Weitere Verurteilung wegen Luchsabschuss

Mittwoch, 29. Juni 2016, Steyr  - Die illegale Entnahme und Tötung von geschützten Wildtieren ist kein Kavaliersdelikt.  - Das mussten heute drei Angeklagte am Landesgericht Steyr zur Kenntnis nehmen. So wurde der Hauptangeklagte Ing. H. W. aus Linz, dessen Gattin schon zuvor rechtskräftig wegen des Luchsabschusses von Luchsmännchen B7 verurteilt wurde, wegen des vorsätzlichen Abschusses von Luchs Juro nach § 181 f Abs. 1 StGB (vorsätzliche Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes) zu einer Geldstrafe von € 11.160.- verurteilt. Zusätzlich hat der Verurteilte den der Nationalpark OÖ Kalkalpen GmbH entstandenen Schaden in Höhe von € 12.101.- zu ersetzen.

Das Gericht glaubte den Ausführungen der Zeugin G. L. Ihr hatte der Angeklagte geschildert wie er das Halssendeband vom getöteten Luchs entfernte und zerstörte. Im von seiner Gattin gepachteten Revier der Forstverwaltung Weyer, Baufond der Katholischen Kirche Österreichs, erloschen die Sendesignale des Halsbandsenders von Luchs Juro am 8. Juni 2013 schlagartig. Seine Abneigung Luchsen gegenüber hat der Verurteilte stets mitgeteilt und einem Mitarbeiter der Nationalpark Verwaltung sogar einen Luchsabschuss angedroht. Geständig war der 65jährige Jäger, der auch an einer Jagd in Ungarn beteiligt und für viele seine Waidkameraden eine Zumutung sein muss, freilich nicht. 

Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass der Präparator E. R. aus Alberndorf  gegen das Artenhandelsgesetz verstoßen hat und obendrein eine falsche Zeugenaussage im Strafprozess gegen I. W. am 5. November 2015 tätigte. In seiner Urteilsbegründung führte der Richter an, dass die Entgegennahme eines illegal erlegten und geschützten Luchses zu Präparationszwecken eine gewerbliche Maßnahme sei und daher von der Schutz- und Strafnorm des § 7 des Artenhandelsgesetzes erfasst sei. Präparator E. R. wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von € 4.320.- verurteilt.  

Die Prozesskosten sind ebenfalls von den Verurteilten zu tragen. Die erstinstanzlich Verurteilten haben Berufungen gegen die Urteile angemeldet.

 
Luchs Juro bei Freilassung 2011 © Moser

Luchs "Juro" bei Freilassung 2011

© Moser

Fotofallenbild zeigt Luchs Juro © Nationalpark Kalkalpen Fuxjäger 

Luchs "Juro" auf Fotofallenbild

© Nationalpark Kalkalpen/Fuxjäger

 

29.06.2016