Privates Fliegen von Drohnen ist im Nationalpark Kalkalpen generell verboten
Ausnahmen bestehen nur für wissenschaftliche oder nationalparkbezogene Zwecke mit Genehmigung der Nationalparkgesellschaft.
Bitte markierte Wege benützen
Im Nationalpark Kalkalpen gibt es kein Wegegebot, aber Besucherinnen und Besucher werden gebeten, markierte Wege zu nutzen. Auf Feuchtflächen und Mooren herrscht zum Schutz sensibler Lebensräume hingegen Betretungsverbot.
Paragleiten in freigegebenen Zonen erlaubt
Der Hohe Nock ist als Startplatz für Paragleiter ausgewiesen. Überflugszonen liegen im westlichen und südlichen Bereich des Sengsengebirges; nördlich und östlich gelten Flugbeschränkungen zum Schutz von Steinadlern und Brutplätzen.
Bei Bedarf kann die Nationalparkgesellschaft zusätzliche, zeitlich befristete Beschränkungen erlassen.
Kein Übernachten & Campieren
Übernachten und Campieren ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Zwei Biwakplätze stehen im Nationalpark Kalkalpen von Mai bis Oktober für Nächtigen und Zelten unter freiem Himmel zur Verfügung: