Icon Drohnen fliegen verboten

Privates Fliegen von Drohnen ist im Nationalpark Kalkalpen generell verboten

Ausnahmen bestehen nur für wissenschaftliche oder nationalparkbezogene Zwecke mit Genehmigung der Nationalparkgesellschaft.

Icon Bitte markierte Wege benützen

Bitte markierte Wege benützen

Im Nationalpark Kalkalpen gibt es kein Wegegebot, aber Besucherinnen und Besucher werden gebeten, markierte Wege zu nutzen. Auf Feuchtflächen und Mooren herrscht zum Schutz sensibler Lebensräume hingegen Betretungsverbot.

Icon Paragleiten nur in ausgewiesenen Gebieten

Paragleiten in freigegebenen Zonen erlaubt

Der Hohe Nock ist als Startplatz für Paragleiter ausgewiesen. Überflugszonen liegen im westlichen und südlichen Bereich des Sengsengebirges; nördlich und östlich gelten Flugbeschränkungen zum Schutz von Steinadlern und Brutplätzen.
Bei Bedarf kann die Nationalparkgesellschaft zusätzliche, zeitlich befristete Beschränkungen erlassen.

Icon Bitte kein Lagern und Campieren

Kein Übernachten & Campieren

Übernachten und Campieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Zwei Biwakplätze stehen im Nationalpark Kalkalpen von Mai bis Oktober für Nächtigen und Zelten unter freiem Himmel zur Verfügung:

Meine Daten:

Anreise*

Angaben zum gewünschten Nationalpark Programm:

MM TEst

MMM

HIer gehts weiter

test 2 MM

etst 2 MM

 

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close