Wilderei im Steyrtal - Geschichte

Geschichten aus der Region des Nationalpark Kalkalpen
Josef Weichenberger

Einzugsgebiet Steyrtal

1843 - Wilddiebstahl

Am 4. Februar 1843 jagt man dem Raubschützen Matthias Kogler den von ihm im Revier Breitenau erlegten 156 ½ Pfund [= 88 kg] schweren Hirsch ab.

Am 20. Februar 1842 erlegen Wilderer in Molln einen 113 Pfund [= 63 kg] schweren Hirsch.

Am 27. August wird im Revier Ramsau einem Raubschützen eine Gams abgenommen.

Ausbezahlte Belohnungen für eingebrachte Wilddiebe

Im Februar erhalten die Jägeradjunkten vom Revier Dambach, Anton Hubner und Johann Uhrmann für den eingebrachten Hochwild-Maschler Franz Wögerl aus Dambach je einen Dukaten in Gold.

In diesem Monat zahlt man noch weitere 10 Dukaten als Belohnung an das Jagdpersonal aus.

Im Mai 1843 bekommt der Revierjäger in Breitenau Anton Wölger für seine Person und als Erbe seines verstorbenen Sohnes Kajetan Wölger und der Waldhütter Adjunkten Franz Neubacher als Belohnung für die tapfere Gegenwehr gegen die vier Raubschützen aus der Steiermark 16 Golddukaten.

Im Juli 1843 erkennt die Herrschaft dem Reitjäger Hubmer und den Adjunkten Johann Neubacher und Franz Pehazek für den eingebrachten Raubschützen 2 Dukaten zu.

Wilhelm Brendt und Anton Hubmer wird etwas später 1 Dukaten ausbezahlt

1844 - Wilddiebstahl Hirsche

Am 3. Jänner 1844 schießen Wilddiebe einen Hirsch mit 105 Pfund [= 59 kg] im Revier Untermwald.

Am 8. Oktober 1844 nehmen die Jäger eine im Revier Mayrhoftal geschossene und bereits zerlegte Hirschkuh mit 100 Pfund [= 56 kg] Gewicht den Wilderern ab.

Am 9. November 1844 entdecken die Jäger im Revier Ternberg einen toten Hirsch, den wahrscheinlich Wilddiebe angeschossen haben. Derselbe war ganz unbrauchbar und musste deshalb vergraben werden.

Am 14. November 1844 entdeckt man bei einer Hausdurchsuchung eine Hirschkuh, die im Revier Untermwald gewildert wurde. Am gleichen Tag erlegen Wilddiebe eine Hirschkuh im Revier Keixengraben.

Am 27. November 1844 nehmen die Jäger im Revier Kohlergraben den Raubschützen eine gewilderte Hirschkuh ohne Haupt und Läufe ab. Am gleichen Tag wird ein im selben Revier mit einer Schlinge gefangener Hirsch zur Herrschaft Steyr eingeliefert.

Am 23. Dezember 1844 bringt man vom Revier Ternberg einen verendeten Hirsch nach Steyr, der von Wilddieben angeschossen wurde.

1844 - Ausbezahlte Belohnungen für eingebrachte Wilddiebe

Am 15. März 1844 erhält der Revierjäger Johann Sixmeyr eine Belohnung von 6 Gulden.

Am 22. März gehen 6 Dukaten an das Jagdpersonal als Belohnung für eingebrachte Wilddiebe.

Im April 1844 gibt die Herrschaft Steyr 8 Golddukaten als Prämie aus.

Für den eingebrachten Raubschützen Peter Ramsebner übergibt man am 31. Dezember 1844 an das Jagdpersonal 2 Dukaten.

1866 - Die Ermordung von Karl Mitterhauser

Karl Mitterhauser, ein kaiserlich-königlicher Forstwart, wird am 5.12.1866 erschossen. Der Mörder bleibt unerkannt. In der Bevölkerung gibt es Vermutungen, dass als Tatmotiv eine Frau eine wichtige Rolle spielte. Man munkelt, dass Mitterhauser eine Frau verehrte, die auch ein anderer begehrte. Dieser Nebenbuhler könnte ihn erschossen haben.

Ein Kreuz am Schweizersberg erinnert noch an diesen Fall. Außerdem existiert an der Kirche in Vorderstoder ein Marmorgrabstein, auf dem zu lesen ist, dass Mitterhauser durch Mörderhand ums Leben kam.

1880 - Ein Jäger stößt am Gaisberg mit zehn bis zwölf Wilderern zusammen

Der Revieradjunkt Eustachius Leithner wird am 21. Oktober 1880 vom Oberförster des Forstamtes Annasberg, Herrn Kalab, auf den Gaisberg geschickt. Um etwa 10 15 Uhr erreicht dieser den Bergrücken. Auf der sogenannten Kerblebenwiese westlich vom Schoberstein sieht er vor sich im dichten Nebel einen Menschen langsam dahinschleichen. Um sich davon zu überzeugen, wer das ist und was er vorhat, näherte er sich ihm vorsichtig. Da bemerkt er, dass dieser eine lange Schrotflinte trägt. Leithner springt auf ihn zu und packt ihn von rückwärts am Rockkragen. Der Wilderer, der im Gesicht schwarz eingefärbt ist, beginnt daraufhin laut zu schreien. Als Leithner den Wildschützen überwältigt hat, ruft ihn eine Stimme von rückwärts an: „Wirst auslassen, du verdammter Jäger!” Er blickt sich um und sieht zehn bis zwölf Wilderer, im Gesicht schwarz gefärbt, jeder ein Gewehr schwingend, auf ihn zulaufen.

Den kritischen Moment erkennend, lässt Leithner den festgehaltenen Wilddieb los und macht sein Gewehr schussbereit. Er ruft den Wilderern zu: „Nur einer von euch soll mir näher kommen!

Daraufhin ziehen sich alle Wilderer langsam zurück und verschwinden im Nebel. Wegen der großen Übermacht ist an keine weitere Verfolgung zu denken.

Es gibt aber ein paar Hinweise, die auf die Spur des einen Wilderer führen könnten. Er war zwar im Gesicht geschwärzt, der Adjunkt konnte aber erkennen, dass er seitlich einen schwachen und am Unterkinn einen starken, länglichen, lichtbraunen Bart besitzt. Auch packte ihn der Jagdhund bei der Festnahme am Wadl. Vielleicht hat er ihn gebissen. Dieser und auch die anderen machten auf den Jäger den Eindruck, als ob sie sogenannte Zaukerlmacher von Trattenbach wären. Dafür spricht auch, dass der Zusammenstoß an der Reviergrenze von Ternberg und Annasberg erfolgte und die Wilderer bei ihrem Rückzug Richtung Mandlmais gingen.

1891 - Kampf zwischen zwei Jägern und zwei Wilderern am Luchsboden

Am Sonntagvormittag, dem 6. Dezember 1891, sind der Revierförster vom Bodinggraben, Kaspar Hubmer, und der Forstadjunkt Josef Scharnreitner auf einem Dienstgang im Ebenforstgebiet unterwegs. Um etwa halb elf Uhr hören die beiden Jäger vom Luchsboden her kurz nacheinander zwei Schüsse, die offensichtlich von Wilderern herrühren. Sie passen ihnen in der sogenannten Luchsbodenleithen vor, wo bald einer der Wilderer in ihre Nähe kommt. Als er nur noch etwa zehn Schritte von ihnen entfernt ist, entdeckt er die versteckten Jäger und flüchtet. Der Forstadjunkt Scharnreitner läuft ihm sofort nach und erwischt ihn nach circa 140 Schritten. Der Wilderer, es handelt sich um den Holzknecht Ludwig Aschauer, wirft sein Gewehr weg und schlägt mit dem Bergstock auf den Adjunkten ein. Dieser pariert jedoch jeden Stoß und versetzt seinerseits dem Wilderer einen derartigen Hieb, dass er zu Boden geht. Um dem Wilderer die Hände zu binden, schneidet der Adjunkt mit seinem Messer die Hundeleine durch und wirft das Messer beiseite. Er beginnt, dem Wilderer die Hände zu fesseln.

Als der zweite Wilderer, es ist der Holzknecht Alexander Fahrngruber, die Situation erfasst, lehnt er sein Gewehr an einen Baum und eilt seinem Kameraden zu Hilfe. In diesem Moment kommt auch der Förster Hubmer zum Kampflatz. Mit den Worten „Übernehmen sie diesen, den anderen werde ich gleich haben!“ überlässt der Adjunkt den halb gebundenen Wilderer dem Förster Hubmer und wendet sich dem zweiten Wilderer zu. Der schlägt sofort mit dem Bergstock auf ihn ein. Wieder pariert er dessen Streiche. Da schleudert der Wilderer Fahrngruber seinen Bergstock weg, packt den Adjunkten mit beiden Händen und wirft ihn zu Boden. Dem Adjunkten gelingt es, den Fuß seines Widersachers zu erwischen und zwingt auch ihn zu Boden. Beide kommen in Bewegung und kollern zusammen 50 bis 60 Schritte den Abhang hinunter. Der Adjunkt kommt schließlich zufällig mit seinen Beinen zwischen zwei Steinen zu liegen und kann sich kaum mehr rühren. Der Wilderer Fahrngruber nutzt dies und holt mit seiner Hand zum Schlag aus. Der Adjunkt Scharnreitner kann den Fausthieb abfangen und die Hand festhalten. Er schreit dem Förster Hubmer zu: „Herr, ich bitte Ihnen, rennens mir den abi!

Inzwischen hat der erste Wilderer Ludwig Aschauer den Förster am Hals gepackt, ihn schließlich zu Boden gerungen und sich auf ihn gekniet. Er sagt: „Wart’ Jäger, jetzt stech ich dich ab!“ Hubmer gelingt es, sein Messer zu ziehen. Er schneidet damit dem Wilderer ins linke Handgelenk. Der lässt nun los und ergreift die Flucht. Hubmer will ihm nachsetzten, hört aber jetzt den Hilferuf des Adjunkten. Er eilt herzu. Der Jäger versetzt dem Wilderer Fahrngruber mit seinem Bergstock einen Schlag auf den Kopf, der daraufhin zu Boden stürzt und 50 bis 60 Schritte den Berghang hinabkollert. Der Adjunkt Scharnreitner erhebt sich und eilt dem Wilderer nach. Er findet Fahrngruber an einer Fichte gelehnt. Dieser bittet ihn, ihm nichts mehr zu tun. Er lässt sich widerstandslos die Hände binden. Als sie gemeinsam den Berghang hinaufgehen, klagt der Wilderer, dass er einen Bruch habe. Die beiden Jäger glauben ihm anfänglich nicht. Auf nochmaliges Bitten untersucht ihn Scharnreitner und sieht nun an der linken Bauchseite eine offene Wunde, aus der ein faustgroßes, aufgeschlitztes Stück Darm heraushängt. Alexander Fahrngruber wird nun vom Jäger und dem Adjunkten auf eine aus Bergstöcken und Wettermänteln provisorisch gefertigten Trage gebettet. So versuchen sie ihn hinunterzutragen. Weil es aber sehr steil und eisig ist, müssen sie das bald wieder aufgeben. Dem Adjunkt Scharnreitner gelingt es, den Schwerverwundeten bis zur Ebenforst-Jagdhütte zu tragen.

Der herbeigerufene Mollner Arzt Hager kann nicht helfen, weil 25 bis 30 cm Darm aus der Bauchwunde herausragen und verletzt sind. Fahrngruber verstirbt am Mittwoch, 9. Dezember 1892.

Josef Scharnreitner zeigt am 7. und 8. Dezember 1891 die Sache in Windischgarsten an. Die Gerichte führen umfangreichen Recherchen zu diesem Fall durch. Der Förster Kaspar Hubmer muss deswegen insgesamt an elf Tagen bei Gericht erscheinen, der Adjunkt Josef Scharnreitner an zwölf.

Bei der Gerichtsverhandlung am 11. und 12. August 1892 versucht das Gericht in Steyr zu klären, wer dem Fahrngruber den Bauchstich zufügte, wann, wie und mit welchem Gegenstand.

Kaspar Hubmer und Josef Scharnreitner schreiben die Entstehung und Beibringung dieser Bauchwunde einem Zufall zu. Sie erklären sie so, dass Alexander Fahrngruber beim Hinabstürzen über den Abhang sich dieselbe durch sein eigenes im Rucksack verwahrtes Schneidmesser zufügte. Denn sie sahen dieses nach der Festnahme des Alexander Fahrngruber mit offener Klinge aus dessen Rucksack herausstehen. Der Gerichtsarzt hält in seiner Stellungnahme fest, dass die Bauchwunde höchst unwahrscheinlich auf diese Art entstanden ist. Schon wahrscheinlicher ist die Herbeiführung des Bauchstiches durch den Bergstock. Die Beschaffenheit der Wunde lässt aber schließen, dass sie mit einem spitzen, schneidenden Werkzeug (Messer) zugefügt wurde. Das Gericht sieht es schließlich als erwiesen an, dass die Verletzung durch einen Stich mit einem Messer zugefügt wurde. Da Josef Scharnreitner sein Messer beim Binden des ersten Wilderers weglegte, es also im kritischen Moment nicht zur Hand hatte (was auch Kaspar Hubmer bestätigt), scheidet er als Täter aus. Die Verletzung dürfte dem Fahrngruber unmittelbar nach dem Moment zugefügt worden sein, als Hubmer mit dem Bergstock auf den Fahrngruber zuschlug. Dies wird dadurch unterstützt, weil Fahrngruber bis kurz vorher noch die Offensive gegen Josef Scharnreitner einnahm, nachdem er aber über den Abhang kollerte, war er physisch und moralisch zu jedem Widerstand unfähig. Er ergriff nicht einmal die Flucht, was nach dem Stand der Dinge für ihn am natürlichsten gewesen wäre. Dazu kommen die Aussagen jener Zeugen, mit denen Alexander Fahrngruber noch vor seinem Tod sprach. Fahrngruber selbst bezeichnete den Herrn, also den Förster Kaspar Hubmer, als Täter. Er meinte, dass der Förster ihm diese Verletzung durch einen Stoß mit der langen Spitze des Bergstocks zufügte.

Ein anderer Zeuge gibt an, Fahrngruber hätte von einem Messer als Tatwerkzeug gesprochen. Auch Kaspar Hubmer gesteht zu, dass Fahrngruber in seiner Gegenwart diese Angaben machte. Zwei Zeugen berichten, sie hätten Fahrngruber daraufhin angesprochen, dass die Löcher in der Kleidung nicht von einem Bergstock herrühren. Fahrngruber hat darauf geantwortet: „Dann weiß ich es selber nicht.“ Gerichtsärzte, Hubmer und Scharnreitner geben an, dass Alexander Fahrngruber durch den Schlag mit dem Bergstock auf den Kopf so betäubt gewesen ist, dass er das Tatwerkzeug verwechselte und sich durch die Schnelligkeit der Tat täuschte. Auch zu Scharnreitner sagte Fahrngruber unmittelbar nach der Entdeckung der Bauchwunde: „Der Herr Hubmer hat es mir getan, mit dem Stecken, wie er mich von dir abi gerannt hat; es ist nicht anders möglich.

In Erwägung all dieser Umstände kommt das Gericht zur Überzeugung, dass Kaspar Hubmer, als er den Hilferuf des Scharnreitner vernahm, nicht bloß seinen Bergstock, sondern auch sein Schneidmesser, von dem er schon zur Abwehr des Aschauer Gebrauch machte, mitgenommen und auch gegen Fahrngruber einsetzte. Wenn auch Kaspar Hubmer die Tat in Ausübung gerechter Notwehr verübte, so kann sich das Gericht doch der vollen Überzeugung nicht verschließen, dass Hubmer dabei die Grenzen der nötigen Verteidigung überschritt. Scharnreitner selbst gab an, dass es dem Kaspar Hubmer ein leichtes gewesen wäre, den Fahrngruber durch Festhalten unschädlich zu machen. Der an Größe, Kraft und Geschicklichkeit überlegene Forstadjunkten Josef Scharnreitner hat Fahrngruber festgehalten. Es war die Anwendung von Waffen - gegen Kopf und Bauch, auf solche Weise, wie es geschehen ist - zweifellos unnötig. Deshalb erkennt das Gericht den Angeklagten Kaspar Hubmer des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach § 335 St. G. für schuldig. Hubmer wird zu 2 Monaten schweren Arrest, verschärft mit einem monatlichen Fasttag und zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt.

Er legt dagegen Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Der oberste Gerichtshof in Wien hebt dieses Urteil am 16. Dezember 1892 auf und spricht ihn frei, da er ja in Ausübung gerechter Notwehr handelte und weder für die weiteren direkten oder indirekten Folgen derselben verantwortlich gemacht werden kann.

1894 - Ein Wilderer im Hinteren Rettenbachtal

Matthias Schöngruber, der Pächter des Spanriegelgutes, hört an einem Tag im April 1894 um ½ 7 Uhr abends im Taschengraben einen Schuss. Er eilt sogleich nach Rettenbach, wo er den Förster Rebhandl trifft, der gerade mit den Adjunkten am Nachhauseweg ist. Er meldet den Vorfall und sofort gehen sie gemeinsam auf die Vorpasse gegen das Koppengut zu.

Um ½ 9 Uhr nachts treffen sie am Weg in der Finsternis auf den Holzknecht Heinrich Rebhandl, den Bruder des Adjunkten Josef Rebhandl. Leider lassen sie ihn weiter gehen, obwohl der Verdacht nur auf ihn fällt. Denn am selben Tag um ½ 5 Uhr sah ihn Frau Schöngruber am Pießlinger Holzschlag nächst dem Spanriegelgut.

Die weitere Vorpasse ist aussichtslos.

Am nächsten Tag gehen der Revieradjunkt Franz Neubacher und Matthias Schöngruber in den Taschengraben auf Nachsuche und finden den frischen Aufbruch einer Gams. Ganz in der Nähe sieht Neubacher mehrere Schuhabdrücke, die er genau vermisst. Er kann sogar die Nägel an den Sohlen abzählen.

Unter dem Dachvorsprung der Spanriegelmühle findet sich auch ein frisch abgeschossenes Abschraubgewehr.

Auf Grund der Anzeige beim Bezirksgericht wird bei Heinrich Rebhandl eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Man findet Kugeln, einen Gamsknochen und ein Paar Schuhe, die den Aufzeichnungen des Revieradjunkten Neubacher entsprechen.

Heinrich Rebhandl kann auch nicht angeben, wo er in der fragliche Zeit gewesen ist. Bei der Gerichtsverhandlung am 12. April 1894 erhält er als Strafe acht Tage verschärften Arrest.

1896/97 - Ein Knecht wildert beim Rumplmayrreut

Am 9. November 1896 erwischt man den 28-jährigen Knecht Ludwig Eibl auf der sogenannten Steinwänd beim Wilderen. Er ist deshalb bereits zwei mal vorbestraft.

Das Gericht in Windischgarsten verurteilt im Februar 1897 Ludwig Eibl wegen Wilderei zu sechs Monaten Kerker, verschärft mit einem monatlichen Fasttag. Zu den Verurteilten gehören noch Carl Grabner, Anton Kniewasser (jeweils 14 Tage Arrest) und Johann Greßenbauer (ein Woche Arrest). Diese Personen, die auch als Knecht in Rading arbeiten, stehen mit diesem Fall in Verbindung. Einer goss Kugeln für den Wilderer, ein anderer trug sein Gewehr und der dritte hat nur das Gamsfleisch verwertet, das heißt verzehrt.

Der Revieradjunkt Alexander Hager stellte den Wilderer. Er erhält dafür 2 Dukaten Belohnung. Auch der Gendarm Michael Wagnerleithner bekommt einen Dukaten, weil er bei der Eruierung des Wilderers samt Genossen durch sein strammes Vorgehen beim Verhör derselben im Rumpelmayrreut sich besondere Verdienste erworben hat.

1913 - Wilderer in der Bärenriedlau

Am Sonntag 12. Oktober 1913 stoßen der Adjunkt Franz Wehrl und der Aushilfsjäger Josef Wölger während ihres Dienstganges in der Nähe der Bärenriedlau im Waldteil Nesselbrunn mit zwei Wilderern zusammen. Die Schwarzen ergreifen sofort die Flucht, die Jäger bleiben ihnen aber auf den Fersen. Im Höllgraben können sie einen der beiden einholen und gefangen nehmen. Der zweite Wilderer entkommt, wird aber am nächsten Tag von der Gendarmerie Windischgarsten eingezogen.

Es handelt sich um die beiden Brüder Frenäus und Hubert Schmiedleitner, die Söhne des Pächters vom Eidenbergergut. Bei der Hausdurchsuchung kommen viele Gegenstände an den Tag, die mit einer schon länger betriebenen Wilderei in Verbindung stehen, etwa reichliche Schießmunition, Gamskrucken und Gamshaare.

Beide Wilderer verurteilt das Bezirksgericht Windischgarsten zu fünf Tagen Arrest.

1914 - Wilderer im Revier Rettenbach

Am Sonntagmorgen, den 18. Oktober 1914, ist der Aushilfsjäger Josef Wölger im Rettenbacher Revier unterwegs. Da vernimmt er um ca. 8 Uhr insgesamt fünf Schüsse, die im sogenannten Lahnerkögl unterhalb des Brettsteines offensichtlich von Wilderern herrühren. Er pirscht sich in die Nähe dieser Stelle. Es herrscht Nebel und er kann sich an die Wilderer so weit heranschleichen, dass er sie sprechen hört. Er sieht sie zwar nicht, aber es ist an ihren Reden zu erkennen, dass es mehrere sind. Allein vermag er sie nicht zu stellen, deshalb geht er sofort zum Forstamt und meldet seine Beobachtungen. Es wird beschlossen, dass der Förster Kupfer und Adjunkt Höller den sogenannten Stücklbauernsteg über den Rettenbach bei den Sperrhäuseln überwachen. Wölger geht wieder über die Gsolling hinauf ins Gebirge, um die Lage weiter auszukundschaften. Nahe der Gsolling Jagdhütte trifft er mit drei Wilderern zusammen. Als sie ihn sehen, flüchten sie sofort und verschwinden im Nebel. Wölger versucht ihnen zu folgen, er verliert sie aber aus den Augen. Obwohl die Wilderer falsche Bärte tragen, glaubt er den Schmidleitner von der Lengau und den als Wilddieb bekannten Stögl aus St. Pankraz erkannt zu haben.

Wölger kehrt zum Forstamt zurück, wo er um 18 30 Uhr über die neuen Vorkommnisse berichtet. Es wird sofort eine Anzeige bei der Gendarmerie erstattet. Um 20 Uhr erscheinen dann Förster Kupfer und Adjunkt Höller und schildern, dass sie beim Stücklbauernsteg einen Kampf mit drei Wilderern hatten. Ein Wilderer konnte festgenommen werden, die beiden anderen sind entkommen. Es war ein heftiger Zusammenprall und es ist nur einem großen Zufall zu verdanken, dass Höller, als er mit einem Wilderer in den Rettenbach stürzte, nicht erschlagen wurde. Höller trug nur eine kleine Verletzung am Schienbein davon, während sich der Wilderer erheblich verletzte. Sie führten ihn dann nach Hause, weil er völlig erschöpft war.

Die Gendarmerie holt ihn am nächsten Tag ab. Auch die beiden anderen werden verhaftet. Es handelt sich beim ersten um Frenäus Schmiedleitner, beim zweiten um seinen Bruder Hubert und beim dritten um einen gewissen Mitterhauser aus Hinterstoder.

Beim Stücklbauernsteg entdeckt man auch den gewilderten Gamsbock. Allerdings verlor Höller beim Kampf mit den Wilderern das Gewehr. Es kann trotz eifriger Nachsuche nicht gefunden werden. Wahrscheinlich liegt es im Rettenbach, der an dieser Stelle sehr tief und reißend ist. Das Gewehr gehört nicht Höller, sondern dem Adjunkt Wehrl. Das Forstamt Windischgarsten beantragt daher, die Herrschaft möge ihm das Gewehr ersetzen. Zudem zerriss sich Höller beim Kampf die Hose vollständig, so dass er eine neue Pantalonhose braucht.

Am Samstag 24. Oktober 1914 findet die gerichtliche Verhandlung beim Bezirksgericht Windischgarsten statt. Das Urteil ist aber nicht bekannt.

Förster Eustachius Kupfer, Aushilfsjäger Josef Wölger und Adjunkt Isidor Höller erhalten für die Einbringung der Wilderer jeweils 4 Dukaten Belohnung, was einem Geldbetrag von 48 Kronen 80 Heller entspricht [heute etwa 2.600.-S].

1914 - November/Dezember: Wilderer am Schwarzenberg bei Spital

Zwei Jäger aus Spital am Pyhrn treffen am 19. Dezember 1914 am Schwarzenberg oberhalb vom Gleinkersee auf drei Wilderer, die bereits eine Gams geschossen haben. Dabei schlägt ein Wilderer das Gewehr auf einen Jäger an. Der gibt sofort einen Schrotschuss auf die Beine des Wilderes ab. Der Wilderer wird am Oberschenkel getroffen. Mit dieser Verletzung flüchtet er nach Hause. Der Wilderer, es ist der Bauernsohn Gerhard Antensteiner aus Vorderstoder, wagt es nicht, sich von einem Arzt versorgen zu lassen. In der Nacht vom 4. auf den 5. Jänner 1915 stirbt er an den Folgen dieser Schussverletzung.

Bei der Leichenbeschau durch den Arzt fliegt die Sache auf. Daraufhin werden auch seine Komplizen verhaftet. Es handelt sich um seinen Bruder Johann Antensteiner und den Knecht Johann Georg Lindbichler aus Vorderstoder.

1917 - Ein Holzknecht wildert im Koppental

Durch die Aussage einer entlassenen Magd wird ruchbar, dass im Eidenberger-Haus im Koppental (gehört dem Holzmeister Mühlbacher) öfter Gamsfleisch verzehrt wird. Zudem hört der Roggenschaffer Schörkhuber am Freitagfrüh in der Gegend der Gsolling zwei Schüsse. Über Anzeige des Hegers Wölger und auf Antrag des Forstamtes durchsucht die Gendarmerie am 29.11.1917 das Eidenbergerhaus, das Schröcksteinerhaus und die Pießlinger Kohlhütte.

Man findet zwei Gamsdecken und 17 kg geselchtes und 0,7 kg frisches Gamsfleisch. Im nachfolgenden Verhör gesteht der Holzarbeiter Reinbacher, dass er am Freitag, den 23. November 1917 zwei Gemsen in der Nähe seines Arbeitsplatzes am Koppenhauskogel erlegte. Das Wild wurde dann beim Mühlbacher zerwirkt und geteilt. Reinbacher leugnet, außer diesen beiden Gemsen noch anderes Wild gestohlen zu haben. Die Aussage der schon vor einem Monat entlassenen Magd kann sich aber nur auf ältere Vorkommnisse beziehen.

Sehr verdächtig erscheint auch, dass dem Heger Wölger von diesen Fällen, die ganz in der Nähe seines Hauses vorgekommen sind, nie etwas aufgefallen ist. Er hätte doch fremde Schüsse hören müssen, oder Aufbrüche und Schweißfährten finden können.

Reinbacher wird ins Bezirksgericht eingeliefert, Mühlbacher auf freiem Fuß angezeigt.

Die Gräflich Lambergsche Güterdirektion in Steyr gibt am 3. Dezember 1917 ihre Anordnung hinaus: Dem Heger Wölger ist klarzumachen, dass eine derartige Nachlässigkeit im Jagdschutzdienst in Zukunft streng geahndet wird.

Nach erfolgter Abstrafung des Wilderers Reingruber (drei Monate Haft) wird an Herrn Pießlinger das Ansuchen gestellt, den Holzarbeiter nicht mehr im Koppental zu beschäftigen.

Während und nach dem 1. Weltkrieg nimmt das Wildern stark zu

Der erste Weltkrieg bewirkt eine massive Zunahme der Wilderei. Soldaten auf Heimaturlaub haben ihr Gewehr mit dabei. Dem kampferprobten Soldaten ist der Umgang mit dem Gewehr bestens vertraut. Er ist auch darauf gedrillt, auf Menschen zu schießen. Dies führt nun zu folgenschweren Zusammenstößen zwischen Wilderern und Jägern.

Bisher war bei einem Kampf zwischen Wilderern und Jägern das Leben des anderen weitgehend geschont worden. Kaum jemand wollte bewusst den Widersacher töten. Dies ändert sich nun durch die Fronterfahrung der Soldaten. Der von der anderen Seite wird als Feind empfunden und man schreckt nicht zurück, gegen ihn die Schusswaffe zu erheben. Die Achtung und Würde vor dem Menschenleben ist durch die Kriegserfahrung massiv zurückgedrängt - denn dem Feind gebührt sie nicht. Er gehört vertilgt, beseitigt.

Im November 1918 bricht nach einem fürchterlichen Ringen die Monarchie zusammen. Im Land herrscht Lebensmittelknappheit. Die Soldaten kehren verbittert und erschöpft in die Heimat zu ihren hungernden Familien zurück. Durch die verhängte Blockade für Lebensmittel und Rohstoffe verschlimmert sich die Lage noch. Lebensmittellieferungen würden den Hunger lindern, Rohstoffe würde Arbeitsplätze schaffen. Aber die von der Front heimkehrenden Männer finden vielfach weder Arbeit noch Brot. Die im Krieg eingeübte Gewaltbereitschaft ist auch jetzt noch deutlich spürbar.

Dazu kommt noch, dass die neue Regierungsform, die Demokratie, große Startschwierigkeiten hat. Die Bevölkerung ist verunsichert.

Die Lambergsche Güterdirektion in Steyr beklagt sich im November 1918 über die herrschenden Zustände:

„Die Änderung der Staatsgewalt rief für die Jagd- und Besitzverhältnisse schwerwiegende Nachteile hervor. Durch die Passivität der Gemeinden und Bezirksbehörden wird dies auch noch verstärkt, weil sie gegen diese Gewalttätigkeiten nicht energisch einschreiten.

Leider ist es den herrschaftlichen Organen nicht möglich, den Wilderern bei einem derartigen Massenaufgebot schärfstens entgegenzutreten, denn man müsste hiezu eine ganze Jägerwehr aufstellen.

Der 80 % Abschuss des Wildstandes ist bis heute nur eine Zeitungsnotiz. Ein amtlicher Auftrag erfolgte bis heute nicht. Wir glauben nicht, dass so ein Blödsinn amtlich dekretiert wird. Aber heute ist alles möglich. Ein Mehrabschuss wird und muss erfolgen, um die Gemüter zu beruhigen. Es ist diesbezüglich entsprechend vorzugehen.

Jagden ohne forstämtlicher Leitung dürfen natürlich auf herrschaftlichem Gebiet nicht abgehalten werden. Die Pächter sind übrigens von dem Mehrabschuss zu verständigen.

Wenn Gendarmerie und Volkswehr fest eingreift, werden diese Übergriffe bald wieder weniger. Um so mehr, wenn auch die Gerichtsbehörden energisch vorgehen.

Von Seite der Bezirkshauptmannschaft wäre es jedenfalls notwendig, im Amtsblatt vor diesen Eingriffen in das Eigentum bei der Bevölkerung aufklärend zu wirken.“

Wegen der akuten Knappheit an Lebensmitteln verhängen die Gerichte bei Wilddiebstahl nur relativ geringe Strafen. Im November 1918 schreibt Forstmeister Petrasch vom Forstamt Molln an die Güterdirektion in Steyr, dass man bei der Gerichtsverhandlung gegen den Wilderer Johann Rohrauer einen rechtskundigen Vertreter schicken soll, weil der Herr Bezirksrichter in Grünburg solche Klagen sehr mild zu behandeln pflegt.

In den Jagdberichten des Forstamtes Windischgarsten ist zu lesen:

August 1918: Die Anzeigen von Wilddiebstählen nehmen zu. Trotz des geregelten und fleißigen Schutzdienstes konnte in diesem Monat kein Erfolg erzielt werden.

November 1918: Das Wildererunwesen dauert fort. Im November 1918 wurden der gerichtlichen Abstrafung im Revier Rettenbach 5 Wilderer, im Revier Krestenberg 1 Wilderer und im Revier Zeitschenberg 2 Wilderer zugeführt.

Februar 1919: Seit Verfügung des 80 % Abschusses wurden bis einschließlich 2.1.1919 im ganzen 105 Gams, 16 Hochwild und 2 Rehe erlegt und verwertet.

Es wurden seit 22. November 13 Treibjagden abgehalten. Der verlangte Abschuss von 294 Gams, 94 Hochwild und 43 Rehe kann bis zum 15.1.1919 unmöglich erreicht werden.

Der Jagdpächter des Reviers Krestenberg/Zeitschenberg Herr Franziskus Graf von Villeneuve Albuquerque aus Brüssel schreibt am 24. November 1919 an die Lambergsche Güterdirektion:

„Mit einer Zunahme des Wildstandes kann man gewiss nicht rechnen. Das Überhandnehmen der Wilderer spricht dagegen.“

1917 - Ein Soldat auf Heimaturlaub wildert

Am 1. September 1917 wird der Landsturmmann Johann Habacher aus Spital verhaftet, weil er während seines Heimaturlaubes wilderte.

1918 - Sommer: Wilderer bei der Stefflalm

Seit April 1918 stehen die Söhne des Kleinkleiner in Rosenau und deren Kameraden im Verdacht, bei der Stefflalm zu wildern. Die von dem umsichtigen und findigen Adjunkten Werl gesammelten Verdachtsgründe mehren sich und am Sonntag 28. Juni 1918 kann die erste Hausdurchsuchung durchgeführt werden. Daraus ergeben sich noch weitere Hinweise, so dass eine Reihe anderer Hausdurchsuchungen folgen. Die letzte findet am 1. August beim Hansl im Graben statt.

Folgende Ergebnisse der Hausdurchsuchungen und Geständnisse der Beschuldigten liegen vor:

Am Vormittag des 27. Juli 1918 schoss Alois Kefer, Sohn vom Großkleiner, im herrschaftlichen Jagdgebiet Speikkögl eine Gams. Am Abend holen Alois Kefer und Siegmund Schmid (Sohn des Kleinkleiner) die Gams. Sie wird beim Großkleiner gewogen (25 kg schwer) und zum Kleinkleiner gebracht und dort zerwirkt. Der größte Teil des Wildbrets findet sich im Milchkeller. Am Dachboden entdeckt man 1 kg Hirsch-Unschlitt, eine rohe vier bis fünf Wochen alte Hirschdecke, eine rohe ältere Gamsdecke und ein Stück einer Hirschwinterdecke.

Laut Geständnis von Alois Kefer schoss er den Hirsch am 30. Juni 1918 nahe der Stefflalm. Er zerwirkte ihn im Wald und brachte ihn nachts zur Stefflalm. Nach Aussage der Julia Zorn (uneheliche Tochter der Kleinkleinerin und Sennerin der Stefflalm) wurde der Hirsch von Franz Schmid mit einem Ochsengespann unter Schindeln versteckt zum Kleinkleiner geführt. Schmid hat den Hirsch, einen guten Zehner mit 70 kg samt Decke um 26 Kronen gekauft. Das kapitale Zehnergeweih findet man am 28. Juli in der Stefflalm in einem Streuhaufen.

Der gleichfalls vernommene Gottlieb Klinser, Knecht beim Unterlackner (Edlbach) gesteht, mehrmals gewildert zu haben. Im Sommer 1917 erlegte er eine Gams und brachte sie zum Unterlackner, wo man sie verzehrte. Im Besitz des Gottlieb Klinser fand sich eine schwarze Tuchmaske, die er zum Wildern benützte. Sein Gewehr versteckte er in der Stefflalm, es konnte aber nicht gefunden werden.

Julia Zorn sagt aus, dass Alois Kefer und Siegmund Schmid am 24. Juni 1918 in der Langseite (Hintergebirge) eine Gams schossen. Auf diese Gams gaben die beiden insgesamt sieben Schüsse ab. Franz und Siegmund Schmidt führten sie dann nach Hause.

Vierzehn Tage vor Sonnwend schoss Gottlieb Klinser einen Hirsch an, den er aber nicht erbeuten konnte. Damals waren auch die beiden Knechte des Hansl im Graben beteiligt.

Im Sommer 1917 schoss Alois Kefer an einem Tag einen Hirsch und eine Gams nahe der Stefflalm. Beide Stücke führte der alte Kleinkleiner nach Hause. Den Hirsch behielt der Großkleiner, den Gams bekam der Kleinkleiner fürs Fuhrwerk.

Im Sommer 1917 erlegte Alois Kefer am Kälberkogel nahe der Weingartalm eine Gams, die der Großkleiner erhielt.

Zwei Gewehre sind ständig in der Stefflalm versteckt. Eines davon gehört dem Franz Hinterreitner (der derzeit eingerückt ist) und eines dem jungen Siegmund Schmid.

Adjunkt Dirnhofer hört am Nachmittag des 28. Juli 1918 nahe der Stefflalm am Schwarzkogel einen Schuss. Er vermutet, dass die Hanslknechte wilderten.

Am Sonnwendtag treffen der Oberförster und sein Adjunkt Werl die drei Wilderer Alois Kefer, Gottlieb Klinser und Siegmund Schmid in der Groißenalm an. Sie erklären, in der Stefflalm schwoagen gewesen zu sein. Tatsächlich kamen sie aber, wie sich nun herausstellt, vom Wildern.

Bei der Hausdurchsuchung beim Hansl im Graben gesteht der Knecht Franz Gsöllhofer, dass er mit seinem Mitknecht Johann Finsterriegler bei der Stefflalm wilderte. Er liefert auch sein Gewehr, einen Vorderlader, aus.

Bei den Beschuldigten werden auch einige Hirschabwurfstangen, zwei Fangeisen und viele Jagdrequisiten gefunden.

Im Mayrreuth entdeckt man 10 kg Kernsalz, die der Kleinkleiner aus der herrschaftlichen Kernsalzkiste am Haslersgattern gestohlen hat.

Der Kleinkleiner gilt als der Mittelpunkt der Wilddiebstähle. Ihm wird sofort die Aufarbeitung einiger Windwürfe eingestellt. Weiters kündigt man ihm die Weingartalm mit Ende 1918. Auch an die Forstverwaltung Reichraming ergeht das Ersuchen, ihm die Stefflalm zu kündigen. An Baron Frankenstein schreibt man, dass er ihm auch das Mayrreuth kündigen soll, damit der Kerl bald gänzlich aus dem Revier entfernt ist.

Die Sache erregt in der Gegend große Aufregung. Sie wird hoffentlich für einige Zeit abschreckend wirken! steht im Bericht.

Am 23.9.1918 findet in Steyr die Gerichtsverhandlung statt. Wegen Verbrechens des Diebstahls beziehungsweise der Diebstahlsbeteiligung sind angeklagt:

  • Alois Kefer, 23 Jahre, ledig, Bauernsohn, bereits vorbestraft; 2 Hirsche, 2 Gemsen (Wert 617 Kronen), verbotenes Waffentragen
  • Gottlieb Klinser, 38 Jahre, ledig, Knecht, bereits vorbestraft; 1 Gemse (Wert 55 Kronen) und in Gesellschaft als Diebsgenosse 1 weitere Gemse (55 Kronen), verbotenes Waffentragen
  • Siegmund Schmid, 47 Jahre, verheiratet, Bauer in Dambach (Verhehlung)
  • Cäcilia Schmid, 50 Jahre, verheiratet, Bäuerin in Dambach (Verhehlung)
  • Siegmund Schmid, 18 Jahre, lediger Bauernsohn (Verhehlung, Heimbeförderung von gestohlenem Wild, Verwahrung von Fuchseisen, verbotenes Waffentragen)
  • Franz Schmid, 16 Jahre (Verhehlung, Heimbeförderung von gestohlenem Wild)
  • Ferdinand Schmid, 15 Jahre (Verhehlung; Beihilfe zur Heimbeförderung von gestohlenem Wild, Essen von gestohlenem Wild)
  • Juliana Zorn, 23 Jahre, ledig, Sennerin (Verhehlung, Verwahrung, Zubereitung und Essen von gestohlenem Wild)
  • Franz Gsöllhofer, 17 Jahre, Knecht in Edlbach (Diebstahlversuch, verbotenes Waffentragen)
  • Johann Finsterriegler, 17 Jahre, Knecht in Edlbach (Diebstahlversuch, verbotenes Waffentragen)

Der angerichtete Schaden wird mit insgesamt 1.196 Kronen bewertet.

Alle zehn werden verurteilt. Das Strafausmaß umfasst:

Alois Kefer: Geldstrafe und sechs Monate schweren mit einem harten Lager monatlich verschärften Kerker

Gottlieb Klinser: Geldstrafe und sechs Monate schweren mit einem Fasttag und einem harten Lager monatlich verschärften Kerker

Siegmund Schmid d. Ä.: Geldstrafe und drei Monate Kerker, verschärft mit einem Fasttag monatlich

Cäcilia Schmid: Geldstrafe und drei Monate Kerker, verschärft mit einem Fasttag monatlich

Siegmund Schmid d. J.: Geldstrafe und drei Monaten schweren, mit einem Fasttag monatlich verschärften Kerker

Franz Schmid: Geldstrafe und drei Wochen Kerker

Ferdinand Schmid: Geldstrafe und eine Woche Kerker

Juliana Zorn: Geldstrafe und sechs Wochen Kerker, verschärft mit einem Fasttag

Franz Gsöllhofer: zwei Monate schweren, mit zwei Fasttagen und zwei harten Lagern monatlich verschärften Kerker

Johann Finsterriegler: zwei Monate schweren, mit zwei Fasttagen und zwei harten Lagern monatlich verschärften Kerker

Die eingezogenen Waffen werden für Verfallen erklärt. Die Verurteilten müssen auch noch für die Gerichtskosten aufkommen. Als mildernd wirken die Geständnisse der Angeklagten und die teilweise Schadenswiedergutmachung.

Nach der Verurteilung der Wilderer erhalten der Adjunkten Werl und der Gendarm Weiser von der Güterdirektion Steyr einen Belohnung von je 60 Kronen. Dem Adjunkt wird noch eine Extra-Prämie von 30 Kronen ausbezahlt.

1918 - Herbst: Wilderer auf der Koglerlam

Das Forstamt Windischgarsten berichtet am 15. November 1918:

„Seit den staatlichen Umwälzungen und der Heimkehr der Soldaten mehren sich die Wilddiebstähle in erschreckender Weise. Am Samstag 9. November 1918 jagte Wölger einem Wilderer eine Gamsgeiß ab. Sechs Mann hatten in der Kogleralm eine Treibjagd abgehalten. Auch am 5. November wurde von denselben Leuten eine Gams geschossen. Heute gelang es, mit Hilfe des staatlichen Försters Feichtinger durch unser Personal, Gendarmerie und Volkswehr fünf Wilderer auszuheben, die gestern in der Kogleralm waren und durch das Personal verscheucht wurden. Heute führten Gendarmen und Volkswehr Hausdurchsuchungen durch, bei denen sich fünf Gewehre fanden. Die Wilderer, Bauernsöhne vom Häusler, Simel und Streßler Schuster in Pießling sind teilweise geständig.

Auch in der Laglalm fielen neulich sechs Schüsse. In der Lackerbodenhütte wurde am Samstag dem Förster Stagl von sechs bis acht bewaffneten Leuten der Eintritt verwehrt und sein Rückzug erzwungen.

Die Moosbäuerin von Rading wurde von Lumplecker vor drei Tagen beim Fischen ertappt. Sie meinte: „Jetzt ham ma koan Kaiser mehr, jetzt kann ma überall fischen!”

Die Bewaffnung unseres Personals ist für die jetzigen Verhältnisse zu schlecht. Die meisten haben einläufige Gewehre. Ich stelle den Antrag, die Güterdirektion wolle von der Waffenfabrik mit Genehmigung der Landesregierung raschest neue Mannlicher-Stutzen samt Munition ankaufen.

Die schlechte Bewaffnung wirkt sich auf die Schneid beim Vorgehen gegen Wilderer recht abträglich aus.

Zum Wilderer-Unwesen gesellt sich noch das Vorgehen der Behörde, die glaubt, ein starker Wildabschuss könne die Fleischnot beheben.

Durch den Druck der Landgemeinden gab die Landesregierung einen Erlass heraus. Es bleibt nichts übrig, als in sämtlichen Revieren einige Treibjagden mit Beiziehung der Bauernschützen zu veranstalten.

Über die Wildverteilung wurde mit den Gemeinden Rosenau, Windischgarsten und Pichl bereits Vereinbarungen getroffen. Nur Pankraz ist noch ausständig.

Es wird unser Hauptaugenmerk darauf zu richten sein, dass nur Nichtselbstversorger mit Wildbret beteilt werden. Für Rosenau, Windischgarsten und Pichl wird die Verteilung vom Forstamt besorgt.

In der Tagespost von heute heißt es, dass 80 % des Wildstandes abgeschossen werden müsse. 80 % eines Gamswildstandes kann man in drei Jahren nicht abschießen. Einige größere Treibjagden werden die Gemüter beruhigen. Es gilt hauptsächlich zu verhindern, dass ohne Leitung des Forstamtes auf herrschaftlichen Gebiet Jagden abgehalten werden.

Unserer Bevölkerung war in den ersten Tagen der Umwälzung ganz wirr im Kopfe. Die erste Meinung war, das Wild sei nun frei. Das heutige Vorgehen der Gendarmerie und der Volkswehr gegen die fünf Wilderer wird dieser Meinung Abbruch tun. Dafür zu sorgen und die Leuten aufzuklären, dass der Wilderer durch Verschleppen und Anschießen des Wildes der allgemeinen Versorgung schadet, bestrebe ich durch Besuch von Bauern- und sozialdemokratischen Versammlungen.“

Am 20. Dezember 1918 geht von der Güterdirektion ein Schreiben an die Forstverwaltung Windischgarsten, mit dem Ersuchen, sich über den Ankauf der sieben Mannlicherstutzen zu äußern. Ein Stutzen mit 50 Patronen kostet nur 125 Kronen. Es wäre am einfachsten, wenn das Personal die Stutzen ankauft und der Betrag dann über die Uniform-Rechnung in Raten wieder zur Abzahlung kommt.

1919 - Frühjahr: Beschlagnahme von 60 Gewehren und 1000 Schuss Munition

Viele Heimkehrer fassen die Freiheit der neugeborenen Republik irrig auf. Sie benützen die nach Hause mitgebrachten Waffen und Munitionen zur freien Jagd nach dem Wild. Auch Volkswehrmänner verkauften, als sie bei der Entwaffnung hier waren, Waffen an die Zivilisten.

Der Postenkommandant startet eine Kampagne. Er wirkt aufklärend in der Bevölkerung und führt Hausdurchsuchungen durch. Dabei werden 60 Militärgewehre, einige Revolver und über 1.000 Schuss Munition sichergestellt. Daraufhin lässt in der Gegend von Spital das Wildern schlagartig nach.

1923 - Schießerei auf der Mayralm zwischen Jägern, Gendarmen und Wilderern

Auszug aus der Gendarmeriechronik Windischgarsten:

„Auf der Mayralm findet am 29.10.1923 um ca. 6 Uhr nachmittags ein Zusammenstoß zwischen Jägern und Wilderern statt, wobei der 33 Jahre alte Jäger Vinzenz Hobel und der Wilddieb Johann Fahrnberger vulgo Sperl Hans erschossen werden.

Der Jäger Vinzenz Hobel verrichtet seit einigen Tage auf der Mayralm Schutzdienst. Am 29.10.1923 vormittags hört er in der Nähe der Mayralm einen Schuss. Er schleicht der Schussrichtung zu und kann bald mehrere Wildschützen beobachten, wie sie das Revier durchpirschen. Er ist allein zu schwach, um den Wildschützen entgegenzutreten. Jäger Hobel geht ins Rettenbachtal zu seinem vorgesetzten Förster Franz Kratochwill und erstattet diesem Meldung. Daraufhin wird die gesamt Jägerschaft der Umgebung und die hier eingeteilten Rayonsinspektoren Rechberger und Gubi auf die Mayralm entsendet. Man vereinbart, in zwei Partien und auf verschiedenen Wegen zu gehen. Rayonsinspektor Rechberger und Gubi mit den Förstern Eustachius Kupfer sen. und Gustav Fahrngruber bildet eine Partie, während zur zweiten Förster Franz Kratochwill, Forstadjunkt Hermann Dirnhofer, dann die Jäger Josef Wölger, Johann Prentner und Vinzenz Hobel zählen. Als Treffpunkt wird die Mayralm-Jagdhütte bestimmt.

Die erste Partie mit den Gendarmen, trifft um ca. 5 Uhr nachmittags am sogenannten Kainzenboden etwa einen Kilometer unterhalb der Mayralm ein und hält hier Vorpass.

Ungefähr um 6 Uhr abends, es ist schon ziemlich finster, hören sie aus der Richtung Mayralm kurz hintereinander drei Schüsse fallen. Es wird ihnen klar, dass auf der Mayralm etwas vorgefallen ist. Sie schleichen sofort dorthin. Um etwa 18 45 Uhr erreichten sie die Höhe der Mayralm, als plötzlich zirka 250 Schritte vor ihnen ein Schuss fällt, dem drei bis fünf Minuten später ein zweiter folgt. Diese Umstände lassen die ohnehin kritische Situation noch rätselhafter erscheinen.

Die Patrouille beschließt, in zwei Gruppen den Schussort anzuschleichen. Gendarm Gubi und Förster Fahrngruber begeben sich seitwärts zur nahegelegenen Jagdhütte, durchsuchen diese und schleichen dann durch einen Waldrand der Schussrichtung näher. Gendarm Rechberger und Förster Kupfer pirschen sich in gerader Richtung über die Weide der Schussstelle näher. Alsbald kann Gendarm Rechberger ein Röcheln wahrnehmen und findet schließlich vor einem Waldsaum den Jäger Hobel mit blutendem Gesicht am Boden liegend schwer verletzt und bewusstlos auf. Unterdessen kommen auch Gendarm Gubi und Förster Fahrngruber zum Tatort.

Hobel hat eine ganze Schrotladung im Gesicht. Man versucht ihm einen Notverband anzulegen und verständigt durch einen Eilboten den Arzt Dr. Janzus in Windischgarsten. Hobel verstirbt aber während des Transportes zur nahegelegenen Jagdhütte. Der Arzt erreicht um 24 Uhr die Mayralm-Jagdhütte und kann nur mehr die Totenbeschau vornehmen.

Nachdem von der anderen Partie, welcher Hobel angehörte, niemand angetroffen wird (sie sollten ja laut Vereinbarung zur Jagdhütte kommen), wird der Tatort noch in der Nacht abgesucht, wobei zwei Bergstöcke von den Wilderern gefunden werden.

Am nächsten Tag frühmorgens wird unter Leitung des noch in der Nacht erschienen Postenkommandanten Johann Fechter und Gendarmen Rudolf Hackl der Tatort neuerlich abgesucht und dabei ein unbekannter Wilderer unter einem Baum liegend tot aufgefunden. Die Leiche bietet einen schauerlichen Anblick. Der Schädel, Gehirn und Schädeldecke liegen zerstreut um die Leiche herum. Ein umgearbeiteter Militärkarabiner (Abschraubgewehr) lehnt an der linken Seite, die Mündung gegen den Kopf gerichtet. Drei scharfe Patronen sind im Kasten, eine abgeschossene steckt im Laderaum.

Die Leiche hat eine Schrotladung im Rücken, die durch den Rucksack drang. Man sieht in der Nierengegend drei Einschüsse.

Noch in der kritischen Nacht kommt der Jäger Prentner in die Mayralm Jagdhütte und erzählt, dass er mit dem Förster Kratochwill und den Jägern Dirnhofer, Wölger und Hobel Richtung Mayralm Jagdhütte gegangen ist. Plötzlich bemerkt der Förster Kratochwill etwa zehn Schritte vor ihnen eine glimmende Zigarette. Er ruft daher halblaut: „Da sind sie, deckts euch!” Im selben Moment schießen die Wilderer und der Jäger Hobel stürzt lautlos zusammen. Wölger und Prentner geben daraufhin auch je einen Schrotschuss gegen die Wilderer ab. Sie hören jemand jammern und nehmen daher an, dass ein Wilderer getroffen wurde. Auch der Jäger Hobel gab kurz bevor er zusammenstürzte einen Schuss ab. Der Vorfall spielt sich in ganz kurzer Zeit ab. Die Jäger flüchten Richtung Krestenberg, weil sie meinen, Hobel sei tot.

Die zwei Toten werden am 30.10. 1923 in die Leichenkammer überführt, wo am nächsten Tag die gerichtliche Leichenöffnung stattfindet. Sowohl die Verletzungen des Jägers Hobel (Zertrümmerung des Gehirns durch einen Schrotschuss) als auch des unbekannten Wilderers (Schrotschuss in den Rücken) waren absolut tödlich. Nach dem Gutachten des Sachverständigen dürfte der Wilderer von seinen Komplizen noch zirka 80 Schritte mitgeschleppt worden sein (der Wilderer wurde nämlich 86 Schritte vom Tatort entfernt aufgefunden). Die Zertrümmerung des Schädels erfolgte dadurch, indem mit angesetztem Gewehr unterhalb des Kinns ein Schuss in den Schädel abgefeuert wurde. Ob der Wilderer noch fähig war, sich selbst zu entleiben, darüber sind sich die Sachverständigen nicht einig, die Frage bleibt ungeklärt.

Mittlerweile kann auch die Identität der unbekannten Leiche geklärt werden. Es handelt sich um den Bauernsohn und Holzarbeiter Johann Fahrnberger, vulgo Sperl Hans, der in Dambach Nr. 37 wohnte und am 15.12.1897 in Edlbach geboren wurde.

Am 31.10.1923 wird der Kleiner Lois aus Dambach Nr. 7 wegen des dringenden Verdachtes, sich an dieser Schießerei beteiligt zu haben, von Gendarmen des Postens Windischgarsten und Vorderstoder verhaftet und dem Gericht eingeliefert. Derselbe kann kein Alibi nachweisen und leugnet. Es werden aber bei einer Durchsuchung seiner Wohnung blutige Wäschestücke unter bedenklichen Umständen vorgefunden, über deren Herkunft der Verdächtige keine Aufklärung zu geben vermag.

Jäger Vinzenz Hobel war ein diensteifriger und sehr beliebter Bursche. Mit ihm hat die Forstverwaltung vielleicht den schneidigsten Jäger verloren.

Der Vorfall bringt große Erregung in die Bevölkerung. Die Erhebungen und Nachforschungen sind sehr schwierig, weil ein Großteil der hiesigen Bewohner den Wilderern zugeneigt ist.“

1925 - November: Totschlag des Sensenarbeiters Wilhelm Kaltenbrunner

Am 23.11.1925 wird der in Linz geborene und dahin zuständige Sensenarbeiter Wilhelm Kaltenbrunner in Roßleithen am Posten Windischgarsten als abgängig gemeldet. Bei den eingeleiteten Nachforschungen wird ermittelt, dass Wilhelm Kaltenbrunner mit den Brüdern Ludwig und Ernst Kronberger aus Roßleithen Nr. 8, Gemeinde Pichl auf das sogenannte Lahnerfeld-Mitterberg-Warscheneckgebiet Wildern ging und dass er von seinem Komplizen Ludwig Kronberger am 21.11.1925 aus Unvorsichtigkeit erschossen wurde. Die Verdächtigen verlegen sich aufs Leugnen. Sie beschuldigen den Jäger Jakob Kerschbaumer aus Spital am Pyhrn Nr. 161 des Mordes an Wilhelm Kaltenbrunner. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Gendarmerieposten in Windischgarsten und Vorderstoder gelingt es aber, die Beschuldigten zu überführen. Sie werden verhaftet und ins Bezirksgericht Windischgarsten eingeliefert.

1936 - Jänner: Hasen-, Krähen- und Forellengalle gegen Schwerhörigkeit

Am 5. Jänner 1936 ist Franz Kampenhuber (Alpenjäger der Garnison Steyr) mit seinem Vater Johann zu Fuß von Steyr nach Schwödiau unterwegs. Sie benützen einen Waldweg, der quer durch den Steyrwald (Gemeindegebiet Wolfern) geht. In der Nähe eines Gedenkkreuzes bemerken sie einen Mann, der mit einem Flobertgewehr auf einem Rehwechsel auf Wild vorpasst. Als der die beiden sieht, zerlegt er schnell das Gewehr, versteckt es unter seinem Mantel und verbirgt sich selbst hinter einem Baum.

Als der Jäger in seine Nähe kommt, flüchtet er. Der Jäger verfolgt ihn und holt ihn bald ein. Bei der Festnahme widersetzt sich der Mann, wobei er sich seinen Mantel zerreißt.

Da der Mann das Gewehr trotz Aufforderung nicht herausgibt und den Besitz sogar leugnet (obwohl es aus dem Mantel hervorlugt), entreißen es ihm der Jäger und sein Vater. Es stellt sich heraus, dass das Gewehr mit einer eingefeilten Patrone geladen ist. Bei der Leibesvisitation wird noch Munition, ein Stilettmesser und ein Schlüssel gefunden.

Die beiden bemerken noch einen weiteren Mann, der anscheinend der Treiber ist. Dieser beobachtet den Vorfall aus der Entfernung und verschwindet dann spurlos.

Der Mann, der sich Hofer nennt, wird sodann zu einem Bauernhaus gebracht und die Gendarmerie verständigt. Auf dem Anwesen unternimmt Hofer einige Fluchtversuche, die aber misslingen. Da verlegt er sich aufs Bitten, was aber ebenfalls nichts fruchtet. Als er bemerkt, dass alles umsonst ist, droht er mit den Worten: „Auch für euch beide wird noch eine andere Zeit kommen!

Bei der ersten Einvernahme gibt der 41-jährige Fabrikarbeiter Johann Hofer folgendes an:

„Ich gebe zu, dass ich im Wald war und dortselbst mit einem Flobertgewehr angetroffen wurde. Ich ging nicht in den Wald um zu wildern, sondern um eine Krähe zu schießen, die ich für eine Arznei brauche.

Ich stehe derzeit in Arbeit, leide daher keine Not und brauche deshalb auch nicht zu wildern. Ich bin wegen Wilderns viermal vorbestraft, wilderte aber damals aus Not, weil ich lange Jahre ausgesteuert [arbeitslos] war. Ich stelle entschieden in Abrede, dass ich deshalb in den Wald ging, um zu wildern.“

Hofer wird sofort wegen Verabredungsgefahr verhaftet und ins Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Steyr eingeliefert.

Bei einer Hausdurchsuchung in Hofers Wohnbaracke findet man noch eine Flobertpistole mit Schalldämpfer.

Bei seiner zweiten Einvernahme am 8.1.1999 sagt Hofer aus:

„Ich kann nur wiederholen, dass ich die Absicht hatte, eine Krähe zu schießen. Ein gewisser Huber im Gusswerk der Steyrerwerke gab mir den Rat, dass ich meine Schwerhörigkeit dadurch heilen könnte, wenn ich den Gallensaft eines Hasen, einer Krähe und einer Forelle mische und dieses Gemisch in einem Achtelliter Brandwein koche. Von diesem Koch solle ich mir dann ins Ohr tropfen. Hasen und Forelle wollte ich mir kaufen, die Krähe musste ich mir naturgemäß schießen.“

Vom Gericht wird daher auch der Fabrikarbeiter Ignaz Huber als Zeuge einvernommen. Er sagt aus, dass er dem Johann Hofer vor drei Monaten das entsprechende Rezept geraten hat. Es stammt aus einem Buch mit Sympathiemitteln.

Der Jäger Kampenhuber gibt bei Gericht als Zeuge an, dass er die Gegend dort seit seiner Kindheit sehr gut kennt. Auch sein Vater ist Jäger. Er selbst ist in diesem Gebiet jagdberechtigt. Es bestand für ihn kein Zweifel, dass der Beschuldigte auf ein Reh Vorpass hielt.

Am 16.1.1936 wird Hofer neuerlich verhört. Er bekräftigt seinen bisherigen Angaben:

„Ich wollte mir das Heilmittel gegen meine Schwerhörigkeit beschaffen. Die Galle einer Forelle hätte ich ohne weiteres von einem Fischer bekommen und die Hasengalle bei einem Jäger. Die Krähe wollte ich mir selbst schießen, weil ich mit dem Schießen überhaupt eine Freude habe.

Wenn ich gewusst hätte, dass die beiden Zeugen Jäger sind, so hätte ich ihnen sofort mein Gewehr gegeben und ihnen den Sachverhalt erzählt. So aber hielt ich sie für Zivilisten, von denen ich nicht wissen konnte, ob sie sich nicht überhaupt mein Gewehr behalten würden, wenn ich es ihnen übergebe. Auch ich sah einen zweiten Mann in einiger Entfernung, er gehörte aber nicht zu mir. Ich habe gegen die beiden Jäger keine gefährliche Drohung ausgestoßen.“

Am 18. Februar 1936 findet im Kreisgericht Steyr die Gerichtsverhandlung statt.

Huber gibt an, dass er das empfohlene Rezept noch nicht ausprobiert, aber den Hasen schon bei einem Jäger bestellt hätte. Es wird ihm vorgehalten, er hätte doch den Jäger auch um eine Krähe ersuchen können. Huber gibt darauf an, er sei dann krank geworden und wollte eigentlich den Jäger begleiten.

In der Nähe, dort wo er festgenommen wurde, waren Krähen auf einem Feld mit Mist. Es ist an dieser Stelle, an der er angetroffen wurde, gar kein Wildwechsel. Sogar ein Weg führt vorbei. Er stand am Waldrand, nahe bei einem Bildstock, als er die beiden Kampenhuber kommen sah.

Die Pistole, die in der Wohnung gefunden wurde, hat er nie benützt. Sie gehörte einem Untermieter, der den Zins schuldig blieb und dann starb.

Der Zeuge Franz Kampenhuber gibt auf Befragen des Richters an, dass an der besagten Stelle ein ausgesprochener Wildwechsel ist, obwohl dort ein Weg vorbeigeht. Krähen befanden sich nicht in der Nähe.

Das Gericht erkennt Huber wegen Diebstahlversuchs ( §§ 171, 174 IIa, 176 Ib und § 8 STG) und unbefugten Waffenbesitz (§§ 32 und 35 WG) für schuldig und verurteilt ihn zu sechs Monaten schweren Kerker. In der Urteilsbegründung heißt es:

„Es steht einwandfrei fest, dass Hofer mit dem bereitgehaltenen Gewehr auf einem Rehwechsel stand. Die angeführte Verantwortung, dass er eine Krähe zum Zwecke der Heilmittelgewinnung schießen wollte, hat er sich offenbar schon vorher für den Fall zurecht gelegt, dass er ertappt würde. Sie ist insofern unglaubwürdig, als er zuerst angab, er habe sich den zur Herstellung des Rezeptes notwendigen Hasen durch einen Jäger schießen lassen wollen und nicht einzusehen ist, dass er sich in diesem Falle nicht auch die Krähe auf diesem Wege hätte verschaffen können.

Bei der Strafbemessung galt als mildernd, dass es beim Versuch geblieben ist. Erschwerend hingegen wirken die zahlreichen Vorstrafen und der rasche Rückfall (letzte Verurteilung am 4.8.1935).“

Hofer meldet gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde an, die vom Obersten Gerichtshof in Wien am 26. März 1936 abgewiesen wird.