Strafen - Geschichte

Geschichten aus der Region des Nationalpark Kalkalpen
Josef Weichenberger

 

Strafen

1643 - Während des Gottesdienstes vor dem Hochaltar knien

Im Jänner 1643 fliegt der Köhler Simon Arthofer (vom Schreingraben unterm Haus) als Wilddieb auf. Er bot dem Heiniger Wirt (bei der Kirche Großraming) zur Begleichung seiner Schulden das Fell von einem hochverbotenerweise gefällten Stück Wildbret an. Beiden, dem Köhler und dem Wirt (dem man bei diesem Delikt schon einmal ertappte), wird eine Geldstrafe von 50 Gulden auferlegt. Wenn Arthofer allerdings andere heimliche Wildbretschützen nennt, so ist ihm die Strafe gänzlich erlassen.

Weil Arthofer trotz zusprechen und starken Bedrohens keinen Wildbretschützen anzugeben weiß, wird er verhaften und nach Steyr in den Arrest gebracht.

Mit Urteil vom 29. Jänner 1643 bestraft man Andre Arthofer damit, dass er am Sonntag, dem 8. Februar, während des Gottesdienstes vor dem Hochaltar und der ganzen Pfarrgemeinde knien muss und dabei eine brennende Kerze in der Hand zu halten hat. Andre ist der Vater von Simon Arthofer. Er machte sich mitschuldig, weil er das Fell zum Wirt brachte. Weil er kein Geld hat, muss er diese Leibsstrafe anderen zum Exempel ausstehen.

1646 - Zwei Bauern werden wegen Wilderei aus dem Landgericht verwiesen

Leopold Pelch vom Pelchengütl im Amt Molln wird 1646 von der Herrschaft Steyr wegen heimlichem Wildbretschießen Grund und Boden weggenommen. Er muss sich alsobald samt Weib und Kind aus dem kaiserlichen Herrschaft Steyr Gebiet und Landgericht begeben. Als ihm diese Entscheidung mitgeteilt wird, bittet er den Amtsverwalter in Molln, die kaiserliche Herrschaft Steyr möge ihm aus Gnade und Barmherzigkeit das Abstiften und die Ausweisung erlassen und die Strafe in eine Geldstrafe umwandeln, weil er mit seinen kleinen Kindern in diesem Elend nirgends hin weiß oder kann. Er sichert zu, dass er sich Zeit seines Lebens dem heimlichen Wildbretschießen enthalten wird.

In Anbetracht des von Pelch begangenen hochsträflichen Unrechts entscheidet der Rat der Herrschaft Steyr am 7. Dezember 1646 über das Gesuch des Wilderers:

Es wird dem Förster und Amtsverwalter von Molln befohlen, das er dem Wildbretschädiger Leopold Pelch sogleich mitzuteilen hat, das er wirklich abstiften muss. Er hat ihn im Namen der Herrschaft Steyr aus dem Mollnerischen Gebiet zu weisen, den er ewig zu meiden auferlegt bekommt. Wenn von seinem Vermögen noch etwas übrig bleibt, nachdem alle seine Schuldner befriedigt wurden, so wird ihm aus Gnade der Rest ausbezahlt.

Auch Georg Hinterreitner im Amt Arzberg hat sich am heimlichem Wildbretschießen vergriffen. Er bekennt sich zu seinem Unrecht. Weil ihm der Amtmann von Arzberg bereits angedeutet hat, dass er abstiften muss und aus dem Gebiet verwiesen wird, so bittet er untertänigst und gehorsam, die Herrschaft möge ihm in Anbetracht seiner kleinen Kinder mit Gnade begegnen und ihm auf seinem Gut belassen.

Der Rat der Herrschaft Steyr entscheidet jedoch am 11. Dezember 1646 anderes:

Der Amtmann von Arzberg hat dem Wildbretschädiger mitzuteilen, dass er abstiften muss. Sein Vermögen wird erfasst und die ausständigen Schulden abgezogen. Falls noch Geld übrigbleibt, wird die Herrschaft darüber verfügen. Auf das Gut kann ein neuer tauglicher Bauer kommen.

1783, 1784, 1786 - Hohe Gefängnisstrafen für Wilderer

Auszüge aus dem Verzeichnis der Gefangenen im Schloss Steyr

Im Schloss Steyr ist Sebastian Bahofer von 21. Juni bis 16. August 1783 (also 56 Tage) wegen Wilddieberei inhaftiert.

21 Tage, von 19. Juli bis 10. August 1784 verbüßt Susanne Waserin wegen Verschleppung gestohlenen Wildbrets eine Haftstrafe im Schloss Steyr.

Jeweils 245 Tag (von 1. März bis 31. Oktober 1786) sitzen Jakob Eckhard, Elias Brandecker wegen Wilddieberei und Paul Kaltenböck wegen vielfältig verkauften gestohlenen Wildbrets im Gefängnis. Auch Paul Kaltenrinner verbüßt wegen Wilderei 231 Tage in Haft (von 1. März bis 17. Oktober). Matthias Menk ist von 13. April bis 6 Juli 1786 (= 84 Tage) wegen dem gleichen Delikt im Arrest.

Der Wilddieb Philipp Hatzenbichler wird am 9. September 1786 eingesperrt. Man verurteilt ihn am 15. Jänner 1787 zu drei Monaten öffentlicher Arbeit in Eisen und zweimaliger Züchtigung mit 15 Kardewatsch Streichen [mit Ruten]. Er wird als ein angewohnter Wilddieb, dem Leugnen sehr ergeben, trotzig und roh beschrieben. Erst am 15. April 1787, also nach 218 Tagen, kommt er wieder frei.

1783 - Ein herrschaftlicher Jäger, der sich als Wilderer betätigte und deshalb entlassen wurde, ersucht nach 14 Jahren um Gnade

Am 18. Juli 1783 wendet sich der 40-jährige Simon Losbichler an die Herrschaft Steyr:

„Vor 14 Jahren habe ich als Revierjäger den Wildschützen nicht nur alles nachgesehen, sondern auch selbst mit ihnen mitgehalten. Deshalb bin ich aus dem Dienst entlassen worden und meine Kinder berief man als Soldaten ein.

In dieser Zeit habe ich mir alle Mühe gegeben, meine Frau und die verbliebenen zwei Kinder von den geringen Erträgen der wenigen Felder und Obstbäume das Brot zu verschaffen. Es ist aber unmöglich, damit über längere Zeit auszukommen.

Da ich durch die sehr harte Zeit wohl schon genügend gestraft bin, so wende ich mich nun mit einer Bitte an die löbliche hochfürstliche Herrschaft Steyr. Die Herrschaft möge geruhen, mich entweder wieder als Jäger anzustellen, oder mir gnädigst eine Pension angedeihen zu lassen. Oder man möge mir den Abschied gewähren, damit ich mich um einen anderen Arbeitsplatz umsehen kann.

Der hochfürstliche Rat und Anwalt Josef Anton Mayrhofer entscheidet am 25. November 1783, dass er weder wieder eingestellt, noch eine Pension bewilligt bekommt und ihm auch der Abschied nicht erteilt wird. Er wird sich daher bei seinen besitzenden Realitäten durch eine bessere wirtschaftliche Gebarung selbst zu ernähren wissen. Außerdem beträgt seine ausständige Steuerschuld bereits über 50 Gulden, wenn er die nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist bezahlt, wird gegen ihn mit der Abstiftung vorgegangen.

1826 - Ein Zimmermann als Schlingenleger

Im Jänner 1826 bestraft das Bezirksgericht Gleink den Zimmermann Kaspar Bachmayr aus Haidershofen wegen versuchten Wilddiebstahls durch Maschenaufrichten mit einer Woche Arrest. Der Jägerjunge Krall im Hofdienst erwischte ihn auf frischer Tat und übergab ihn sofort der Polizei.

1836 - Der Kirchen-Schneider von Weyer wird als Wildbret-Hehler gestraft und den Jagdinhabern Schadenersatz zugesprochen

Ende 1836 fliegt in Weyer eine Wildererbande auf. Wie sich herausstellt, haben die drei Holzknechte Matthias Stadler, genannt der große Hiars, Florian Großberger und Jakob Sulzbacher fleißig gewildert. Das Wildbret verkauften sie an den Schneider Michael Wimmer, den Auszügler Leopold Schnebb (vom Striglmacherhause Nr. 21 in Anger), dessen Stiefsohn und Strieglmachergeselle Ambros Ortner und den Bauer Andreas Weißenbichler (Besitzer des Erlachgutes im Anger Nr. 7).

Der 70-jährige Michael Wimmer, Schneidermeister bei der Kirche in Weyer, wird im Dezember 1836 verhört. Er gesteht, dass er den Wilderern ihr Fleisch abkaufte. Diese erzählten ihm, dass sie von Hollenstein über Dürnbach nach Weyer gegangen sind. Sie haben ihm aber nicht gesagt, wo sie das Wild schossen. Nur soviel haben sie beigesetzt, dass sie in allen umliegenden Bergen bekannt sind. Sie haben überall Wildbret liegen. Damit es nicht so schnell verdirbt, haben sie es im Schnee eingegraben. Sie verzehren es selbst in den Hütten und verkaufen es.

Der Revierjäger Michael Riedler sagt aus, er hat mit zwei anderen an der vom Wilderer angegebenen Stelle am Heitzmann bei einer Hütte einen Sechserhirsch vergrast [d.h. mit Gras zugedeckt, versteckt] gefunden. Das Wild weist einen Kugelschuss auf und war schon ausgeweidet. Das Eingeweide lag auch nicht weit entfernt mit Gras bedeckt. Lunge und Leber war nicht mehr dabei, das nahm der Wildschütz wie gewöhnlich gleich mit. Aus der Fährte lässt sich erkennen, dass der Hirsch genau am Haitzmannriedl, also an der Grenze zweier Reviere, geschossen wurde.

Am 3. August 1837 erscheint der Wildschütz Jakob Sulzbacher beim Gericht in Weyer. Er gibt nun zu Protokoll, dass er sich eines Besseren besonnen habe und will heute die Wahrheit angeben. Er ist mit einem Kugelstutzen im Waldhütten-Revier von Hollenstein herüber gegangen. Da hat er zufällig den großen Hiars und den Flor getroffen. Sie haben gleich Kameradschaft miteinander gemacht. Da die beiden in Verlegenheit waren, wo sie ihr Wildbret vorteilhaft anbringen und absetzen könnten, so habe er ihnen eine neue Quelle des Absatzes eröffnet, nämlich den Kirchenschneider in Weyer.

Zu dritt in Gesellschaft gingen sie nun 3 Wochen lang zum Wildschießen herum. In dieser Zeit schoss er einen Sechserhirsch, 2 Tiere und 1 Kalb im Revier Waldhütten. Der große Hiars erlegte einen Sechserhirsch, 1 Tier und 1 Fuchs (letzteren im urbarämtlichen Revier). Der Flor traf 2 Tiere und einen Rehbock, ebenfalls im Revier Waldhütten. Alle diese Stücke, mit Ausnahme von einem Hirsch, kamen zum Kirchenschneider nach Weyer. Zum Teil kaufte sie der Kirchenschneider selbst, zum Teil der alte Schnebb. Allerdings haben sie noch nicht einmal die Hälfte des Kaufpreises bekommen.

Am 7. August 1837 wird der Schneider Michael Wimmer neuerlich einvernommen. Er soll angeben, wo das Wild geschossen wurde, das er und der Schnebb gekauft haben. Er antwortet, er könne es nicht angeben, weil es ihm die Wildschützen nicht sagten. Daraufhin wird er mit den Aussagen des Wilderers Sulzbacher konfrontiert. Man ermahnt ihn, ein aufrichtiges Geständnis abzulegen, weil er sich um so mehr strafbar macht, wenn er auf anderem Wege als durch sein eigenes Geständnis überführt wird. Daraufhin gibt der Schneider an:

„Ich muss den Angaben dieses Menschen auf das Bestimmteste widersprechen. Ich habe ihn nie zum Wilddiebstahl verleitet. Ich habe ihm weder die Wege und Reviere beschrieben, noch dieselben gezeigt. Das Wildbret, welches ich zugegebenermaßen gekauft habe, bestellte ich vorher nicht. Ich kaufte es, als sie gebracht haben. Auch ist unwahr, dass ich diese Leute mit Pulver und Blei versorgte. Ich kann mich nur erinnern, dass ich meinem verstorbenen Schneidergesellen Jakob Sigmund einmal auf sein dringendes Bitten Pulver und Blei verschaffte. Brot und Branntwein gab ich ihnen wohl ein paar mal auf ihr inständiges Bitten, aber sie bezahlten mich dafür.“

Im 18. August 1837 verurteilt das Gericht den Schneidermeister Michael Wimmer wegen Teilnahme am Wilddiebstahl zu einem Monat Kerker. Er muss auch entsprechenden Schadenersatz leisten. Die Höhe des Betrages ist noch auf dem Rechtswege zu ermitteln.

Das Landgericht Urbaramt Weyer verurteilt am 13. Februar 1838 Leopold Schnebb wegen Verbrechen der Teilhabung am Wilddiebstahl zu einem Monat Arrest. Weiters muss er Schadenersatz für das entfremdete Wild zahlen. Die Herrschaft Steyr hat dafür von ihm 35 Gulden 31 Kreuzer zu bekommen. Auch die Gerichtskosten muss er ersetzen.

Mit Urteil vom 13. Februar 1838 wird Andreas Weißenbichler, Bauer am Erlachgut im Anger, wegen Teilnehmung am Wilddiebstahl zu 8 Tagen Kerker und zum Schadenersatz für das gestohlene Wild in Höhe von 24 Gulden und 35 Kreuzer verurteilt.

Ambros Ortner fasst als Strafe 14 Tage Arrest aus. Außerdem muss auch er 24 Gulden 35 Kreuzer Schadensersatz zahlen.

Schwierigkeiten gibt es allerdings mit der Einbringung der Geldstrafen. Der Kirchenschneider ist von Weyer weggezogen, der alte Schnebb und sein Stiefsohn Ortner sind völlig mittellos. Nur der Bauer Weißenbichler wird als zahlungsfähig erkannt. Mittels gerichtlicher Exekution treibt man im August 1838 bei ihm das Geld ein.

Die drei Wilderer werden beim Landgericht Losensteinleithen abgeurteilt. Über das Strafausmaß liegen keine Angaben vor.

1839 - Arrest und Prügelstrafe für zwei Schlingenleger

Der Adjunkt Leopold Stummer entdeckt 1839 in der Nähe des Inselbachergutes zu Küpfern eine verdächtige Spur. Er zeigt dies beim Pfleggericht in Weyer an. Gemeinsam mit dem Gerichtsdiener wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei findet sich eine mit Schlingen gefangene, bereits zerlegte Gemse. Das bereits abgezogene Fell wird beschlagnahmt. Die beiden Söhne des Inselsbacher, Josef und Leopold Fößleitner, gestehen den Wilddiebstahl. Sie werden verhaftet.

Josef Fößleitner wird zu 8 Tagen Arrest und 4 Stockstreichen verurteilt, sein Bruder Leopold muss 3 Tage absitzen und auch 4 Stockstreiche über sich ergehen lassen. Als Schadenersatz für das Wildbret haben sie noch 5 Gulden an die Herrschaft Steyr zu zahlen.

1840 - Strafen beim Landgericht Losensteinleiten

Laut Urteil vom 24. November 1843 befindet man den unverheirateten Bauernknecht Andreas Bernegger wegen Verbrechens des Wilddiebstahls für schuldig und bestraft ihn mit einmonatigem schweren Kerker.

Der verheiratete Bauerngutsbesitzer Josef Frech erhält wegen dem gleichen Delikt drei Monate schweren Kerker. Er muss gemeinsam mit Leopold Prieler der Herrschaft Steyr 17 Gulden 40 Kreuzer für das entwendete Wild ersetzen. Schließlich wird die Strafe vom Appelationsgericht in Wien auf einen Monat Kerker vermindert.

Der unverheiratete Taglöhner Leopold Prieler erhält als Strafe 2 Monate schweren Kerker und muss der Herrschaft Steyr 15 Gulden 10 Kreuzer zahlen und auch die Gerichtskosten ersetzen.

Engelbert Wöhrenschimmel, allgemein Schimmel Engl genannt, wird mit Urteil vom 24. Oktober 1843 vom Kreisgericht in Weyer wegen Versuch des Wilddiebstahls zu fünf Wochen schweren Kerker verurteilt. Seine Komplizen Michael Kaltenbrunner und Anton Aigner fassen 2 Wochen Arrest aus.

Im Winter 1843/44 verhaftet man die ledige Dienstmagd Maria Mühlbacher und beschuldigt sie der Teilnahme am Wilddiebstahl. Mit Urteil vom 20. Februar 1844 spricht sie aber das Landgericht Garsten frei.

Am 4. März 1844 verurteilt das Landgericht Garsten aber Barbara Oberdorfinger zu einer Woche schweren Kerker wegen des Verbrechens der Mitschuld und Teilnahme am Holz- und Wilddiebstahl. Auch muss sie, ihr Mann Jakob Oberdorfinger und Josef Auer an die Herrschaft Spital am Pyhrn 2 Gulden 30 Kreuzer zahlen. Auch an die Herrschaft Steyr sind 31 Gulden als Schadenersatz abzuliefern. Außerdem muss sie die Gerichtskosten zu ersetzen.

Josef Auer wird zu 2 Monaten schweren Kerker und zu den gleichen Geldstrafen verurteilt.

Jakob Oberdorfinger hat neben der Geldstrafe noch 14 Tage schweren Kerker zu verbüßen.

1842 - Schadenersatz

Im März 1842 müssen die Wilderer Dörnbauer, Schöffauer, Bachleitner und Hinterauer 3 Gulden 36 Kreuzer Schadenersatz für das von ihnen erlegte Reh an die Herrschaft Steyr zahlen.

1849 - Acht Jahre Kerker für einen Wilddieb

Johann Scherscher, 26 Jahre alt, früher Bauernknecht, der sich in letzter Zeit aber bloß vom Stehlen ernährte, fasst laut Gerichtsurteil vom 14. Juli 1849 eine achtjährige schwere Kerkerstrafe aus. Diese erhält er wegen seiner Diebstähle und öffentlicher Gewalttätigkeiten mit schweren Verwundungen. Er erlegte im Jahr 1848 im Revier Mayrhoftal insgesamt 30 Stück Hochwild, was einen Schaden von 240 Gulden verursachte. Laut Urteil des Landgerichtes Waidhofen an der Ybbs hat er diese Summe der Herrschaft Steyr zu ersetzen. Da Scherscher aber mittellos ist, kann er das Geld für den Schadenersatz nicht zahlen. Daher muss dieser Betrag als Schuldigkeit offen bleiben.

1884 - Schadenersatz für einen gewilderten Hirsch

Im Kreisgericht Steyr werden am 23. September 1884 Leopold Hackl (29 Jahre, Knecht), Alois Moisl (20 Jahre, Knecht), Franz Stallinger (18 Jahre, Knecht), Jakob Diewald (36 Jahre, Holzknecht) und Maria Hagauer (34 Jahre, Hausmitbesitzerin des Kronsteinergutes in Reichraming) wegen Beteiligung am Wilddiebstahl verurteilt.

Das Gericht erkennt, dass Leopold Hackl im Sommer vorigen Jahres einen Hirsch im Wert von 25 Gulden und 2 Rehböcke um 16 Gulden im Revier von Graf Lamberg entwendete. Dem Lambert Haider entzog er ohne Einwilligung des Besitzers einen Hasen um 1 Gulden. Weiters versuchte er zweimal in Gesellschaft von Alois Moisl und Franz Stallinger um seines Vorteiles willen, Wild zu entwenden. Er fasst als Strafe 6 Monate schweren Kerker, verschärft mit einem monatlichen Fasttag aus.

Alois Moisl, Franz Stallinger und Leopold Hackl versuchten im Herbst vergangenen Jahres, ohne Einwilligung des Jagdeigentümers Wild zu entwenden. Die Tat unterblieb nur aus Zufall, da sie kein Wild antrafen. Das Gericht brummt ihnen jeweils 2 Monaten Kerker auf.

Jakob Diewald wirkte als Komplize von Leopold Hackl beim Wildern mit. Er erhält eine Strafe von 1 Monat schweren Kerker, verschärft mit 2 Fasttagen.

Maria Hagauer hat den von Hackl und Diewald erlegten Hirsch verhehlt und von den selben genossen. Sie muss wegen Verbrechens der Diebstahlsteilnahme (§185 und § 186 St.G) einen Monat im Arrest verbringen.

Leopold Hackl und Franz Stallinger trugen eine Waffe, unbefugt und ohne erwiesene Notwendigkeit zur Abwendung einer drohenden Gefahr. Die beschlagnahmten Gewehre erklärt das Gericht für verfallen.

Die Verurteilten müssen die Gerichtskosten und Schadenersatz zahlen.

Weil sie aber die festgelegten 25 Gulden Schadenersatz nicht an Graf Lamberg überweisen, klagt sie das Gericht ein.

1900 - März: Ein halbes Jahr Arrest

Am 2. April 1900 verurteilt das Kreisgericht Steyr die beiden Wilderer Leopold Ahrer und Konrad Schramml im Lumplgraben wegen versuchtem Wilddiebstahl. Als Strafe erhält Ahrer 6 Monate und Schramml 3 Monaten schweren Kerker, monatlich verschärft mit einem Fasttag.

1918 - Drei Monate Haft für einen Holzknecht

Das Bezirksgericht Windischgarsten verurteilt im Sommer 1918 den Holzknecht Reinbacher zu 3 Monaten Haft, weil er im Vorjahr im Roggental wilderte.