie Bürger. Sein Gasthaus sei kein Beisl und Schlachthaus in das man mit vorgehaltenem Revolver und gepflanzten Bajonetten hineinstürmt. Der Wirt schreit zu den Wilderern: „Lasst euch das nicht gefallen!“

Oberinspektor Dimmel wendet sich mit vorgehaltener Pistole gegen Dolleschal. Er fordert ihn auf, sich ruhig zu verhalten. Dolleschal schlägt sich auf die Brust schreit: „So stecht nur her, hauts nur zua, schießt mich, meine Frau und Kinder nieder!“

Jedenfalls werden die bisher sich ruhig verhaltenden Leute durch das rabiate Benehmen des Wirtes aufgereizt und gehen nun ihrerseits gegen die Gendarmen los. Mehrere erfassen die Gewehre der Gendarmen, andere werfen Bierkrüge nach ihnen.

Oberinspektor Dimmel, die Gefährlichkeit der Angriffe bemerkend, kommandierte „Waffengebrauch!“ Als zwei Gendarmen durch geschleuderte Biergläser am Kopfe erheblich verwundet werden, befiehlt Dimmel „Schießt!“

Es entsteht ein furchtbarer Tumult.

Postenleiter Preisler dürfte den ersten Waffengebrauch gegen einen Mann, vermutlich Karl Zemsauer, gemacht haben. Dieser ergriff mit einem anderen Mann Preislers Karabiner, worauf Preisler beim Hin- und Herreißen des Karabiners dem Zemsauer einen schweren Bauchstich beibrachte. Sofort darauf erhielt Preisler ein Bierglas auf den Kopf das ihm eine heftig blutende Wunde verursachte und ihn zum Taumeln brachte. Als er sich wieder gefasst hatte, gab er kurz nacheinander gegen zwei Männer, die Bierkrügel schleudern wollten, zwei Schüsse ab.

Probegendarm Arnetzeder des Postens Molln führt einen Bajonettstich gegen Roman Schiefer, der ihm den Karabiner entreißen will und verletzt ihn leicht am linken Oberschenkel.

Der Karabiner des Probegendarrnen Josef Danninger wird ebenfalls von zwei Männern gepackt, doch kann er ihn wieder los reißen. Als nun Postenleiter Preisler und gleich darauf Probegendarm Mateja durch je ein Bierglas am Kopfe verletzt waren und Oberinspektor Dimmel „schießen" kommandiert, schießt auch Danninger sein Gewehr zweimal ab und trifft dabei Georg Unterbrunner, der ihm zuerst den Karabiner entreißen wollte. Den zweiten Schuss gibt er gegen einen Mann ab, der eben nach einem Krügel griff, um es zu schleudern. Die Folgen des Schusses sind unbekannt.

Probegendarm Robert Mateja erleidet gleich beim Beginn durch ein Bierglas eine erhebliche, heftig blutende Wunde am Kopfe: Er begibt sich hinaus, um sich zu verbinden. Als er zurückkommt, ist alles vorüber.

Von einigen wir behauptet, dass ein Schuss durch ein Fenster herein gefallen sei. Das Fenster zeigt einen Durchschuss, Glassplitter liegen am Fensterbrett.

Probegendarm Baumgartner Wenzel, Schober Ferdinand und Heindl Leopold, die außerhalb des Hauses knapp neben dem Fenster gestanden sind, stellen in Abrede, dass sie oder ein anderer Gendarm geschossen hätten. Sie behaupten mit Bestimmtheit, dass der Schuss von innen heraus gefallen ist. Er könne als Glasschneider von Beruf mit aller Bestimmtheit sagen, dass das Schussloch der Fensterscheibe darauf hindeute, dass der Schuss von innen gekommen sein muss. Probegendarm Schober will den Einschlag des Geschosses an der Mauer des gegenüberliegenden Hauses gehört haben.

Es ist auch gar nicht anzunehmen, dass ein Gendarm von außen ins Zimmer geschossen hat, da das Fenster durch den Vorhang verhängt war, man daher von außen gar nicht hineinsehen konnte. Der Vorhang selbst ist durchschossen und es zeigen die Fasern am Rande des Schussloches nach außen. Ein Umstand, der zweifellos beweist, dass der Schuss von innen nach außen ging.

Bei den Schusshandlungen wird Georg Unterbrunner durch einen Brustschuss und Heinrich Huber sofort getötet. Karl Zemsauer erleidet durch einen Halsschuss und Bauchstich so schwere Verletzungen, dass er in der Nacht verstirbt. Roman Schiefer wird durch Bajonettstich an der linken Hand und am linken Oberschenkel leicht verwundet. Schiefer kommt ins Mollner Spital.

Die Staatsanwaltschaft ordnet die Obduktion für den 17. März 1919 an.

Oberinspektor Dimmel lässt den Mollner Arzt Dr. Bauer holen, der die beiden verletzten Gendarmen und den verletzten Männern Verbände anlegt. Es werden nun Josef Rohrauer, Ignaz Wimmer, Josef Ebner, Leo Papsch, wegen Verbrechens des Aufstandes durch gewaltsame Befreiung der Verhafteten, dann Gustav Federizzi, August Steiner, Franz Wieser, Franz Schiefer und Johann Kerbl wegen Wilddiebstahles verhaftet und dem Kreisgerichte Steyr am folgenden Tage in der Früh mit dem Auto eingeliefert. Max Werndl, Johann Redtenbacher und Christine Huber werden wegen Wilddiebstahl (bzw. Teilnahme daran) angezeigt.

Nach dem Einschreiten im Gasthaus Dolleschal entsendet Oberinspektor Dimmel den Patrouillenleiter Kutzenberger des Postens Molln mit sieben Probegendarmen zur Verhaftung des Johann Eder (vulgo Resch in Ramsau) wegen Teilnahme am Wilddiebstahl. Die Patrouille kommt um 21.10 Uhr beim Hause an, doch weigerte sich Eder zu öffnen. Erst als dessen zwei Schwestern heimkehren, kann die Patrouille gleichzeitig mit ihnen ins Haus eintreten. Eine der Schwestern lässt die Patrouille in den ersten Stock, wo Eder in seiner Kammer im Bett liegt. Kutzenberger tritt mit einem Probegendarm in das Stüberl ein und kündigt Eder die Verhaftung an. Doch dieser weigert sich in zornigem Ton, trotz wiederholter Aufforderung mitzugehen. Kutzenberger ruft nun zwei weitere Probegendarmen herbei um Eder zu fesseln und gewaltsam zu entfernen. Auf das hin springt Eder mit dem zornigen Rufe Himmel, Herrgott, Sakrament! vom Bett auf. Kutzenberger nimmt im selben Momente den Karabiner fertig, um einem Angriff zu begegnen. Er steht hierbei knapp neben dem Bette in der ca. 2 m breiten Kammer mit dem Rücken an der Wand. Beim Aufspringen stößt sich Eder das Bajonett in die Brust, dass in der linken Seite unterhalb der Brustwarze ca. 10 cm tief eindringt. Eder sinkt mit einem Schmerzensruf auf das Bett. Ein Zurückweichen Kutzenbergers beim Aufspringen Eders ist mit Rücksicht auf die Enge der Kammer unmöglich.

Die Probegendarmen legen Johann Eder einen Notverband an. Doch stirbt dieser nach einer viertel Stunde. Der Arzt wird gerufen, kann aber, weil er in Molln beschäftigt ist, nicht erscheinen.

Das Einschreiten der Gendarmen und die Waffengebräuche verursacht unter der Arbeiterbevölkerung Mollns große Empörung. Es wird in allen Betrieben die Arbeit eingestellt, doch kommt es nirgends zu Ruhestörungen.

Auch die Verhaftung der Wilddiebe wird von den Arbeitern missbilligt. Hierzu liegt folgender Grund vor:

Die Herrschaft Graf Lamberg, der alle Jagden in Molln gehören, blieb gegenüber dem vorgeschriebenen Wildabschuss um mehr als die Hälfte im Rückstand, worüber auch vom Posten Molln an die Bezirkshauptmannschaft die Anzeige erstattet worden war. Der mangelhafte Abschuss, eine einem herrschaftlichen Förster in den Mund gelegte Äußerung, dass „Solange bei einem Bauern noch ein Stück Vieh steht, nicht abgeschossen werde“, die Fütterung des Wildes mit Heu und Schwierigkeiten bei der Auszahlung des Wildschadens schufen in Molln begreifliche Erbitterung gegen die Herrschaft bzw. gegen die Forstorgane.

Die Wilddiebstähle nahmen in größtem Umfange zu und wurden ganz ohne Scheu begangen, seitens der Bevölkerung auch unterstützt. Der Gendarmerieposten Molln trat diesem Treiben lange vergeblich entgegen, bis endlich am 12. und 13. März dieses Jahres die Verhaftung mehrerer Wilddiebe gelang. Es kehrt sich nun die Erbitterung der Arbeiter gegen die Gendarmerie, die man beschuldigt die Herrschaft in Schutz zu nehmen.

 

Das Einschreiten gegen die Wilderer war absolut geboten, um endlich diesem Treiben ein Ende zu setzen.

Die gewaltsame Befreiung der Verhafteten erforderte als Verbrechen des Aufstandes ein sofortiges und energisches Einschreiten der Gendarmerie, sollte nicht jeder Rest von Achtung vor dem Gesetz und den Behörden verloren gehen.

Die bedauerlichen Folgen des Einschreitens und des Waffengebrauches wären unterblieben, wenn der Gastwirt Dolleschal nicht durch sein rabiates Benehmen die Leute aufgestachelt und zum Widerstand geradezu aufgefordert hätte.

Alle Gendarmen gaben übereinstimmend an, dass die Amtshandlung ohne das aufwiegelnde Benehmen des Dolleschal ohne wesentlichen Anstand sich hätte vollziehen lassen.

Auf die Angriffe der Leute blieb kein anderes Mittel übrig als von der Waffe Gebrauch zu machen, sollte nicht eine Entwaffnung oder doch ein Rückzug der Gendarmen erfolgen.

1919 - Das Wildern dauert fort

Um die Fleischversorgung der Bevölkerung zu verbessern, hat ab Mai 1919 das Forstamt Molln das erlegte Wild an die hier lebenden Menschen abzugeben. Je 40 % der Wildabschüsse gehen nach Steyr und Molln, 20 % bleiben in der Verfügung des Jagdinhabers. Es dauert einige Zeit, bis die Verteilung des Wildbrets in kontrollierten, geregelten Bahnen verläuft.

Das Forstpersonal steht dem Treiben der Wilderer machtlos gegenüber. Besonders deshalb, weil bei einem großen Teil der Bevölkerung die Meinung verbreitet ist, dass die Mitwirkung ... der Wilderer am Abschuss selbstverständlich und vollkommen gesetzmäßig sei! schreibt der Forstmeister von Molln am 11. Mai 1919 an die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf.

Das Treiben der Wilderer nimmt ungehindert seinen Fortgang schreibt der Mollner Forstmeister am 30. August 1919 an die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf. Durch die Wilderer sind drei Unterkunftshütten im Wert von 29.500 Kronen abgebrannt und der Großteil der noch stehenden Hütten demoliert und geplündert worden. Angesichts dieser Zustände bittet man um klare baldige Weisungen, ob es unserem Personal gestattet ist, gegen die Urheber energisch vorzugehen und ob sie hierbei auch auf den Schutz der Behörde rechnen können.

Vom 1. Mai bis 23. November 1919 wurden vom Forstpersonal 106 Stück Hochwild, 118 Gämsen und 92 Rehe erlegt. Im gleichen Zeitraum fand man die Aufbrüche der von Wilderern erlegten 53 Stück Hochwild, 83 Gams und 25 Rehe. Außerdem ist zu bedenken, dass ja nicht alle Aufbrüche gefunden werden konnten und daher die Zahl der gewilderten Wildstücke noch bedeutend höher anzusetzen sind.

1919 hat der Wildstand durch den 80 %igen Zwangsabschuss und durch das Wildererunwesen außergewöhnlich stark gelitten und ist in den Vorlagen so gut wie vernichtet.

1919 - Oktober: Die Wilderei dauert unvermindert an

Förster Klausriegler trifft am 21. Oktober 1919 vormittags in der Nähe der Aueralmkohlung auf drei geschwärzte Wilderer. Sie sind gerade dabei, ein Stück Hochwild aufzubrechen. Die Wilderer zwingen den Förster unter Androhung des Erschießens zur Umkehr.

Eine zweite Wildererbande jagt gleichzeitig im Waldteil Schneeberg.

Dies wird zur Kenntnisnahme der hier herrschenden Sicherheitszustände gemeldet schreibt der Forstmeister Auböck vom Forstamt Molln in seinem Bericht am 23. 10. 1919.

Im Oktober 1919 verlangt die Lambergsche Güterdirektion Steyr vom Forstamt Molln ein Verzeichnis aller bekannten Wilderer. Folgende 18 Wilderer scheinen auf der Liste auf:

Dämon Josef, Taglöhner, Sailerhoferhäusl, Ramsau 52
Dämon Raimund, Taglöhner, Sailerhoferhäusl, Ramsau 52
Dickinger Karl (Pranzlkarl), Sonnhalbpranzlgut, Breitenau 86
Ebner Franz, Taglöhner, Molln 103
Fedrizzi Gustav, Arbeitsloser, Molln 79
Kerbl Johann, Besitzer des Holzbauerngutes, Molln 115
Pabsch Leopold, Sensenarbeiter, Molln 29
Popp-Rettenbacher August (Wolfbauerngust), Bauernsohn, Breitenau 156
Rettenbacher Johann (Polzhans), Fabrikarbeiter, Molln 4
Rohrauer Johann (Sehnerhans), Bauernknecht, Außerbreitenau 121
Stadler Johann, Arbeitsloser, Tümpflhütte, Ramsau 102
Steinbichler Franz, Oberannastaler, Ramsau 126
Steiner August (Loibnergust), Taglöhner, Molln 79
Stummer Karl, Zimmermann, Unterfeuchtauerhäusl, Ramsau 93
Werndl N., dessen Bruder, Bauernsohn, Außerbreitenau 100
Wieser Franz, Bauernsohn, Außerbreitenau 100
Wimmer Ignaz (Kupferschmiednatz), Kupferschmied, Molln 62
Windhager Karl, Taglöhner, Rappoldgütl, Ramsau 92

1919 - Die Verhaftung Rohrauers

Am 22. Oktober 1919 treffen zwei Probegendarmen um 9 Uhr abends auf dem Weg von Außerbreitenau nach Innerbreitenau auf Johann Rohrauer. Er führt ein geladenes Gewehr mit sich. Da anzunehmen ist, dass Rohrauer wildern geht, nehmen ihn die beiden Gendarmen fest und liefern ihn ins Bezirksgericht Grünburg ein. Bei der Personsdurchsuchung finden sich vier Magazine Munition, ein Jagdmesser, zwei Stricke, eine Schachtel Schuhwichse, ein schwarzes Tuch, zwei Fäustlinge, ein Laib Brot, ein Gugelhupf, neun Äpfel, zwei Rucksäcke und einiges andere.

Johann Rohrauer wird er am 29. Oktober 1919 wieder aus der Haft entlassen.

Johann Rohrauer schildert schriftlich einem Anwalt in Steyr seine Sicht der Dinge. Der Rechtsanwalt reicht daraufhin im Dezember 1919 beim Landesgendarmerie-Kommando eine Beschwerde ein. In diesem Schreiben scheinen neben Johann Rohrauer noch Theresia Rohrauer (Molln 121) , Anna Ebner (Molln 145), Maria Zinganell, Franz Gradauer (Leonstein Nr. 61), sowie Franz und Katharina Rohrauer (Molln 145) als Beschwerdeführer auf:

„Am 22. Oktober 1919 begab ich (Johann Rohrauer) mich vom Haus meiner Dienstgeberin Theresia Rohrauer in Molln in das ca. drei Stunden entfernte Überländ, um dort Streu zu mähen. Ich hatte den in einem Heustadel aufgefundenen Karabiner mitgenommen, um denselben der alleinstehenden Frau Anna Ebner in Molln 145 zu überbringen. Auf dem Weg dorthin begegnete ich den Gendarmen, die meine Verhaftung aussprachen.

Am gleichen Tag nahmen die beiden Gendarmen im Haus der Theresia Rohrauer eine Hausdurchsuchung vor, öffneten alle Kästen und warfen die Kleider heraus. Sie rissen auch das Strohdach auf, sodass der Regen einströmte und verschiedene Sachen dadurch beschädigt wurden.

Auch bei meinen Eltern Franz und Katharina Rohrauer wurde eine Hausdurchsuchung vorgenommen und ihre Sparbücher geöffnet. Aus dem Schlafzimmer zogen sie die Betten heraus. Sie verschütteten zehn Kilogramm Bohnen, die jetzt ungenießbar sind, weil darauf getreten wurde.

Weiters nahmen die Gendarmen auch bei Maria Zinganell in ihrer Abwesenheit eine Hausdurchsuchung vor. Sie gelang nur, weil man die Hintertür gewaltsam öffnete. Bei dieser Hausdurchsuchung wurden zehn Kilogramm Fett beschlagnahmt.

Am 22. Oktober vernahm man Franz Gradauer in Leonstein wegen eines Honigdiebstahls, an dem er nicht beteiligt war.

Alle angeführten Parteien beschweren sich über das Vorgehen der Gendarmen. Laut Berufung auf § 139 St.P.O. sind die angeführten Parteien der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Vornahme einer Hausdurchsuchung überhaupt nicht gegeben waren. Äußersten Falls hätte sie nur Kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehls vorgenommen werden dürfen, da von einer Gefahr in Verzug keine Rede sein kann. Auch die Art und Weise der Hausdurchsuchung entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Denn es war keinesfalls nötig, Gegenstände aus ihren Behältnissen zu entfernen, in Unordnung zurückzulassen, sogar ein Strohdach aufzureißen und dadurch die Herbeiführung eines Schadens zu ermöglichen.“

Die beschuldigten Gendarmen bezeichnen alle Anschuldigungen als unwahr und reichen eine Ehrenbeleidigungsklage gegen Johann Rohrauer ein. Deswegen erhebt und protokolliert das Gericht den Hergang der Hausdurchsuchung sehr genau. Zeugen und Betroffene werden befragt.

Johann Rohrauer selbst schränkt dann die Vorwürfe ein und protestiert lediglich gegen die Hausdurchsuchungen bei Theresia Rohrauer und seinen Eltern Franz und Katharina. Nur er allein veranlasste die Beschwerde durch den Steyrer Anwalt, die anderen Personen beteiligten sich nicht.

Theresia Rohrauer distanziert sich bei ihrer Befragung am 29. Jänner 1920 von dem Beschwerdeschreiben.

1919 - November: Frau in Not

Am 30. November 1919 wendet sich die Frau von Leo Papsch an das Kreisgericht Steyr:
Mein Mann befindet sich seit drei Wochen in Haft. Meine fünf Kinder und ich haben nichts zum Leben. Wir können uns nichts kaufen, weil der Verdiener weg ist. Auch von der Gemeinde bekomme ich nichts (weil ich nicht hier zuständig bin). Ich kann auch selbst nicht Arbeiten gehen, denn ich muss unser Kind betreuen, dass seit 6 Jahren mit Kinderlähmung darniederliegt. Ich bin ganz verzweifelt und dem Hungertod preisgegeben.

1920 - Juni: Aus einem Wettermantel wird eine Hose

Am 11. Juni 1920 zeigt der Forstadjunkt Karl Velano an, dass er im Februar 1919 gemeinsam mit dem Förster Emmerich Klausriegler und Rudolf Malek auf Wilderer Vorpass hielt. Als dann etwa zehn Wilderer auftauchten, musste Velano flüchten. Dabei verlor er seinen neuen Wettermantel.

In der Anzeige steht:

„Vor kurzem erfuhr Velano vom Landwirt Franz Unterbrunner, vulgo Hochsteiner, dass Franz Wieser den Wettermantel fand und sich eine Hose daraus machen ließ.

Auf Befragen gibt Franz Wieser an, dass er diese Hose von seiner Mutter Franziska Werndl erhalten habe. Seine Mutter sagt aus, dass die Hose der Schneidermeister David Kutsam in Molln anfertigte.

Der Schneidermeister Kutsam gibt an, dass Franz Wieser im Sommer 1919 einen Wettermantel (Hubertusmantel) brachte und sich eine Hose daraus schneidern ließ. Für Hr. Velano beträgt der Schaden etwa 1.500 Kronen.

Beigefügt werden muss, dass sowohl Franz Werndl als auch seine Mutter Franziska Werndl immer unwahre Angaben machen. Die Gendarmerie ist selten in die Lage, dem Franz Wieser einer strafbaren Handlung zu überführen. Von den meisten ordnungsliebenden Einwohnern von Molln wird Franz Wieser förmlich gefürchtet.

Wieser wird wegen Fundverheimlichung verhaftet und am 14. Juni 1920 wieder auf freien Fuß gesetzt.

1920 - Juli: Meuchlings angeschossen

Praktikant Franz Pernkopf wird am 29. Juni 1920 während eines Dienstganges am Annasberg von Wilderern meuchlings angeschossen. Pernkopf wird am rechten Oberarm getroffen. Aus den örtlichen Verhältnissen und dem ärztlichen Befund ergibt sich, dass auf ihn aus einer Entfernung von 30 bis maximal 100 Schritte gefeuert worden ist. Der Heilungsprozess der Schusswunde braucht mehrere Wochen.

1920 - September: Die Mollner Wilderer erlegen in eineinhalb Jahren 280 Stück Wild

Im Jahr 1920 spitzt sich die Wilderer-Situation weiter zu. Der Lebensmittelmangel und die hohen Fleischpreise tragen das ihre dazu bei.

Am 30. Juli 1920 macht der oö. Schutzverein für Jagd- und Fischerei bei der Landesregierung eine Eingabe, in der auf das im Land herrschende Wildererunwesen hingewiesen wird. Die Landesregierung gibt am 3. 9. 1920 eine Weisung heraus, in der die Eigenjagdbesitzer eingeladen werden, Vorschläge zur Ausrottung des Wildererunwesens einzubringen.

Daraufhin verfasst der Forstmeister Auböck vom Forstamt Molln am 25. September 1920 einen Bericht an die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf:

„Seit der Verhaftung der sieben bekanntesten Mollner Wilderer wegen Ochsendiebstahl ist es in den hiesigen Jagdrevieren etwas ruhiger geworden. Von einem gänzlichen Aufhören der Wilddieberei kann jedoch noch lange nicht die Rede sein. Der Sachschaden, welcher der Herrschaft Steyr durch die zweijährige, fast ungestörte Tätigkeit der Mollner Wildererbanden erwachsen ist, beziffert sich gering gerechnet auf rund 240.000 Kronen. Seit Anfang Mai vorigen Jahres fand das Schutzpersonal allein im Forstbezirk Molln die Aufbrüche von ca. 280 gestohlenen Wildstücken gefunden. Die tatsächlich durch die professionellen Wilderer dem Schleichhandel zugeführte Wildmenge ist aber zweifellos bedeutend größer, da ja naturgemäß nicht jeder Diebstahlsfall erfasst werden konnte.

Von den Mollner Unterkunftshütten der Herrschaft Steyr wurden fünf aus reiner Zerstörungsfreude niedergebrannt. Die übrigen 27 Hütten sind ausgeraubt und teilweise demoliert. Was sich das Gesindel außerdem noch an Viehdiebstählen und sonstigen Eigentumsdelikten geleistet hat, ist ja zur Genüge bekannt. Der Grund, warum es trotz aller Bemühungen von Gendarmerie und Forstpersonal so lange nicht gelungen ist, diesem Treiben Einhalt zu gebieten, ist nach hier ganz allgemein herrschender Ansicht darin zu suchen, dass einige besonders krasse Fälle von Gesetzesübertretungen der erwähnten Bande nach Abschluss der Vorerhebungen aus unbekannten Gründen überhaupt nicht mehr zur Verhandlung kamen, in anderen Fällen aber das vorgelegte umfangreiche Beweismaterial als nicht genügend erachtet und deswegen auf Straffreiheit, oder nur verhältnismäßig geringe Arreststrafen erkannt wurde.

Es ist erklärlich, wenn den Tätern hierdurch die Achtung vor der Autorität der Behörden verloren ging. Nach ihren Erfahrungen riskierten sie ja bei ihren einträglichen Raubzügen recht wenig.

Aus dem Geschilderten ergibt sich die Schlussfolgerung, dass halbwegs erträgliche Sicherheitszustände hier nur dann erreicht werden können, wenn durch unnachsichtige Ahndung aller in den letzten zwei Jahren zur Kenntnis der Behörden gelangten Verbrechen der Mollner Wilderer diesen entsprechender Respekt vor den Gesetzen aufgezwungen wird. Speziell bei den Wilddiebsfällen ist es für das Forstpersonal wichtig, dass es bei energischem Einschreiten unbedingt mit dem Schutz der Behörden rechnen kann.

Brandschäden: Taborschlaghütte 30.000 Kronen, Hahnhütte 15.000 Kronen, Hilgeralmhütte 12.000 Kronen, Kreuzhuberalmhütte 10.000 Kronen, Schöpfbodenhütte 15.000 Kronen; Schaden durch 27 Hütteneinbrüche 30.000 Kronen; 280 Stück gestohlenes Wild 42.000 Kronen; Summe 154.000 Kronen.“

1920 beklagt das Forstamt Molln: Am Wildstand ist gegenüber dem Vorjahr keine Besserung eingetreten und leidet derselbe noch außergewöhnlich an den Folgen der in den Vorjahren bestandenen Verhältnisse.

1921 - November: Falsche Patronen und ein erschossener Hund

Förster Klausriegler trifft bei einem Dienstgang am 20. November 1921 im Waldteil Schneegraben nahe der Reichraminger Grenze auf frische Fußspuren eines Mannes. Er folgt diesen und sieht kurz darauf einen geschwärzten Raubschützen im Hochwald. Auf seinen Zuruf geht der Wilderer sofort in Deckung und legt sein Gewehr an. Klausriegler sieht sich in dieser Notwehr gezwungen, von der Waffe Gebrauch zu machen. In der Eile geht aber der Schuss fehl, worauf der Wilderer flüchtet. Klausriegler verfolgt und stellt ihn nochmals. Als er neu laden will, entdeckt er, dass er falsche Patronen zu sich gesteckt hat. Nachdem er in dieser Situation den Gegner nicht zum Waffenstrecken zwingen kann, schreibt er versteckt eine kurze Aufforderung an seinen Knecht, ihm zu Hilfe zu kommen. Den Zettel bindet er an das Halsband seines Schweißhundes und koppelt ihn ab. Der Hund nimmt wie gewohnt seinen Weg Richtung Försterhaus. Als er aber nahe beim Wilderer vorbeikommt, schießt der ihn nieder.

Klausriegler muss sich nun ohne Aussicht auf Unterstützung zurückziehen. Vorher schreit ihm der Wilderer noch zu, dass er bald wiederkomme und sich für den Schuss revanchiere.

1921 - November: Acht Wilderer

Adjunkt Vellano und Praktikant Neubacher stoßen am Sonntag 13. November 1921 in der Zimeck unvermutet auf acht Wilderer. Da sich diese aber in Deckung befinden, sie selbst aber auf einer Wiese stehen, können sie nichts unternehmen.

1921 - November: Wilderer im Effertsbachtal

Am 27. November 1921 schießen Wilderer im Revier Effertsbach ein Hirschkalb an. Der Förster Fraundorfer kann das waidwunde Tier mit dem Schweißhund aufspüren und zur Strecke bringen. Die Täter, es sind vier Männer, entkommen.

1922 - März: Zwei Wilderer mit Militärwaffen

Am Samstag 18. März 1922 hört man aus dem Waldteil Spitzböden mehrere Schüsse fallen, die nur von Wilderern herrühren können. Förster Sterneder hält deshalb mit Heger Kaltenrinner und den Mollner Adjunkten Vellano und Gager im Grinmillergraben bis halb 8 Uhr Vorpass. Da die Sache bis dahin ergebnislos verlaufen ist, schickt der Förster die beiden Adjunkten nach Hause. Er selbst geht mit Kaltenrinner dem Ramsauer Försterhaus zu. Am Weg treffen sie mit zwei geschwärzten Wilderern zusammen. Diese sind so überrascht, dass sie sich widerstandslos ergeben.

Die beiden Wilderer tragen Militärkarabiner, wovon einer noch geladen ist. Sie schleppen auch ein Hirschkalb und eine Gamsgeiß mit sich.

Im Ramsauer Försterhaus werden sie der Gendarmerie übergeben. Es sind Holzarbeiter der Fa. Rothmaier & Hutja namens Josef Klement und August Windhager (vom Reiterer und Untertpichlbauernhäusl in der Zimeck). Bei den am nächsten Tag durchgeführten Hausdurchsuchungen findet sich zahlreiches Belastungsmaterial, wie Hirschgrandeln, Gamskrucken, Patronenhülsen, eine Kugelmodel und ähnliches.

Dem Förster Sterneder und dem Heger Kaltenrinner wird eine Prämie von je 5.000 Kronen ausbezahlt.

1922 - Frühjahr: Ein Holzarbeiter als Wilderer

Der Holzabreiter Anton Siegl gesteht, dass er mit seinen Arbeitskollegen Franz Kerbl und Josef Windhager im Frühjahr 1922 bei der Wassergrabenfütterung im Revier Welchau einen Hirsch entwendete. Sie trugen ihn zum Hartlgütl. Dort zerwirken sie den Hirsch und teilen ihn unter sich auf.

1922 - Juni: Streit wegen Überschreitung der Jagdgrenzen

Förster Jelinek hört am Pfingstsonntag, dem 4. Juni 1922 um 4 Uhr morgens in der Gegend des Waldteiles Dürrberg zwei Schüsse. Es lässt sich jedoch nichts Verdächtiges wahrnehmen. Nachmittag verständigt ihn der Holzmeister Karl Baldauf, dass der Gemeindejagdpächter Peter Baumann am Buchbergsattel einen Achterhirsch geschossen hat. Beim Pulvermacherstadel verlud er ihn auf einen Wagen und transportierte ihn ab.

Eine Gebietsbegehung am nächsten Tag erbringt folgendes Ergebnis:

Der Hirsch wurde vermutlich in der Nähe der herrschaftlichen Reviergrenze angeschossen. Er wechselte dann in die Dürenbergdickung ein. Dort findet sich ungefähr hundert Schritte innerhalb der deutlich erkennbaren Wald- und zugleich Jagdgrenze ein frisches Wundbett. Kaum zehn Schritte tiefer ist noch ein Zweites. Knapp dahinter entdeckt man in einer Jungfichte eine kleinkalibrige Büchsenkugel. Diese stammt unzweifelhaft vom Fangschuss, der aus nächster Nähe abgegeben worden sein muss. Fußspuren führen von der Jagdgrenze bis in die Nähe des Wundbettes. Dort liegen frische Schnitthaare. Eine breite Schleifspur führt abwärts über die Grenze zu jener Wiese, die zum Gemeindejagdgebiet gehört. Dort wurde das Tier ausgeweidet, die Schleifspur führt dann weiter bis zum Pulvermacherstadel.

Die Angelegenheit zeigt man bei der Gendarmerie an. Gemeinsam mit zwei Gendarmeriebeamten wird am 6. Juni 1922 eine Begehung an Ort und Stelle durchgeführt. Auch an diesem Tag ist die Schleifspur noch deutlich sichtbar.

Baumann erzählte dem Ludwig Steiner vom Kienbauerngut in Molln, dass der Hirsch 100 Kilogramm wog. Der Wert des gestohlenen Wildes wird mit 250.000 Kronen bewertet.

Am 12. Juli 1923 findet ein gerichtlicher Lokalaugenschein statt. Dabei behauptet der Angeklagte Baumann, er habe sich in der oberen Sehnerwiese befunden und aus 450 Schritten Entfernung den Hirsch über das Tal hinweg geschossen. Der Hirsch stürzte und rutschte beim Verenden den Hang hinunter. Er kollerte ihn dann bis knapp unter den Wegererstadel weiter und brach ihn dort auf. Dann zog er den Hirsch in der Heuriese bis zum Graben hinunter. Naher der Schnerstadeln schleifte er ihn auf dem Steig zum Pulvermacherstadel weiter.

Gegen diese Angaben Baumanns spricht die Tatsache, dass der Kalkbrenner Fischlhammer in der Heuriese ein beträchtliches Quantum an Brennholz aufgestapelt hat. Es ist auch einem ungewöhnlich kräftigen Mann nicht möglich, ohne fremde Hilfe einen schweren Hirsch über den hohen Haufen wirr durcheinander liegender Hölzer zu schleifen.

Wie der Fall vom Gericht beurteilt wurde, ist nicht bekannt.

1923 - Juli: Bestrafung einiger Mollner Wilderer

Am 12. Juli 1923 werden beim Kreisgericht Steyr mehrere Wilderer verurteilt, die im Jahr 1919 an Wilddiebstählen in den Mollner Revieren beteiligt waren. Sie fassen Arreststrafen in der Dauer von zwei bis sechs Monaten aus und müssen den angerichteten Schaden ersetzen.

Jene verurteilten Personen, die Jagdkarte und Waffenpass besaßen (Franz Steinbichler, Johann Kerbl, Ignaz Wimmer und Peter Wegscheider), werden diese Dokumente von der Behörde entzogen.

Das Strafausmaß umfasst:

Oberegger Franz: zwei Monate strengen Arrest

Wieser Franz: sechs Monate strengen Arrest

Dickinger Karl: sechs Monate strengen Arrest

Wimmer Ignaz: vier Monate strengen Arrest

Zinganell Franz: drei Monate strengen Arrest

Zinganell Maria: vier Monate strengen Arrest

Rohrauer Johann: sechs Monate strengen Arrest

Die gefällten Urteile über Wimmer Ignaz, Wegscheider Peter, Dickinger Karl, Rohrauer Johann und Redtenbacher Johann sind unbekannt.

1923 - Dezember: Zwei Wilderer in der Hopfing

Förster Sterneder hört am Samstag 22. Dezember 1923 gegen halb 12 Uhr mittags am Heimweg von der Hopfing aus der Richtung der Schadenschläge einen Schuss und beauftragt den Heger Kaltenrinner und Adjunkten Hubert Laus, den betreffenden Waldteil abzusuchen.

Sie finden bereits am oberen Schadensteig die Fußspuren zweier Männer. Sie folgen ihnen und treffen um halb 3 Uhr nachmittags im Hanslwiesermais auf zehn Schritte mit zwei bepackten Wilderern zusammen. Beide tragen Kapuzen und sind nicht geschwärzt. Als sie angerufen werden, dreht sich einer um. Es ist der berüchtigte Karl Dickinger, vulgo Pranzlkarl. Obwohl das Forstpersonal drei Schreckschüsse abgibt, springen die beiden Wilderer in die Dickung und flüchten bergab. Man verfolgt sie nicht, weil es im dichten Jungwald aussichtslos ist und ein Wilderer ja erkannt worden ist.

Die weiteren Erhebungen ergeben, dass Dickinger mit einem gewissen Josef Sperrer von Freitag auf Samstag im Hanslwiesergut übernachtete. Den Hausleuten erzählen sie, dass sie am nächsten Tag nach Kirchdorf und Linz fahren und daher zeitlich in der früh nach Klaus aufbrechen müssen. Tatsächlich sind sie direkt vom Haus über die Grestenberghänge aufgestiegen, pirschten durch das Welchauer Revier und gelangten dann über die Kreuzhuberalm auf die Schadenschläge.

Dickinger wird in den Arrest nach Grünburg abgeführt. Sperrer bleibt vorläufig auf freiem Fuß.

1925 - Oktober: Ein Holzarbeiter wildert

Der pensionierte Förster Josef Scharnreithner arbeitet gelegentlich aushilfsweise im Revier Steinbach. Am 25. Oktober 1925 vormittags um ca. ¾ 9 Uhr beobachtet er auf der Huberwiese unterm Kamp einen ungeschwärzten, mit einem Gewehr bewaffneten Wilderer. Er pirscht sich vorsichtig näher und kann mit dem Fernglas schließlich den in der Zinken beschäftigten Holzarbeiter Franz Gruber erkennen. Gruber sitzt unter einer Fichte und wartet. Als er Scharnreithner bemerkt, hat ihn dieser schon erkannt. Der Wilderer flüchtet bergauf, der Förster vermag ihn nicht einzuholen.

Gruber kündigt am 26. Oktober seinen Dienst beim Mollner Forstamt.

Die Verhandlung gegen Gruber findet im Kreisgericht Steyr im Februar oder März 1926 statt.

Die Gerichtsakten sind leider vernichtet.

1927 - November: Eine gewilderte Gams aus dem Revier Effertsbach

Am Samstag 26.11.1927 fallen in der Abteilung Untermspitz drei Kugelschüsse. Als der Förster Fraundorfer davon erfährt, verständigt er den Gendarmerieposten in Klaus. Gemeinsam mit dem Kommandanten machen sie bei Karl Hackl im Paukenhaiderhäusl in Effertsbach eine Hausdurchsuchung. Hackl gilt als verdächtiger Wilderer und tatsächlich finden sie einen Kugelstutzen, sowie Decke, Wildbret und Krucken von einem kapitalen Gamsbock. Der Beschuldigte ist geständig.

1928-1929 - Zwei „Ruhejahre“

1928 und 1929 gibt es in Molln keine Anzeige wegen Wilderei. 1930 werden im Gebiet von Molln zwei Wilddiebstähle angezeigt.

1932 - Neuerlicher Anstieg der Wilderei

Das Wildererunwesen nimmt nunmehr derart überhand, dass nahezu keine Woche vergeht, in der nicht mehrere diesbezügliche Berichte aus den hiesigen Revieren beim Forstamt einlangen.

Die am 6. Juli 1932 durch die Förster Eibl und Klausriegler in der Nähe der Toifhütte verfolgten beiden Wilderer sind, nachdem sich einer derselben auf der Flucht eine Fußverletzung zugezogen hat, mittlerweile durch die Mollner Gendarmerie ausgeforscht worden. Sie sind beim Bezirksgericht Grünburg inhaftiert.

Der Wilderer Peter Keiler wird zu einem Monat Kerker und der zweite Wilderer Friedrich Neuhauser zu zwei Monaten strengem Arrest verurteilt. Keiler muss außerdem auch noch eine frühere, bedingt verhängte Freiheitsstrafe von zwei Monaten absitzen.

1932 - Juni: Ein äußerst verschlagener Wilderer

Förster Wagner vom Revier Steinbach findet am Montag, dem 13. Juni 1932 in der Nähe der Schmiedalmhütte eine vom Hochbuchberg herunterführende frische Schleifspur. Die Situation spricht dafür, dass sie von einem am Vortag gewilderten Stück Rehwild stammt.

Seine weiteren Nachforschungen ergeben, dass sich am Sonntag Nachmittag der hier schon längere Zeit als Wilderer verdächtige Fabrikarbeiter Max Pristner in der Alpenvereinshütte am Brettmais aufhielt. Er verweilte mehrere Stunden und erzählte, dass er zur Schobersteinhütte wandern will. Der Hüttenwirt hörte um ca. 8 Uhr abends einen Schuss aus der Richtung der Schmiedalm.

Der Förster Wagner verständigt die Gendarmerie in Grünburg. Gemeinsam eruieren sie, dass Pristner tatsächlich am Sonntagabend in der Nähe der Schmiedalm eine Rehgeiß schoss und sie in der Dunkelheit zu seiner Mutter ins Moserhäusl (Forstau Nr. 70, Obergrünburg) brachte. Bei der Hausdurchsuchung findet sich dieses Wildbret, ein weiteres Reh und zwei heurige Kitz eingesalzen in mehreren Kübeln. Die Gendarmerie beschlagnahmt das Fleisch. Im Einvernehmen mit dem Forstamt wird es dem Armenhaus in Steinbach übergeben.

Die Schwester von Pristner gesteht, dass ihr Bruder vor vierzehn Tagen einen Feldhasen, sowie ein fünftes Reh und einige Wochen zuvor zwei weitere Rehe erlegte.

Die von Pristner zum Wildern verwendete Waffe, eine gut erhaltene Lankasterbüchsflinte, hängt samt Munition offen in einer Kammer. Pristner selbst ist während der Hausdurchsuchung nicht anwesend, sondern an seinem Arbeitsplatz in der Haunoldmühle.

Das Forstamt Molln gibt für die sieben Rehe einen Jagd- und Zuchtwert von je 200.- Schilling und für den Feldhasen von 20.- Schilling an. Der reine Handelswerts aller acht Wildstücke wird hingegen mit insgesamt 245.- Schilling ausgewiesen.

Am 28. Juli 1932 wird Max Pristner bei der Gerichtsverhandlung in Grünburg zu dreißig Tagen Arrest (bedingt) verurteilt. Er muss auch 245.- Schilling zur Schadensgutmachung zahlen. Die beschlagnahmte Waffe gilt als Verfallen.

Klara Pristner (die Mutter von Max) und Maria (die Schwester) erhalten acht Tage Arrest (bedingt) aufgebrummt. Sie haben nach begangener Übeltat durch Zubereitung und Genuss von gewildertem Fleisch, aus dem ihnen bekannt gewordenen Diebstahl Gewinn und Vorteil gezogen.

Der Förster Wagner erhält 50.- Schilling [entspricht heute etwa 1.700.- Schilling] Ergreiferprämie.

Adjunkt Willibald Schmidt vom Revier Effertsbach ist am 15. November 1932 mit dem Kirchdorfer Jagdgast Dr. Schmidt auf einem Pirschgang im Gebiet der Spitzböden. Am Nachmittag um ca. 14 45 Uhr und dann nochmals um 17 Uhr hören sie einen Schuss fallen. Wegen der starken Nebeldecke im Tal und dem ungünstigen Gelände können sie nicht genau eruieren, aus welcher Richtung die beiden Schüsse kamen.

Als Adjunkt Schmidt die Sache am nächsten Tag dem Ramsauer Forstpersonal meldet, stellt sich heraus, dass auch Adjunkt Hans Daxner und der hier auf Urlaub weilende Förster Rudolf Malek den ersten Schuss hörten. Sie waren gerade auf der Kreuzhuberalm und schrieben den Schuss dem Effertsbacher Jäger zu. Der war aber bei der neuen Fischzuchtanstalt beschäftigt und überhaupt nicht im Revier.

Am Nachmittag erwähnt Adjunkt Schmidt diese Sache zufällig in einem Gespräch mit dem Forstschüler August Kogler (Sohn des Bürgermeisters). Der teilt ihm daraufhin mit, dass er am Vortag um etwa 20 Uhr vor dem Haus seines Vaters zwei auffällige Radfahrer beobachtete. Sie waren mit schweren Rucksäcken bepackt und radelten in ungewöhnlicher Eile die Straßensteigung gegen das Paltnerkreuz hinauf. Einer der beiden war Max Pristner, der erst im Sommer als Wilderer abgestraft wurde.

Von diesem Sachverhalt wird die Gendarmerie verständigt. Der Revierinspektor ist entschlossen, noch am selben Abend zu handeln. Drei Gendarmen und zwei Förster umstellen um 19 30 Uhr das Moserhäusl. Bei der vierstündigen Hausdurchsuchung kommt zahlreiches belastendes Material zum Vorschein. Angesichts der Beweislast legt Max Pristner schließlich ein Teilgeständnis ab. Er gibt zu, dass er mit seinem Bruder Karl im Ramsauer Taschenschlag einen schwachen Rehbock schoss. Zu Hause verspeisten sie ihn mit den Geschwistern und der Mutter bei zwei Mahlzeiten. Die benutzte Waffe, ein abschraubbarer Mannlicher Stutzen, versteckte Karl in der Nähe des Hauses.

Sein Bruder Karl Pristner leugnet anfänglich, von der Sache überhaupt etwas zu wissen. Er erklärt sich dann aber doch bereit, das Gewehr herbeizuschaffen. In Begleitung eines Revierinspektors und zweier Förster geht er in den nahegelegenen Garten, wo er in der Dunkelheit unvermutet die am Zaun lehnende Waffe an sich reißt. Dem aufmerksamen Gendarm gelingt es aber, durch rasches Zupacken eine eventuell geplante Gewalttat zu verhindern. Neben dem Stutzen liegt auch noch eine Rehgeiß, die Max Pristner, wie er zugibt, am heutigen Tag am Brettmais im Revier Steinbach erlegte.

Max Pristner wird zur weiteren Einvernahme nach Molln abgeführt, seinen Bruder Karl bringt man ins Grünburger Gefängnis.

Am nächsten Tag, dem 17. November 1932, finden Adjunkt Schmid, Förster Sterneder und ein Gendarm nach den Angaben und im Beisein von Max Pristner im Taschenschlag mit einem Schweißhund zuerst den Rehaufbruch und kurz darauf zwischen dem kleinen Spitz und dem Lindtal das Gescheide eines mittleren Gamsbockes. Pristner bleibt nichts anderes übrig, als auch diesen Bock auf sein Konto zu nehmen.

Es steht außer Zweifel, dass beide Delikte nur mit der Unterstützung einheimischer Unterschlupfgeber gelingen konnten. Dem Gendarm ist die Verwandtschaft Pristners mit dem Ehepaar Hilger vom Außerneuhäusl bekannt. Deshalb wird während des Rückmarsches versucht, eventuelle Zusammenhänge aufzudecken. Max Pristner fühlt sich dabei derart in die Enge getrieben, dass er einer aufs Geratewohl vorgebrachte Behauptung eines Försters auf den Leim geht. Er gibt zu, dass er am Leopolditag mit seinem Bruder vor dem Aufstieg zum kleinen Spitz im Neuhäusl vorsprach und dort die beiden Fahrräder deponierte.

Die weiteren amtlichen Ermittlungen konzentrieren sich nunmehr auf den Umfang der Hilgerschen Beteiligung. Die Ergebnisse sind für den Bauernknecht Franz Hilger (vom Wegerergut in Breitenau Nr. 127) so belastend, dass man ihn am 24. November 1932 verhaftet. Bei einer Hausdurchsuchung im Außerneuhäusl seiner Zieheltern findet sich ein Mannlicher Infanteriegewehr 88 samt 21 Patronen, 3 Nickelpatronen für eine moderne Kugelbüchse und ein gegerbtes Fell eines Wildkalbes. Dies alles gehört dem Verhafteten, der zugibt, Ende September gemeinsam mit Max Pristner am Sagholzboden ein Rottier gestohlen zu haben. Sie kamen damals schon am Vorabend ins Außerneuhäusl, übernachteten dort und brachten auch das erbeutete Wildbret zu den alten Hilgerleuten, denen sie die Hälfte schenkten. Die zweite Hälfte transportierte Pristner ab. Das Fell stammt von einem in Dirngraben gewilderten Kalb.

Die Gendarmerie kann auch der Witwe Klara Pristner nachweisen, dass sie von den Wilddiebstählen ihrer Söhne wusste. Ins Kreuzverhör genommen, gesteht sie den Diebstahl einer weiteren Rehgeiß, die Max am 19. Oktober im Revier Steinbach schoss. Das eingesalzene Wildbret wird am Heuboden des Moserhäusls sichergestellt.

Pristner muss nun auch die im Sommer verhängte bedingte Arreststrafe verbüßen.

Das Forstamt Molln verlangt für die gewilderten Wildstücke insgesamt 670.- Schilling Schadenersatz. Der Gamsbock wird mit 300.- Schilling besonders hoch bewertet. Viele Gemsen gingen durch Räude zugrunde, jetzt wird diese Wildgattung streng geschont.

Das Gericht verurteilt am 10. April 1933 Max Pristner zu vier Monaten schweren Kerker. Sein Bruder Karl erhält 6 Wochen, die Mutter Klara vierzehn Tagen und Franz Hilger sechs Wochen Arrest. Sowohl der Staatsanwalt als auch Max Pristner berufen gegen das Urteil.

In der Bevölkerung wird gemunkelt, dass Max Pristner, der ein sehr fescher Bursch ist, mit der Förstersfrau in Steinbach ein Gspusi hatte. Deshalb wusste er immer genau, wann und wo der Förster unterwegs war. Danach richtete er seine Pirschgänge aus. Selbst als die Förster und Jäger mit Gendarmerieassistenz auf ihn passten, konnte man ihn nicht erwischen. Da blieb er schön zu Hause oder bei seiner Geliebten.

Irgendwie ist die Sache dann aber doch aufgeflogen. Der Förster ließ sich scheiden und wurde nach Ramsau versetzt.

Noch 1937 warnt das Forstamt Molln den Förster im Bodinggraben vor dem amtsbekannten Wilderer Max Pristner, der seit kurzem mit der Tochter des in Hausbach ansässigen Köhlers Engelbert Priller verkehrt. Da er erfahrungsgemäß die Gewohnheit hat, jene Gebiete, die er demnächst zu brandschatzen beabsichtigt, sich vorerst bei einem in günstiger Lage wohnenden Mädel einen Unterschlupf zu sichern. Es wird vermutet, dass er nunmehr die Breitenauer Reviere als engeres Jagdgebiet ausersehen hat. Pristner ist als äußerst verschlagen bekannt. Er pflegt durch Mittelspersonen das Hauspersonal der betreffenden Revierbeamten auszuhorchen. Es ist daher größte Vorsicht bei Gesprächen und Telefonanrufen geboten, wenn es gelingen soll, ihm das Handwerk zu legen.

1931/1932 - Ein Schlingenleger fliegt nach einem Jahr auf

Beim Prozess von Max Pristner wird auch der Fall Franz Loibl verhandelt. Er wird für schuldig erkannt, im Winter 1931/32 im Jagdgebiet Steinbach fünf Rehschlingen ausgelegt zu haben.

Der vorbestrafte Franz Loibl (Forstau Nr. 10) fasst vierzehn Tage Kerker aus.

Loibl schreibt aus dem Gefängnis einen Brief an den Forstmeister:

„Indem ich mit einer Hand hier stehe und mir durch meinen Unfall nur 65.- Schilling zum Leben bleiben, bemühte ich mich, eine kleine Arbeit zu bekommen. Denn ich kann unmöglich mit diesem Geld mit meiner Familie leben. Ich verging mich nothalber mit der Wilderei, was ich schon bitter bereute. Ich verbüße dafür auch meine Strafe.“ Er ersucht, ob er nicht als Holzarbeiter beschäftigt werden könnte. Dies lehnt aber der Forstmeister ab. 

1933 - Der Wilderer Johann Rohrauer

Aus den Waldteilen Reitberg und Toif werden von den Förstern Knielinger und Eibl seit Beginn des Frühjahrs 1933 wiederholt Gewehrschüsse vernommen. Diese lassen sich nur mit Wilderei erklären. Als tatverdächtig gilt der Fabrikarbeiter Johann Rohrauer vom nahegelegenen Judenfeindgütl. Schon 1918 erwischte ihn der später ermordete Förster Daxner beim Wildern. Er beteiligte sich auch in verschlagenster Weise an den gewerbsmäßigen Wilddiebereien während der Umsturzjahre. In letzter Zeit sah man ihn öfters vom Reitberg herab kommen.

Einige Vorpasse und Streifungen verlaufen zunächst ergebnislos. Förster Eibl findet am 7. Mai 1933 in der Näher der Reitbauernhalt einen durch Wildhaare und Blutflecken verunreinigten Militärmantel, der Johann Rohrauer gehört. Er dürfte ihm beim Durchstreifen des dichten Staudenbewuchses unbemerkt vom Rucksack geglitten sein.

Im Zuge der weiteren Erhebungen gelingt es dem Förster Eibl, von einem Nachbarn des Judenfeindgütels wichtige Informationen einzuholen. Diese Mitteilung führt zur Auffindung einer verluderten Rehgeiß im Mandlgraben.

Es wird nun die Gendarmerie eingeschaltet und eine gemeinsame Strategie überlegt. Man will Johann Rohrauer vorerst unbehelligt lassen und erst dann einschreiten, wenn er wieder ein Stück Wild erlegt.

Der gewünschte Anlass zum Einschreiten bietet sich schon am 8. Juni 1933, nachdem man kurz vorher vom Toif vier Schüsse fallen hörte. Eine Hausdurchsuchung im Judenfeindgütl fördert tatsächlich das frische Wildbret zu Tage. Rohrauers Frau gibt an, ihr Mann hätte die verendete Rehgeiß zufällig am Reitberg gefunden und wegen der Lebensmittelknappheit nach Hause getragen.

Als Rohrauer an seinem Arbeitsplatz bei der Holzwarenfabrik der Fa. Sommerhuber einvernommen wird, gebraucht er die gleichen Ausflüchte. Die Gendarmerie liefert ihn aber kurzer Hand ins Grünburger Bezirksgericht ein. Nach mehrtägiger Haft legt er ein volles Schuldbekenntnis ab. Er gibt auch das Versteck der Kugelbüchse an. Sie findet sich am Reitberg unter einer alten Tanne.

Rohrauer ist acht mal vorbestraft, darunter einmal wegen Wilddiebstahl und bewaffnetem Widerstand und sieben mal wegen verschiedener Eigentumsdelikte.

Bei der Gerichtsverhandlung am 18. Juli 1933 wird Rohrauer zu drei Wochen strengem Arrest, zum Ersatz der Gerichtskosten und zur Schadensvergütung verurteilt. Frau Rohrauer erhält eine bedingte dreitägige Kerkerstrafe.

Da Rohrauer aber die Schadensvergütung nach einem Jahr noch immer nicht bezahlt, wird vom Gericht die exekutionsweise Einbehaltung seines Lohnes verfügt.

1934 - Winter / Frühjahr: Ein Schlingenleger lässt seine ausgelegten Drahtschlingen ein halbes Jahr unbeaufsichtigt

 Anfang Mai 1934 erhält der Förster Knieling einen vertraulichen Hinweis, dass der Forstarbeiter Heinrich Steiner vom Schmiedwiesergütl in Annasberg Ende März im vorderen Heitzengraben einen guten Hirsch wilderte. Das Geweih übergab er dem Fabrikarbeiter Isidor Gradauer vom Hammerhäusl zum Aufmontieren. Die Barthaare vertraute Steiner dem Besitzer des Zandgutes zum Binden an.

Bei der Hausdurchsuchung in der Schmiedwiesersölde kommt das auf einem Eiben-Tablett montierte Geweih eines starken ungeraden Zwölfers zu Tage. Daraufhin legt Steiner ohne weiteres Leugnen ein Geständnis ab. Er brachte bald nach der Hirschbrunft am Ostrand der Tomerltaldickung auf einem Wildwechsel eine Drahtschlinge an. Bis zum ersten Schneefall fing sich aber nichts. Während der Winterzeit vermied er jede weitere Nachschau, um keine Spuren zu hinterlassen. Als er die Schlinge am Ostersonntag entfernen wollte, fand er darin den bereits verluderten Hirsch. Er eignete sich nur Haupt und Bart an, das Wildbret selbst ließ er unberührt liegen.

Bei einem Lokalaugenschein bewahrheitet sich diese Aussage. Heinrich Steiner wird aus dem herrschaftlichen Dienst entlassen. Er war seit dreizehn Jahren im Revier Annasberg beschäftigt. Er ist unverheiratet und lebt mit seiner Mutter im Schmiedwiesengütl. Sie halten drei Kühe und zwei Schweine. Er kann daher keinesfalls den Zwang einer allzu großen Notlage für sich ins Treffen führen.

1934 - Denunzierung

Von Sommer 1933 bis zum Sommer 1934 hört der Förster Knielinger aus den Abhängen des Roßbaches und der Sinnreichalm wiederholt vereinzelte Gewehrschüsse. Auffälligerweise knallen die Schüsse immer nur dann, wenn er sich gerade in weit entfernten Revierteilen aufhält und erst kurz vorher das fragliche Gebiet verließ. Dieser Umstand lässt auf sehr ortskundige einheimische Wilderer schließen. Der Verdacht richtet sich auf den Schaufelhacker Johann Unterbrunner vom Rothenpointhäusl in der Roß , welcher bekanntermaßen stets allem möglichen Gesindel Unterschlupf bietet und überdies nachweisbar mit den Wildererbanden der Umsturzjahre in engster Verbindung stand.

Am Pfingstmontag 21. Mai 1934 fallen in der vorderen Roß wieder zwei Schüsse. Die Gendarmerie führt daher am nächsten Tag eine Hausdurchsuchung bei Unterbrunner durch. Auf der Dachkammer kommen eine Rehfell, ein offenbar zum Wildtransport benützter Rucksack und zwei Drahtschlingen zum Vorschein. Das Fell stammt offensichtlich vom vergangenen Herbst und weist keinerlei Schussverletzungen auf, wohl aber eine deutlich erkennbare Schlingenspur. Der Rucksack ist von alten Blutflecken durchtränkt und geradezu mit einem Filz von Rehhaaren verunreinigt. Mit der Lupe lassen sich auch Gamshaare feststellen. Eine Außentasche enthält in Papier eingewickelten Ofenruß.

Unterbrunner und seine Angehörigen leugnen trotz dieser Beweismittel hartnäckig, mit der Sache irgendwie in Verbindung zu stehen. Sie behaupten, nicht zu wissen, wie die Gegenstände ins Haus gekommen sind und bestreiten auch jeglichen Waffenbesitz. Es wird schließlich der am meisten belastete Ziehsohn Johann Wagenhubinger ins Untersuchungsgefängnis nach Grünburg abgeführt.

Die weiteren Erhebungen der Gendarmerie ergeben, dass Unterbrunner erst anfangs Mai dem Pächter des Gasthauses Steiner Kraml in Breitenau namens Josef Bachmayr einen 9 mm Mauserleinkarabiner verkaufte. Dies kann Unterbrunner schließlich nicht mehr in Abrede stellen.

Bei einer nochmaligen Einvernahme will Unterbrunner wissen, wer ihn eigentlich anzeigte. Er rät dabei auf einen gewissen Johann Urbanek, alias „Prenn-Hans”, der am Sturmgut unterm Schoberstein als Knecht bedienstet ist. Der Revierinspektor gibt ihm zum Schein recht und Unterbrunner denunziert aus Rache den Urbanek als Wilderer. Er erklärt, diesen öfter auf seinen heimlichen Gängen beobachtet zu haben.

Eine im Sturmgut durchgeführte Hausdurchsuchung fördert tatsächlich einen Mauserlein-Stutzen zu Tage. Weder der Hofbesitzer noch Urbanek bekennen sich als Eigentümer, so verfällt die Waffe durch behördliche Beschlagnahme.

Da kein weiteres Belastungsmaterial auftaucht, kann Urbanek nichts nachgewiesen werden.

Am 7. Juli 1934 findet die Gerichtsverhandlung gegen Johann Wagenhubinger und Genossen in Grünburg statt. Die Gerichtsakten davon sind vernichtet.

1934 - Ein Wilderer fliegt zufällig auf

Am 1. September 1934 erlegt der Hilfsarbeiter Franz Juvancic (aus Zehetner Nr. 4, Gemeinde Steinbach an der Steyr) im Waldteil Kruckenbrettl eine Rehgeiß. Auf diesen Wilddiebstahl stößt die Gendarmerie rein zufällig im Zuge anderweitiger Erhebungen. Am 5. Dezember 1934 findet in Grünburg die Gerichtsverhandlung gegen Juvancic statt, deren Ausgang unbekannt ist.

1935 - Ein ehemaliger Holzknecht geht wildern

Am 16. Oktober 1935 vernimmt das Forstpersonal vom Revier Breitenau um 6 30 Uhr, um 10 Uhr und um 12 Uhr insgesamt drei Schüsse, die jemand im Gebiet des Hausbacher Hollerkogles abgab. Da es sich nur um Wilderer handeln kann, sucht ein Jäger das Gebiet ab und zwei Förster halten am Geißhanslniedern Vorpass. Sie sitzen kaum zehn Minuten versteckt neben dem Reichraminger Steig, als ihnen um 4 Uhr nachmittags ein vom Kleinweißenbach hereinpirschender bloßfüßiger Wilderer direkt in die Hände läuft. Der ergibt sich, vollkommen überrascht, ohne die geringste Gegenwehr. Der mittlerweile nachgekommene Jäger eskortiert ihn zum Gendarmerieposten Molln.

Es handelt sich um Ignaz Vösleitner aus Sulzbach Nr. 82, Gemeinde Reichraming. Er war bis Ende August als Holzknecht bei den Ennstaler Bundesforsten beschäftigt. Er saß wegen früherer Wilddiebereien bereits mehrmals im Zuchthaus. Unter anderem stahl er 1926 aus dem Jagdgebiet von Oberforstrat Ing. Max Kautsch einen Hirsch, wofür er vier Monate Kerker erhielt.

Die ihm abgenommenen Waffe ist eine tadellos erhaltene weittragende 8 mm Mauser-Maschinenpistole mit Gewehranschlag und zehnschüssigem Magazin. Die Waffe zeigt ganz frische Pulverrückstände. Da Vösleithner seinerzeit Mitglied des republikanischen Schutzbundes war, ist anzunehmen, dass die Pistole, eine äußerst heimtückische, wie ein Maschinengewehr verwendbare Schnellfeuerwaffe, aus dieser Quelle stammt. Die Patronen sind mit Dumdumgeschossen versehen.

Vösleithner wird am nächsten Tag ins Gefängnis des Bezirksgerichtes Grünburg eingeliefert.

1936 - Ein Jäger stellt einen Wilderer

Adjunkt Daxner (ein Sohn des 1918 ermordeten Försters) vom Revier Ramsau bemerkt am 31. März 1936 um ca. 16 30 Uhr bei einem Dienstgang während eines heftigen Regens im Pichlerhüttwiesenstadel am Lankert zwei Burschen. Er pirscht näher und erkennt Raimund Steiner vom Radachgraben bei Steinbach an der Steyr und Karl Rettenbacher vom Wasenmeisterhäusl in Molln Nr. 27.

Auf seine Frage, was sie im Revier zu suchen hätten, gebrauchen sie zunächst eine nichtssagende Ausrede. Als Daxner aber unter dem Mantel des Rettenbacher einen Kugelstutzen bemerkt, geben sie jedoch ohne weiteres ihre Absicht zum Wilddiebstahl zu. Daxner erzwingt die Ausfolgung der Waffe samt Munition. Er lässt die beiden Burschen laufen, weil ihre Identität zweifelsfrei feststeht.

Beim Rückweg zum Försterhaus meldet er den Vorfall der Gendarmerie. Diese macht noch abends eine Hausdurchsuchung, die aber ergebnislos bleibt.

Raimund Steiner ist wegen mehrfacher Hütteneinbrüche und Wilddiebereien bereits empfindlich vorbestraft. Beide werden am 1. April verhaftet. Es stellt sich heraus, dass Rettenbacher den beschlagnahmten Stutzen von Franz Steinriegler erwarb. Steinriegler ist als landwirtschaftlicher Arbeiter beim Pfarrhof Molln bedienstet.

Bei der am 29. Mai 1936 stattfindenden Gerichtsverhandlung wird Raimund Steiner zu zwei Monaten und Karl Rettenbacher zu einem Monat strengem Arrest bedingt auf drei Jahre verurteilt.

Adjunkt Johann Daxner erhält nach der Urteilsverkündung 40.- Schilling [entspricht heute ca. 1.400.- Schilling] Ergreiferprämie.

1937-1939 - Ein Fabrikarbeiter beschuldigt seinen Kollegen

Der Hilfsarbeiter Sperrer aus Obergrünburg gibt am 2. Oktober 1939 der Gendarmerie an:

„Im Juli 1937 ging ich am Gaisberg Erdbeerpflücken. Ich stieg im Pranzlgraben auf. Als ich beim ersten Stadl (Zinganellstadel) bin, höre ich einen schwachen Knall. Gleich darauf springt eine Rehgeiß, gefolgt von zwei Kitzen nahe an mir vorbei. Hinter den drei Rehen kommt Herr Bankler gelaufen, den ich sofort erkenne. Ich rufe Bankler mehrere male an, erhalte aber keine Antwort. Etwas später höre ich den Klageschrei der Rehgeiß. Ich schaue dann die Spur an und sehe, dass die Rehgeiß schweißt. Ich sehe deutlich schaumiges Blut auf dem Weg, den die Rehgeiß querte.

Etwa zwei Wochen später gehe ich wieder am Gaisberg Erdbeerpflücken. Bei der Mandlmaiskapelle sehe ich Bankler ganz langsam den Steig entlang gehen. Er schaut um und sieht mich. Jetzt geht er schneller, damit er um die Biegung des Weges und damit mir außer Sicht kommt. Ich beeile mich ebenfalls, um ihn zu sehen. Er ist jedoch spurlos verschwunden. Ich rufe: „Poidl, lass dich anschauen, ich tu dir nichts!” Nach mehrmaligen Rufen kommt Bankler aus dem Gebüsch hervor. Er hat einen schwarzen Schnurrbart aufgemalt und sagte: „Ah, du bist’s. Ich hielt dich für den Förster Eibl, aber was täte den der hier heroben!” (Förster Eibl hat ein anderes Revier).

Ich frage ihn, wo er sein Gewehr hat. Er sagt im Rucksack und zeigt es mir. Es ist ein Mannlicher-Abschraubstutzen. Damit er ziemlich lautlos schießen kann, verwendet er nur schwach gefüllte Patronen. Damit kann er freilich nur auf 100 Meter treffen.

Ich frage ihn, warum er sich damals nicht meldete, als er hinter den drei Rehen nachlief. Er sagte: „Du bist es gewesen!” Dann frage ich weiter, ob er damals die Geiß erwischte. Er sage „Ja”. Ich bringe zum Ausdruck, dass es nicht waidmännisch ist, auf eine Rehgeiß zu schießen, hinter der noch die Kitze nachlaufen. Er sagt: „Was tut man nicht alles, wenn man Fleisch braucht. Außerdem muss man Wort halten, wenn man etwas verspricht.”

Er erzählt mir weiter, dass er auch schon heute im Schneisberger-Revier eine Rehgeiß schoss. Die war ohne Kitz. Er versteckte sie beim Kaltwasser. Er zeigt mir seine Hände und sagt: „Da, riech!” Die Hände riechen stark vom Aufbruch und sind oberhalb der Handgelenke ganz blutig. Ich sage zu ihm: „Du wirst so lange am Gaisberg heraufgehen, bis sie dich einmal erwischen.” Er antwortet: „Mir ist es unlängst heiß gegangen. Da schoss der langhaxige Hund auf mich. Ich kam am Gaisberg ganz nahe an ihn heran. Ich pirschte so durch den Wald, da schrie mich der Förster aus nächster Nähe an. Als ich davonlief, schoss er auf mich, jedoch zu kurz. Nur ein abspringender Stein traf mich am Rücken. Ich glaubte schon, verwundet zu sein. Ich sprang hinter einem Baum. Ich frage ihn dazwischen, was er getan hätte, wenn dem Förster jemand zu Hilfe gekommen wäre. „Da hätte ich draufgschossen”, erwidert er kurz. Wir hören jemand des Weges kommen und Bankler entfernt sich rasch. Bevor er ging, sagt er mir noch, dass er den Rehbock schießen möchte, der hier heroben ist.

Im Oktober 1937 besuchte ich Bankler auf Grund seiner vorherigen Einladung in seiner Wohnung. Dort zeigt er mir vier Paar Rehkrickerl (zwei Sechser, ein Kümmerl und ein Spießer). Er bringt sie vom Dachboden in die Küche herunter. Dabei erzählt er mir, dass, wenn die Gendarmerie bei der letzten Hausdurchsuchung in die Kaffeemühle geschaut hätte, sie die Hirschgrandln gefunden hätten. Er zeigt sie mir. Es sind sieben oder acht Paar. Ein Paar ist besonders schön. Ich bringe dies zum Ausdruck, worauf Bankler sagt: „Ja, das war aber auch ein schöner Hirsch, der gab mir Arbeit. Um 8 Uhr morgens schoss ich ihn an und erst um 4 Uhr nachmittags fand ich ihn im Hilgertal. Weit flüchtete der Hirsch zwar nicht mehr nach dem Schuss, jedoch ging ich bei der Suche immer an ihm vorbei.”

Weiters erzählt mir Bankler, dass er vor kurzem viel Fleisch hatte. Da schoss er in der Roß zwei Tiere und ein Kalb.

Wir kommen dann wieder auf das schöne Paar Grandln zu sprechen. Ich frage ihn, wie teuer diese sind. Er sagt, dass er sie unter 5.- Schilling nicht hergibt und ich sie für ihn verkaufen soll. Er legt aber die Grandln wieder zu den anderen zurück. Später stellt mich Bankler zur Rede und fragt mich, ob ich seine Grandln schon verkauft hätte. Weil ich ihm sage, dass ich sie gar nicht habe, sondern sie damals wieder auf den Tisch zurückgelegte, stritten wir uns darüber.

Im Sommer 1937 traf ich Bankler in Leonstein, als er gerade vom Hambaum herunter kam. Er sagt mir, dass er in einem Stadl am Hambaum ein Reh fing und erschlug. Er konnte es gleich dort oben verkaufen.

Einmal beklagte sich Bankler bei mir, dass ihm der Fellhändler Rosenegger in Molln immer so wenig für die Felle gibt und er fragt mich, ob ich ihm nicht die Felle abkaufen möchte. Ich weise ihn aber ab.“

Der Fellhändler Heinrich Rosenegger in Molln gibt an:

„Ich kaufte im Jahr 1936 und 1937 für die Fellhändler Zellinger in Steyr und Kaiser in Ried im Traunkreis Felle ein. In dieser Zeit verkaufte mir Bankler drei nasse Rehhäute und eine Haut von einem Hirsch.“

Der Beschuldigte Leopold Bankler sagt aus:

„Ich hatte mit Sperrer im Herbst 1938, als wir beide in der Mollner Holzwarenfabrik beschäftigt waren, einen Streit. Aus diesem Grund beschuldigt mich Sperrer mit den angeführten Straftaten. Sämtliche Angaben von ihm sind erlogen. Er besuchte mich einmal in meinem Haus. Ich zeigte ihm dort vier Paar Rehkrickerl, die schon seit längerer Zeit in meinem Haus sind (mit Ausnahme des einen Gabler). Hirschgrandeln konnte ich ihm nicht gezeigt haben, weil ich solche gar nicht besitze. Sperrer, der damals auch Felle handelte, versuchte mich zu verleiten, große Hirschdecken im Wege des Wilderns an ihn zu verkaufen. Eine Rehdecke verkaufte ich ihm um 3.- Schilling. Es war die Decke von jenem Rehbock, über den ich bereits abgestraft bin. Ich gab damals bei Gericht an, dass ich die Decke samt Geweih eingegraben habe. Sperrer sagte mir auch eine Gams zum Wildern an, die er auf der Kalblsau immer auf der selben Stelle trifft und die mich bis auf fünfzig Meter hinzu lassen würde. Auch die Angabe, dass ich ihm damals als ich vom Hambaum herunterkam, erzählt habe, ich hätte in einem Stadl eine Rehgeiß gefangen und verkauft, ist unwahr.“

Bei der am 8. Oktober 1939 bei Bankler durchgeführten Hausdurchsuchung werden in einem alten Kasten auf dem Dachboden Rehhaare an zwei Röcken, einer Hose und einem Hut gefunden. Auch in einem Rucksack sind Rehhaare. Kleider und Rucksack werden dem Gericht übergeben.

1942 - Ungeklärtes

Im Herbst 1942 wildert jemand im Gebiet Tiefling - Steyrsteg - Schaumberg. Das Forstpersonal vernimmt von dort in der Zeit zwischen 25. Oktober und 8. November insgesamt fünf Schüsse. Am 11. November findet man unter der Karlmauer einen erlegten Achterhirsch. Obwohl man längere Zeit Vorpass hält, gelingt es nicht, den Wilderer zu stellen.

1946

Von den Sierninger Brennholzarbeitern wird am 16. August 1646 ein schon vom Fuchs stark angebissener Rehbock im Lindegg gefunden, der kurz vorher erschossen worden sein dürfte.

m Sonntag, 18. August 1946 hört Emmerich Klausriegler, der Sohn des Revierförsters, aus der Richtung Neukrummwiesen-Eisgrub um 8 Uhr abends einen Schuss. Er geht der entsprechenden Richtung zu, kann aber wegen einbrechender Dunkelheit nichts mehr ausnehmen. Gleich am nächsten Tag sucht er mit dem Schweißhund am vermutlichen Schussplatz nach und findet im Eisgrubgraben ein totes Schmaltier mit einem Kugeleinschuss.

Zwei Geschichten vom Sandbauer

Das Sandbauerngut in der Breitenau besteht heute nicht mehr, man riss es 1970 ab. In der Zeit um die Jahrhundertwende bewirtschaftete ein uriger Bauer diesen Hof. Bereits zu seinen Lebzeiten galt er als Original. Um seine Person ranken sich viele Geschichten.

Der Sandbauer war mit sehr vielen herrschaftlichen Förstern und Jägern befreundet. Besonders enge Kontakte pflegte er mit Forstmeister Petrasch. Dieser kehrte nach einem Reviergang oft beim Sandbauer ein. Sie spielten bis in die Nacht hinein leidenschaftlich gern Karten und tranken dabei Most.

Der Sandbauer war gut situiert. Aber er stand im Verdacht, dass er wildert. Dies lag auch sehr nahe, den um den weit abgelegenen Hof wechselten oft die besten Hirsche. Das Forstpersonal sah darüber hinweg, weil jeder mit dem Sandbauer befreundet war. Auch Forstmeister Petrasch soll die Wilderei des Sandbauern geduldet haben. Angeblich wies er sein Personal an: „Schauts her, der Sandbauer hat einen großen Wildschaden. Wir müssten ihm sehr viel Entschädigung zahlen. Der könnte ja um zehn Kühe mehr haben, wenn auf seinen Wiesen nicht so viel Wildschaden wäre.” So ließ man den Sandbauer stillschweigend ruhig ein bisschen Wildern. Er fiel dabei nie auf, nur manchmal roch es in seinem Haus nach Wildbraten.

Dann kam ein junger, ehrgeiziger Forstamtsadjunkt nach Breitenau. Er ist dem Forstmeister Petrasch im Revier Jaidhaus zugeteilt. Eines Tages geht er mit seinem Schweißhund nahe dem Sandbauerngut vorbei. Plötzlich zeiht sein Hund ganz gierig auf einer frischen Fährte dahin. Tatsächlich sieht nun der Adjunkt selbst ein paar Schweißtropfen (Blut) und es wird ihm bewusst, dass hier ein Wilderer im Spiel ist. Der Hund weist ihm die Spur, die genau auf den Sandbauernhof zugeht und schließlich in dessen Streuhütte endet. Der Schweißhund beginnt sofort im Laubstreu zu wühlen und gräbt bald einen Hirschlauf frei. Es liegt also hier ein Hirsch unter der Streu versteckt. Daraufhin will der Adjunkt sofort den Sandbauer verhaften (damals durfte das ein Forstbeamter). Der Sandbauer streitet aber alles ab und erklärt, er habe keine Ahnung, wo der Hirsch herkommt. Er sagt zum Adjunkt: „Sie wissen eh, es gibt so viele Wilderer in der Gegend und da haben bestimmt ein paar so Gauner den Hirsch in meiner Strahhütte versteckt. Das ist ja doch die größte Schweinerei. Herr Adjunkt, passens in der Nacht, da kommens wahrscheinlich und holen sich den Hirsch.”

Der Adjunkt eilt sofort zu Forstmeister Petrasch und berichtet ihm über den Fall. Er will auch gleich einen Gendarm anfordern und mit ihm in der Nacht auf die Wilderer passen. Das bringt den Forstmeister Petrasch in eine schwierige Situation. Er kann nicht sagen: „Sie, lassens den Sandbauer in Ruhe. Er ist mein Freund, wir sind alle gut miteinander.” Er versucht dennoch den Adjunkten von seinem Vorhaben abzubringen. Der will aber unbedingt einen Wilderer fangen, weil das wohl für seine Kariere förderlich ist. Er lauert mit einem anderen Jäger die ganze Nacht vor dem Stadl, es kommt jedoch niemand. Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als den Hirsch zum Forstamt zu bringen und eine Meldung an die Gendarmerie zu erstatten. Dort gibt der Adjunkt an, dass der Wilderer unbekannt ist, aber der Verdacht auf den Sandbauer fällt. Deswegen wird nun der Sandbauer verhört. Der Postenkommandant, der auch mit dem Sandbauer gut bekannt ist, verfasst einen neutralen Bericht. sodass nichts herauskommt.

Die Sache landet aber trotzdem bei Gericht. Im Grünburg Bezirksgericht wird eine Verhandlung wegen Verdacht auf Diebstahl anberaumt. Es herrscht die Meinung, dass da nichts herauskommen wird, weil man dem Sandbauer nichts beweisen kann und er sicher alles abstreitet.

Bei der Verhandlung bestätigt das angestammte Forstpersonal dem Gericht, dass der Sandbauer noch nie auffiel. Der erfahrene Richter verlangt aber, der Sandbauer möge schwören, dass er mit der ganzen Sache nichts zu tun hat. Der Sandbauer hebt schon die Schwurhand, da hält er plötzlich inne und sagt zum Kruzifix gewendet: „Nein, dich lüge ich nicht an!

Weil er so tief religiös ist, scheut er sich, einen falschen Eid abzulegen. Er gesteht nun, dass er den Hirsch schoss. Der Sandbauer wird schließlich zu einer Woche Arrest verurteilt. Das ist natürlich für das Forstpersonal sehr peinlich, weil sie ihm ein so gutes Leumundszeugnis ausstellte. Der Adjunkt, der die ganze Sache anzettelte, fiel deshalb bei Forstmeister Petrasch in Ungnade. Man versetzte ihn bald nach Böhmen.

Der Sandbauer irrt sich um eine Woche

Kein Fernseher, kein Radio, kein Telefon, keine Zeitung, kein Strom und weit abgeschieden - für uns heute schier unvorstellbar. Gelegentlich setzte auch dem Sandbauer die Lage am Ende der Welt zu. So irrte er sich einmal im Kalender. Gemeinsam mit seiner Frau marschierte er Mitte Dezember im schönsten Sonntagsgwand gegen Molln. Im Ort fragen ihn die Leute ganz erstaunt: „Ja Sandbauer, warum bist denn du mit dem besten Feiertagsgewand nach Molln gekommen?” Ganz selbstbewusst antwortet er: „In die Christmetten gehen wir!” Na, mehr hat’s nicht gebraucht. Wie ein Lauffeuer verbreitet sich die Nachricht im Ort, dass der Sandbauer eine Woche zu früh in die Mette gegangen ist.