WALDBRANDGEFAHR!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Bitte kein offenes Feuer im Nationalpark entzünden

Im Bezirk Steyr-Land ist mit 22.6.2021 eine Waldbrandbekämpfungsverordnung in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des 30.9.2021 außer Kraft.

D.h. im Nationalpark Teilgebiet, das im Bezirk Steyr-Land liegt, ist jegliches Feuer anzünden, das gilt u.a. auch für den Biwakplatz Weißwasser und entlang von Bachläufen, sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ausnahmslos verboten.

Aufgrund der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zum Schutz vor Waldbränden nach § 41, Abs. 1 Forstgesetz ersucht die Nationalpark Verwaltung um strikte Einhaltung der Vorgabe. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen gilt als Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 des Forstgesetzes 1975 und wird mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können beide Strafen nebeneinander verhängt werden. Die Einhaltung der Bestimmungen wird vom Nationalpark Gebietsschutz und den MitarbeiterInnen des Nationalpark Betriebes der Österreichischen Bundesforste überwacht.

Datei herunterladen: PDFWaldschutzbrandverordnung_2021_-_BEZIRK_STEYR-LAND_.pdf

Brand im Sengesengebirge_August 2003 © Nationalpark Kalkalpen

Im Sommer 2003 kam es in der Region des Nationalpark Kalkalpen oberhalb von Windischgarsten in ca. 1600m Seehöhe zu einem Waldbrand, bei dem 15 ha Latschenbestand, ein Großteil der Lärchen sowie der dicke Humusboden zerstört wurden.

22.06.2021