Luchs: Heimisches Wildtier mit großer Bedeutung

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Großes Interesse und Sympathien für die Luchs-Bestandstützung in den oberösterreichischen Kalkalpen

Um dem großen öffentlichen Interesse an der Bestandsstützung des Luchses in den oberösterreichischen Kalkalpen Rechnung zu tragen, veröffentlicht der Nationalpark Kalkalpen nun regelmäßig die Daten der besenderten Luchse „Freia“ und „Juro“ im Internet. Die beiden Luchse, die  im Mai und Dezember 2011 von der Schweiz nach Österreich umgesiedelt wurden, sind mit Halsbandsendern ausgestattet. Luchsin „Freia“ hat von Mai 2011 bis Jänner 2012 ein Gebiet von rund 25.000 Hektar durchstreift. Die dabei über Satellit gewonnenen Daten werden nun auf der Homepage des Nationalpark Kalkalpen veröffentlicht.  

Mit der Veröffentlichung will der Nationalpark Kalkalpen dem großen öffentlichen Interesse an dieser größten heimischen Katzenart entgegen kommen. Gleichzeitig versucht man die Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Luchs zu intensivieren, da in den vergangenen Wochen viele telefonische Luchs-Anfragen in den Besucherzentren  verzeichnet wurden. Dabei sind die am häufigsten gestellten Fragen:

-        Können Luchse Menschen gefährlich werden? Die Antwort lautet nein, es sind keine Übergriffe auf Menschen bekannt.

-        Wie groß und wie schwer wird ein Luchs? Ein Luchs ist eine hochläufige Katze mit 50 – 70 Zentimeter Schulterhöhe. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zum Fuchs sind gerade diese Hochläufigkeit, die Pinselohren und die Stummelrute beim Luchs.  Der Kuder, wie der männliche Luchs heißt, wiegt im Durchschnitt um 24 Kilo. Die Kätzin wiegt durchschnittlich 17 Kilo.

-        Wie alt werden Luchse und wovon ernähren sie sich? Die Luchse werden in freier Wildbahn bis 15 Jahre alt und ernähren sich in erster Linie von Rehen, weiters von Gämsen, Füchsen, Mardern und anderen Kleintieren. 

Nach dem Landesjagdgesetz ist der Luchs ein ganzjährig zu schonendes Wildtier.

Luchse sind in Nationalparks und Natura 2000 Gebieten gemäß Anhang 4 der FFH-Richtlinien  sogar „streng zu schützende Tiere von gemeinschaftlichem Interesse“. Nach Artikel 12, Abs. 1 dieser Richtlinie trifft die Republik Österreich die Verpflichtung „notwendige Maßnahmen für eine strenges Schutzsystem für diese Tierart in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet einzuführen“.

Das Töten, Fangen und absichtliche Verstören, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Überwinterungszeit ist streng verboten. Gleichzeitig kann aus dem „Optimierungsgebot“ zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinien abgeleitet werden, dass niemand „unterstützende Maßnahmen im Sinne des Artenschutzes behindern oder verhindern darf“.

Darüber hinaus besteht auch ein generelles Verschlechterungsverbot gemäß EU Habitat-Richtlinie
Artikel 6, 2-4:
Mitgliedsstaaten haben die geeigneten Maßnahmen zu treffen um in den besonderen Schutzgebieten eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu verhindern. 

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Bild aus Fotofalle © Christian Fuxjäger

Fototext: Luchs "Klaus" im Hintergebirge Nationalpark Kalkalpen

Foto: © Nationalpark Kalkalpen/Christian Fuxjäger 

Bild von Luchsin Freia aus Fotofalle © Christian Fuxjäger

Fototext: Luchsin "Freia" kehrt zum Riss zurück, Hintergebirge Nationalpark Kalkalpen

Foto: © Nationalpark Kalkalpen/Christian Fuxjäger 

 

31.01.2012