Alpensalamander auf einem Stein.
Alpensalamander © Herfried Marek

Steckbrief Alpensalamander

Lateinischer Name: Salamandra atra
Charakteristik: Der vollkommen schwarze, kleine Salamander ist unverwechselbar.
Lebensraum: Als Landbewohner auch in größeren Entfernungen von Gewässern anzutreffen. Er ist ans Gebirge angepasst und ab zirka 900 Meter Seehöhe im Nationalpark Kalkalpen nicht selten.
Verhaltensweisen: Besonders nach Regenfällen häufig anzutreffen, oft direkt am Wanderweg zu beobachten und dann meistens mehrere Exemplare.

Beobachtungstipp: Die Salamander sind das beste Beispiel dafür, dass es sich lohnt auch bei Regen unterwegs zu sein: Die meisten Chancen hat man bei uns im Nationalpark Kalkalpen bei den Feichtau-Seen im Bereich der Feichtau-Alm zwischen Mai bis September. Der Alpensalamander ist aufgrund seines geringen Tempos einfach zu beobachten. Hastige Bewegungen vermeiden, sonst erhöht er nämlich sein Tempo unerwartet und verkriecht sich rasch in den nächsten Löchern oder Steinspalten, und bei Steilstücken lässt er sich auch gleich einmal hinunterkollern, was er aber unbeschadet übersteht. Auch bei ihm gilt wie bei den meisten Tieren: nicht direkt von oben kommen mittels darüber beugen, sondern rechtzeitig in die Hocke gehen, hastige Seitwärtsbewegungen vermeiden und genügend Distanz halten.

Blau glänzender Alpenbockkäfer mit schwazen Bändern an Flügeldecke und Fühlern sitzt auf Rindenstück
Alpenbock © Erich Weigand

Steckbrief Alpenbockkäfer

Lateinischer Name: Rosalia Alpina
Charakteristik: 18 - 38 mm, lange Fühler, auffällig blau-schwarz gezeichnet
Lebensraum: Buchenwälder mit Alt- oder Schadholzanteilen
Verhaltensweisen: entwickelt sich in Buche, fallweise auch in Bergahorn; an sonnigen Hängen fliegend

Der einst in unseren Buchenwäldern weit verbreitete Alpenbockkäfer ist heute sehr rar geworden. Laut Einschätzung von Experten könnte die Population im Südosten Oberösterreichs die bedeutendste von Österreich sein. Als einzige prioritär ausgewiesene Tierart der EU-Naturschutzrichtlinien, welche ständig im Nationalpark lebt und sich fortpflanzt, ist der Alpenbock für den Nationalpark Kalkalpen wichtigstes faunistisches EU-Schutzgut.

Der seltene Waldbewohner hat eine blaugraue Grundfarbe mit einer variablen schwarzen Flecken- und Bindenzeichnung. Seine Größe liegt zwischen 1,5 und 3,8 cm. Das Männchen hat markante lange Fühler, die deutlich länger als sein Körper sind. Zur Fortpflanzung benötigen die Käfer frisch gebrochenes Buchenholz, von dessen Duft sie magisch angezogen werden. So finden Weibchen und Männchen zueinander und unmittelbar nach der Paarung legt das Weibchen ihre Eier in kleine Spalten der noch frischen Buchen. Leider fliegen die Käfer auch geschlagenes Buchenholz massiv an, welches als künftiges Brennholz zum Trocknen im Wald gestapelt wird. Da die Entwicklung der Larven im Holz drei bis fünf Jahre dauert, verbrennen viele Tiere im Kachelofen.

Der Alpenbock siedelt in Mitteleuropa nur im Gebirge und ausnahmslos in Buchenwäldern auf Kalkböden. Die Höhenverbreitung liegt vorwiegend zwischen 600 bis 1.000 Meter, die Obergrenze bei etwa 1.500 Meter. Er ist von Ende Juni bis Ende August an den Brutbäumen und auf geschlagenem Buchenholz zu finden.

Status, Gefährdung und Schutz

Status Nationalpark Kalkalpen: heimisch, eher selten
Status Oberösterreich: heimisch, selten
Rote Liste Österreich (1994): gefährdet
Gefährdung in Europa: Bestand stark rückläufig
Schutzverantwortung für Österreich: für den Alpenraum
Handlungsbedarf für Österreich: für den Alpenraum
FFH-Richtline der EU: Anhang II (prioritär), IV
Naturschutzgesetz Oberösterreich: geschützt

Bergeidechse läuft über Stein
Bergeidechse © Franz Sieghartsleitner

Steckbrief Bergeidechse

Lateinischer Name: Zootoca vivipara
Charakteristik: Zierliche, braune Eidechse mit kurz wirkendem Schwanz. Unregelmäßige oder auch regelmäßig wirkende Zeichnung und einer dunklen Mittellinie. Männchen und Weibchen lassen sich an der Unterseite unterscheiden: Männchen eher gelblich mit schwarzen Sprenkeln, Weibchen weißlich gelb.
Lebensraum: An Waldrändern, Waldlichtungen, Almwiesen und auch Mooren, sie ist somit eine Eidechsenart, die eher an feuchten Stellen anzutreffen ist. Kommt bis in Bereichen bis 2400 Meter Seehöhe vor, kann deshalb überall im Sengsengebirge vorkommen.
Verhaltensweisen: Auf besonnten Baumstrünken auf der Rinde oder auf bewachsenen Steinen nur schwer auszumachen. Sie ist Lebendgebärend.

Beobachtungstipp: Man muss schon genau schauen, um Bergeidechsen zu finden: Besonderes Augenmerk sollte man hierbei auf Baumstrünke oder sonstige "Sonnenwarten" auf Lichtungen, Waldrändern oder auch Almwiesen richten. Es sollten aber nicht allzu sonnenheiße Plätze sein. Es scheint auch, dass sie eher in den späteren Nachmittagsstunden leichter aufzufinden ist.

Gelbbauchunke im Wasser.
Gelbbauchunke © Herfried Marek

Steckbrief Gelbbauchunke

Lateinischer Name: Bombina variegata
Charakteristik: Schmutzig-braune bis lehmig-gelbe Oberseite, graue Unterseite mit auffälligen gelben Flecken; flach wirkend; eine runde Schnauze und herzförmige Pupillen sind weitere Merkmale der Gelbbauchunke.
Lebensraum: Im Berg- und Hügelland an feuchten Stellen, wobei sie neu entstandene Gewässer, Wasserfurchen, Gräben und Lacken (Suhlen) rasch besiedelt. Sie schätzt die Sonne und kommt auch mit austrocknenden Gewässern zurecht.
Verhaltensweisen: Ab April an den Laichgewässern zu finden, wobei dies von der Höhenlage stark abhängig ist. Bei Gefahr nimmt die Unke eine Abwehrhaltung ein, die "Kahnstellung" genannt wird. Sie drückt die Wirbelsäule durch und schlägt die Beine über dem Körper zusammen, was wie ein Kahn wirkt. Hierbei werden die gelben Flecken der Unterseite zur Abwehr (Warnfarbe!) gezeigt.

In den intensiv genutzten Tallagen Mitteleuropas ist die Gelbbauchunke selten geworden und vielerorts bereits verschwunden. Dies gilt seit einigen Jahren auch für das Alpenvorland. Im Gebiet des Nationalpark Kalkalpen ist sie aber noch weit verbreitet und der intakte Bestand gewinnt zunehmend für Oberösterreich an Bedeutung.

Die glatte und marmoriert wirkende Bauchseite der nur vier bis fünf Zentimeter großen Unke ist auffällig gelb bis gelborange gefärbt und mit größeren dunklen Flecken durchsetzt. Die gelb-schwarze Zeichnung dient als Warntracht und signalisiert Ungenießbarkeit. Bevorzugter Lebensraum sind seichte und besonnte Gewässer mit einem schlammigen Untergrund. Bei Gefahr tauchen sie rasch ab, ihre schlammfarbene Körperoberseite dient dabei vorzüglich als Tarnung. Gelbbauchunken können selbst Kleinstgewässer nutzen, so findet man sie regelmäßig in nur zeitweise mit Wasser gefüllten Mulden, Wagenradspuren und selbst in Tritttümpeln des Weideviehs. Seichte, warme Gewässer sind reich an Kleintieren, die der Unke als Nahrung dienen.

Die erwachsenen Tiere überwintern eingegraben im Boden von Oktober bis März/April. Der Laich umfasst bis zu 100 Eier und nach acht Tagen schlüpfen die Kaulquappen. Eine besondere Anpassung ist das mehrmalige Laichen im Laufe des Sommers. Damit kann den unbe- ständigen Kleingewässern, die oft austrocknen, erfolgreich begegnet werden.

Das Verbreitungsgebiet umfasst Zentral-, Süd- und Osteuropa. Im Alpenraum kann man sie bis auf eine Höhe von 2.000 Meter antreffen.

Typische natürliche Habitate im Nationalpark sind kleine Tümpel in Waldlichtungen, im besonderen die zahlreich im Gebiet vorkommenden Sulen der Rothirsche. Als wärmeliebende Amphibienart folgt sie gerne in den waldfreien Kulturlandschaftsraum des Menschen. Im Nationalpark Kalkalpen findet man sie deswegen gehäuft in den besonnten Tümpeln der Almen.

Status, Gefährdung und Schutz

Status Nationalpark Kalkalpen: vermutlich guter Bestand
Status Oberösterreich (2005): gefährdet
Gefährdung in Oberösterreich: Bestand abnehmend
Schutzverantwortung Österreich: stark verantwortlich
Handlungsbedarf für Österreich: Schutzbedarf gegeben
FFH-Richtline der EU: Anhang II, IV
Naturschutzgesetz Oberösterreich: geschützt

Kleiner brauner Käfer mit langen Fühlern sitzt auf  Stein
Höhlenlaufkäfer © Erich Weigand

Höhlenlaufkäfer Arctaphaenops muellneri

Der Höhlenlaufkäfer Arctaphaenops muellneri gehört zu den ältesten und den am seltensten beobachteten Tieren der Alpen. Er zählt zu den wenigen überlebenden Arten, die bereits vor mehreren Eiszeiten existierten. Sein bekanntes Vorkommen beschränkt sich auf das Sengsengebirge und Reichraminger Hintergebirge. Arten mit einem so eng begrenzten Vorkommen werden Endemiten genannt.

Entdeckt wurde dieser Käfer im Jahre 1970 in der Rettenbachhöhle bei Windischgarsten durch den Insektenkundler Karl Müllner aus Steyr. Der Zoologe M.E. Schmid aus Wien dokumentiert als erster den besonderen Fund als eine bislang weltweit unbekannte und mehrere Millionen Jahre alte Tierart. Neben der Rettenbachhöhle, die übrigens durch diese zoologische Besonderheit als Naturdenkmal unter Schutz gestellt wurde, sind bis heute nur noch zwei weitere Fundorte bekannt.

Der sechs Millimeter große Höhlenlaufkäfer lebt verborgen im weit verzweigten, unterirdischen Spaltensystem der Kalkgebirge. An diese Bedingungen hat er sich perfekt angepasst. Augen und Flügel sind zurückgebildet, sonnenschützende Pigmente gingen aufgrund der unterirdischen Lebensweise ebenfalls verloren. Dafür hat sich der Tastsinn stark entwickelt. Mehrere lange Sinnesborsten sind am ganzen Körper verteilt, die Fühler sind ausgesprochen lang und haben im Ansatz ein Gelenk.  Dornige Fortsätze und lange Krallen an den Beinen verleihen sicheren Halt im Dunklen. Als Beutegreifer ist der Höhlenlaufkäfer mit kräftigen Mundwerkzeugen ausgestattet.

Spannend ist die Entwicklungsgeschichte der Höhlenkäfer. Um die Wärmeperioden zu überleben, mussten die in der Eiszeit überdauernden und auf feuchtkühle Verhältnisse angepassten Käfer eine entsprechende Lebensraum-Nische finden. Dort wo es möglich war, wie am Rand der nordöstlichen Kalkalpen, fanden die Tiere in höheren Lagen ein Refugium. Durch immer tiefer eingeschnittene Täler wurden jedoch die einzelnen Käferpopulationen isoliert. Im Laufe von Jahrhunderttausenden bildeten sich dadurch mehrere genetisch eigenständige Arten heraus, davon eine auch im heutigen Nationalpark Kalkalpen.

Status, Gefährdung und Schutz

Status NP Kalkalpen: Endemit, EiszeitreliktStatus Österreich (2005): endemische Art
Rote Liste Österreich (2005): ----
Schutzverantwortung Österreich: besonders verantwortlich
Handlungsbedarf für Österreich: nicht bekannt
FFH-Richtline der EU: Status als Endemit
Naturschutzgesetz Oberösterreich: geschützt

Kupferfarbene Kreuzotter liegt zusammengerollt auf einem Stein.
Kreuzotter in brauner Farbvariante ©Herfried Marek

Steckbrief Kreuzotter

Lateinischer Name: Vipera berus
Charakteristik: Die Färbung der Kreuzotter ist sehr variabel, was eine eindeutige Beschreibung unmöglich macht. Im Nationalpark kommt sie sowohl komplett schwarz als auch rotbraun mit dem bekannten Zick-Zack-Band am Rücken vor. Sie sind zwischen 50 und 70cm groß, wobei die Weibchen massiver wirken und meist länger als Männchen werden.
Lebensraum:  An Waldrändern und Waldlichtungen, Kahlschlägen, aber auch auf Geröllfeldern und Forststraßen anzutreffen.
Verhaltensweise: Kreuzotter ist nicht aggressiv, gibt ihre Anwesenheit meist erst bei direkter Störung durch Zischen bekannt.

Achtung beim Wandern: Aufmerksamkeit auf lichten Waldwegen und in der Nähe von geeignetem Unterschlupf (Stachelige Sträucher, Jungbäume und Latschen, deren dichte Äste den Boden erreichen, hohl aufliegende Steine und Baumstrünke usw.) ist geboten!
Auch bei Rast in Wiesenbereichen ist der Boden besonders auf die unscheinbaren Jungtiere zu kontrollieren!

Kleine Fledermäuse hängen Kopfüber von Holzdecke
Kleine Hufeisennase © Guido Reiter

Steckbrief Kleine Hufeisennase

Lateinischer Name: Rhinolophus hipposideros
Charakteristik: Mit einem Gewicht von nur vier bis zehn Gramm und einer Spannweite von 25 cm ist die Kleine Hufeisennase eine der kleinsten europäischen Fledermausarten.

In den Nördlichen Kalkalpen findet man die Kleine Hufeisennase westwärts bis Oberösterreich. Eine Bestandserfassung im Nationalpark ist geplant, bestätigt sind vorerst zwei Nachweise für die Rettenbachhöhle.

Die Tiere halten von Oktober/November bis März/April Winterschlaf, während dessen sie sich völlig mit ihren Flügeln umhüllen. Als Winterquartier nutzen sie fast ausschließlich Höhlen und Stollen, als Sommeraufenthaltsort und zur Aufzucht der Jungen dienen Gebäude und hier in erster Linie Dachböden.

Ihre Beute besteht vorwiegend aus Kleinschmetterlingen und Mücken. Für die Nahrungssuche benötigen sie reich strukturierte (Laub-)Wälder, Waldränder und Hecken, die sich in einem Umkreis von zwei bis drei Kilometer um ihre Schlafstätten befinden und mit diesen über Deckung bietende Vegetation verbunden sind. Dies ist wichtig, da sich die Fledermäuse an Gehölzstrukturen orientieren und das Überfliegen von offenen Flächen vermeiden. Die
Bestände in Europa haben sehr abgenommen. Der Rückgang ist neben der Landschaftsveränderung nach neuen Erkenntnissen aus der Schweiz vorwiegend auf Pestizid-Einsatz zurück zu führen. So hat sich die Nordgrenze der europäischen Verbreitung seit den 1950er Jahren dramatisch nach Süden verschoben. Dank der Fähigkeit, mit unterschiedlichen, auch geringen Temperaturen und hohen Niederschlägen zurechtzukommen, konnte sich die Art in höhere Lagen zurückziehen. Das Verbreitungsgebiet erstreckt sich von Nordwestafrika über Europa, Kleinasien, Mittelasien bis Kaschmir und von Westarabien über Äthiopien bis zum Ostsudan. In Österreich besiedelt sie vor allem höher gelegene Becken und Vorländer, von wo sie entlang der Täler bis tief in die Alpen eindringt.

Status, Gefährdung und Schutz

Status Nationalpark Kalkalpen: nicht näher bekannt
Status Oberösterreich (2005): nicht häufig
Rote Liste Österreich (2005): gefährdet
Gefährdung in Europa (2005): potenziell gefährdet
Schutzverantwortung für Österreich: stark verantwortlich
Handlungsbedarf für Österreich: Schutzbedarf gegeben
FFH-Richtlinie der EU: Anhang II, IV
Naturschutzgesetz OÖ: geschützt

Fotofallenbild Luchs läuft durch Schnee
Luchs © Sonvilla-Graf OG

Steckbrief Eurasischer Luchs

Lateinischer Name: Lynx lynx
Charakteristik: Typisch für die größte Raubkatze Europas ist ihre relative Hochbeinigkeit, der 20 bis 25 cm kurze Schwanz und die "Pinsel" - auffällige Haarbüschel an den Ohrenspitzen. Die Färbung dieser Raubkatze variiert von grau und schwach gefleckt in den nördlichen Verbreitungsgebieten hin zu rötlich-braun mit deutlichen schwarzen Flecken.
Lebensraum: Die Raubkatze bewohnt große, geschlossene Wälder. Waldfreie Gebiete wirken als Ausbreitungshindernis, dichter Unterwuchs und felsiges Gelände können aber einen Ersatz für geschlossenen Wald darstellen.
Verhaltensweise: Der Luchs ist ein Anschleichjäger, der seine Beute nicht verfolgt, wenn der erste Überraschungsangriff scheitert. Luchse sind zu allen Tageszeiten aktiv, am häufigsten aber in der Morgen- und Abenddämmerung, wo auch ihre Beutetiere anzutreffen sind.

Nach langer Abwesenheit kehrte der Luchs im Jahre 1996 wieder in die Region des Nationalpark Kalkalpen zurück. Im Jahr 2000 gelang erstmalig die Ablichtung mittels Fotofalle und im Jahr 2005 eine Sichtbeobachtung am Riss. Seit 2011 gibt es Bemühungen, mithilfe von Bestandstützungen eine Luchspopulation in den Oberösterreichischen Kalkalpen zu etablieren.

Der Luchs nimmt eine wichtige ökologische Rolle als Beutegreifer vor allem in der Regulierung des Schalenwildes ein. Seine Nahrung umfasst vorwiegend kleine Paarhufer (Reh, Gämse), von denen er pro Jahr rund 50 bis 60 Tiere benötigt. Die Luchsin wirft Ende Mai oder Anfang Juni nach 68 bis 72 Tagen Tragzeit ein bis vier Junge, die bis zur nächsten Paarungszeit im März bei ihr bleiben.

Im Alpenraum war der Luchs über Jahrzehnte ausgestorben. Zwei erfolgreiche Wiedereinbürgerungs-Programme, in der Schweiz und Slowenien sichern heute die äußerst spärliche Population im Alpenraum. Aufgrund seiner Jagdart benötigen Luchse große Reviere: ein Männchen 15.000 - 20.000 Hektar, ein Weibchen 8.000 - 12.000 Hektar.

Status, Gefährdung und Schutz

Status Nationalpark Kalkalpen: seit 1996 zurückgekehrt
Status Österreich (2005): wieder eingebürgert
Rote Liste Österreich (2005): stark gefährdet
Gefährdung in Europa: potenziell gefährdet
Schutzverantwortung für Österreich: für den Alpenraum
Handlungsbedarf für Österreich: für den Alpenraum
FFH-Richtlinie der EU: Anhang II, IV
Jagdgesetz Oberösterreich: ganzjährig geschont

Nächtliche Fotofallenaufnahme zeigt Luchs Norik
Fotofallenbild Norik ©Christan Fuxjäger

Steckbrief Luchsmännchen
NORIK

Luchsmännchen Norik wurde am 23.5.2021 im Wildkatzendorf Hütscheroda in Deutschland geboren und in der Tierart Wildtierstation in Maßweiler großgezogen und dort auf ein Leben in Freiheit vorbereitet. Norik stammt aus einem Zuchtprogramm für Auswilderungen und ist genetisch ein reinrassiger Karpaten-Luchs.

Luchs Norik wurde am 10. Dezember 2022 im Bodinggraben im Nationalpark Kalkalpen freigelassen.
Der Kuder hat überraschend schnell gelernt Beute zu schlagen und sich ohne menschlichem Zutun selbst zu ernähren.

Presseinfo: Luchs Norik sorgt für frisches Blut im Nationalpark Kalkalpen

Luchsin Luzi schleicht durch Wald
Fotofallenbild Luzi ©Christian Fuxjäger

Steckbrief Luchsin
LUZI

Luchsin Luzi wurde im Frühjahr 2014 im Gemeindegebiet von Großraming geboren.
Sie ist Tochter von Luchsin Kora und Luchs Jago.

Seit 2016 hat sie ihr Revier im Süden des Nationalparks und in der angrenzenden Steiermark.

2018 führte Luzi ein Jungtier, welches seit Oktober 2018 leider nicht mehr nachgewiesen werden konnte.

Luchs Karo streift durch herbstlichen Buchenwald
Fotofallenbild Karo ©Christian Fuxjäger

Steckbrief Luchs
KARO

Luchs Karo wurde 2014 geboren und ist Nachkomme von Luchsin Skadi und Jago (= Skadi´s Bruder)
Seinen Namen "Karo" hat das Tier aufgrund seiner schönen karoartigen Fellzeichnung auf der Schulter erhalten.

Luchs Karo´s Revier erstreckt sich vom südöstlichen Teil des Nationalpark Kalkalpen bis ins angrenzende Gemeindegebiet von Weyer und Gebiete der angrenzenden Steiermark.

Karo wurde zwischen September 2015 und Februar 2016 im Nationalpark Gesäuse nachgewiesen.
Kurze Zeit später hat es ihn wieder in sein angestammtes Revier zurück verschlagen. Im April 2016 konnte Karo wieder im Süden des Nationalpark Kalkalpen nachgewiesen werden.

Unser umtriebiges Luchsmännchen Karo unternahm sogar bis ins Gemeindegebiet von Hollenstein in Niederösterreich Ausflüge, er konnte dort bestätigt werden.

Luchs Lakota läuft auf überwuchertem Weg durch den Wald
Fotofallenbild Lakota ©Christian Fuxjäger

Steckbrief Luchs
KARO

Luchs Lakota wurde 2014 geboren und ist Nachkomme von Luchsin Freia und Luchs Jago (= Sohn von Freia)

Kurzvideos auf unserem Youtube-Kanal:

Mai 2016  Lakota markiert sein Revier

März 2016  Beinahe wäre der Fang von Lakota geglückt

August 2015 Reh trifft auf Luchs-Duft

Nächtliches Fotofallenbild zeigt Luchsin Skadi im Schnee
Fotofallenbild Skadi ©Graf Marc Photography

Steckbrief Luchsin
SKADI

Luchsin Skadi wurde 2012 im Nationalpark Kalkalpen geboren. Sie ist Tochter von Luchsin Freia und Luchs Juro.

Skadi führte bereits 2014 als zweijährige Katze ein Junges. Vater dieses Jungtieres ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Bruder Jago.
Link zu unserem Youtube Kanal: April 2015 Luchsin Skadi mit ihrem Jungtier

Skadi wurde am 9. März 2015 im Nationalpark Kalkalpen in einer Kastenfalle eingefangen. Nach einer tierärztlichen Untersuchung wurde sie mit einem Sendehalsband ausgestattet und sogleich wieder freigelassen. Die anschließend gewonnenen Senderdaten zeigten im Jahr 2015 ein Streifgebiet der Luchsin von ca. 20.000 Hektar.

Luchsin mit Senderhalsband sprintet Richtung Wald
Freilassung Luchsin Aira ©SIEGHARTSLEITNER

Steckbrief Luchsin
AIRA

Luchsin Aira ist seit September 2022 verschollen

Luchsin Aira wurde im südlichen Jura, im Kanton Waadt in der Schweiz, eingefangen. Ein Verterinärmediziner hat die Katze während der vorgeschriebenen Quaratänezeit eingehend untersucht und für gesund befunden.

Am 17. März 2017 wurde sie gemeinsam mit Luchsmännchen Juri in den Nationalpark Kalkalpen übersiedelt und im Bodinggraben freigelassen.

Link zu unserem Youtube Kanal: März 2017 Luchsfreilassung im Bodinggraben

Luchs verlässt die Transportkiste
Freilassung Luchs ©Christian Scheucher

Steckbrief Luchs
JURI

Luchs Juri ist seit November 2021 verschollen

Luchsmännchen Juri wurde im südlichen Jura, im Kanton Waadt in der Schweiz, eingefangen. Ein Veterinärmediziner hat den Kuder während der vorgeschriebenen Quaratänezeit eingehend untersucht und für gesund befunden.

Am 17. März 2017 wurde Juri gemeinsam mit Luchskatze Aira von der Schweiz in den Nationalpark Kalkalpen umgesiedelt und im Bodinggraben freigelassen.

Februar 2018:  Luchs Juri wanderte nach der Freilassung großräumig über das Krems- und Almtal in das Salzkammergut ab. Punktgenau zur Ranzzeit kehrt er wieder in den Nationalpark Kalkalpen zurück.

Nächtliches Fotofallenbild zeigt Luchsin auf Waldlichtung
Fotofallenbild Rosa ©Christian Fuxjäger

Steckbrief Luchsin
ROSA

Luchsin Rosa wurde im Juli tot aufgefunden

Luchsin Rosa wurde 2014 geboren. Sie ist Tochter von Luchsin Kora und Luchs Jago. Ein kurzes Video zeigt Luchsjunges Rosa bei der Wurfhöhle.
Link zu unserem Youtube Kanal: Luchsin Kora hat Nachwuchs

August 2015: Rosa wurde als selbstständige Luchsin im Nationalpark Kalkalpen mittels Fotofallenbild nachgewiesen

Am 13. Juli 2016 wurde in der Gemeinde Weyer die Luchskatze Rosa tot aufgefunden. Nach dem vorläufigen Obduktionsbefund vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde & Ökologie der Vet. Med. Uni Wien, deutet alles auf eine natürliche Todesursache der Luchskatze hin.

Hinter einem Dickicht im Wald sitzt eine Luchsin
Luchsin Kora ©Michael Kronsteiner

Steckbrief Luchsin
KORA

Luchsin Kora ist seit August 2016 verschollen

Bei winterlichen Temperaturen wurde am 15. März 2013 Luchsin Kora im Hintergebirge, im Bereich des Rabenbaches, freigelassen. Die ca. 8 Jahre alte Schweizerin wurde bei Asuel im Kanton Jura eingefangen und findet nun eine neue Heimat im Nationalpark Kalkalpen. Ihr Name "Kora" erinnert an die Schweizer Gesellschaft für Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management von Wildtieren in der Schweiz (KORA), welche die Bestandstützung in den Kalkalpen tatkräftig unterstützte.

Juli 2014: Facebook Artikel Luchsin Kora hat zwei Welpen

Juni 2014: Link zu Youtube Nachwuchs bei Luchsin Kora

August 2013: Facebook Artikel Luchsin Kora hat zwei Junge

Mai 2013: Facebook Artikel Kora und Juri haben sich getroffen

 

Luchsin Kora
Luchsin im Wald ©Michael Kronsteiner

Steckbrief Luchsin
KORA

Luchsin Freia ist seit dem Winter 2014/15 verschollen

Mai 2011: Der Auswilderung von Luchsin "Freia" -einem sprichwörtlichen Wildfang aus den Schweizer Alpen – ging eine jahrelange Forschungsarbeit des Arbeitskreises LUKA (Luchs Oberösterreichische Kalkalpen) voraus.

Im April konnte die junge Luchsin im Kanton Freiburg, in der französischen Schweiz eingefangen werden. Nach durchlaufen einer Quarantänezeit wurde die Waldkatze in Begleitung der Biologen von KORA, Christian Fuxjäger vom Nationalpark Kalkalpen und einer Tierärztin in den Nationalpark Kalkalpen gebracht. Im Bodinggraben wurde "Freia" in ihre neue Heimat entlassen.

Freia hatte zwischen 2012 und 2014 drei Würfe mit insgesamt 7 Welpen:

Janner 2014: Facebook Artikel Fotofallenbilder von Luchsin Freia und 2 Jungtieren

Dezember 2013: Facebook Artikel Luchsin Freia und 2 Jungtiere unterwegs

Juli 2013: Facebook Artikel Luchsin Freia bringt nochmals 3 Junge zur Welt

Juni 2012: Luchsin Freia brachte 2 Junge zur Welt

Nächtliches Fotofallenbild zeigt Luchs B7 im Schnee
Letztes Fotofallenbild von B7 ©Christian Fuxjäger

Steckbrief Luchs
B7

Luchs B7 wurde im Mai 2013 illegal abgeschossen

Luchs B7 wurde 2012 mit seinen Geschwistern Skadi und Jago geboren. Er ist Sohn von Luchsin Freia und Luchs Juro.
April 2023: Artikel Facebook Luchsin Freia führt 3 Jungtiere mit

Mai 2013: Luchs B7 wurde bei Kleinreifling illegal abgeschossen. Im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen wurde der Balg von Luchs B7 in einer Tiefkühltruhe eines Tierpräparators aufgefunden.

November 2015: Strafprozess wegen illegaler Luchstötung am Landesgericht Steyr.

Jänner 2016: Die Täterin wurde rechtskräftig verurteilt
OGH Urteil vom Dezember 2016 wurde in der Fachzeitschrift „Recht der Umwelt“ von ausführlich erläutert interpretiert. Mit seiner Entscheidung setzte der OGH einen richtungsweisenden Schlussstrich.

OGH Urteil vom Dezember 2016

Ersatz von Wiederbesatzkosten bei rechtswidrigem Abschuss geschützter Wildtiere

Das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 22. Dezember 2016 wurde nun in der Fachzeitschrift „Recht der Umwelt“ von Mag. Dr. Rainer Weiß ausführlich erläutert und interpretiert. „Mit seiner Entscheidung setzte der Oberste Gerichtshof einen richtungsweisenden Schlussstrich“, führt der Jurist des Instituts für Umweltrecht der Johannes Keppleruniversität in Linz in seinem Fachbeitrag einleitend aus. Der Oberste Gerichtshof hat nämlich der Revision des Nationalpark Kalkalpen Folge geleistet und das erstinstanzliche Schadenersatzurteil des Bezirksgerichtes Steyr bestätigt. Demnach ist die wegen eines Luchsabschusses vom Strafgericht rechtskräftig verurteilte I. W. aus Linz schuldig dem Nationalpark Kalkalpen € 12.100.- Schadenersatz zu leisten. Überdies hat die Beklagte die bestimmten Kosten des zivilgerichtlichen Berufungs- und Revisionsverfahrens zu ersetzen.

In der Nationalpark Kalkalpen Region läuft seit dem Jahr 2008 ein Wiederansiedelungsprogramm für Luchse. Ab 2012 verschwanden immer wieder Luchskuder auf mehr oder weniger mysteriöse Art und Weise. Der Kadaver eines dieser Luchse wurde schließlich aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung im Frühjahr 2015 in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators gefunden. In der Folge wurde die Jägerin mit Urteil des Landesgerichts Steyr rechtskräftig für diesen Abschuss verurteilt. Die zivilrechtlichen Ansprüche wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das schadenersatzrechtliche Problem besteht in diesem Fall darin, dass Luchse als Wildtiere herrenlos sind und so erst durch die Aneignung Eigentum entsteht. Zudem erfolgte der Abschuss außerhalb des Gebiets des Nationalparks. Somit liegt ein bloßer Vermögensschaden vor, also ein Schaden, der im Vermögen des Geschädigten eintritt, ohne dass er aus der Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts resultieren würde. Solche bloßen Vermögensschäden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen ersatzfähig, etwa dann, wenn ein Schutzgesetz iSd. § 1311 Satz 2 ABGB verletzt wurde. Unter Schutzgesetzen versteht die Rechtsprechung abstrakte Gefährdungsgebote, die bestimmte Personen bzw. Personengruppen von einer Verletzung ihrer Rechtsgüter schützen sollen. Im konkreten Fall können sowohl die Bestimmungen des Umweltstrafrechts (§181f StGB) als auch des OÖ Naturschutzrechts (OÖ NSchG 2001) als Schutzgesetze herangezogen werden. Beide Bestimmungen dienen der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU in das österreichische Recht, weshalb maßgeblich auf deren Schutzzwecke abzustellen ist. In erster Linie dient die FFH-RL wie auch das OÖ NSchG zwar dem öffentlichen Interesse am Natur- und Landschaftsschutz. Der OGH hat in dieser Entscheidung aber sehr gut begründet, dass die FFH-RL und damit auch die nationalen Umsetzungsvorschriften daneben auch den Schutz bloßer Vermögensinteressen verfolgt, da ein „Schutz der Pflanzen-und Tierarten durch den Staat […] nur durch den Einsatz von finanziellen Mitteln möglich“ ist. Ein solches Vermögensinteresse ist dadurch gegeben, dass die Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen Gesellschaft mbH zur Aufrechterhaltung eines entsprechenden Luchsbestandes im Nationalpark verpflichtet ist und daher auch die entsprechenden finanziellen Aufwendungen zu tragen hat. So kommt der OGH zutreffend zum Ergebnis, dass der bloße Vermögensschaden der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen GmbH in Form der Kosten für den Wiederbesatz in der Höhe von etwa € 12.000 vom Schutzzweck der von der Jägerin verletzten Bestimmungen des StGB und des OÖ Naturschutzrechts iVm der FFH-RL umfasst ist und die Jägerin für diesen Schaden Ersatz zu leisten hat.

Nähere Details zum Urteil des Obersten Gerichtshofes können in der Fachzeitschrift Recht der Umwelt (RdU 2017/71, 83, Manz Verlag Wien, Herausgeber: Institut für Umweltrecht an der Johannes Keppler Universität) nachgelesen werden. Mag. Dr. Rainer Weiß bespricht und interpretiert den Anlassfall ausführlich.

Nächtliches Fotofallenbild zeigt auf Forststraße laufenden Luchs
Fotofallenbild Jago ©Christian Fuxjäger

Steckbrief Luchs
JAGO

Luchs Jago ist seit April 2014 verschollen

Luchs Jago wurde 2012 im Nationalpark Kalkalpen geboren. Er ist Sohn von Luchsin Freia und Luchs Jago.

April 2014: Facebook Artikel Luchs Jago ist verschwunden

Nächtliches Fotofallenbild zeigt einen Luchs der auf verschneitem Weg läuft
Fotofallenbild Juro ©Christian Fuxjäger

Steckbrief Luchs
JURO

Luchs Juro wurde 2013 illegal erlegt

Am 13. Dezember 2011 wurde Luchsmännchen Juro von der Schweiz in den Nationalpark Kalkalpen umgesiedelt. Der Kuder wurde in Begleitung eines Expertenteams in den Nationalpark Kalkalpen gebracht und im Reichraminger Hintergebirge freigelassen.
Die Hoffnung ist groß, dass Luchs "Juro" und Luchsin "Freia" bald für Nachwuchs sorgen - denn Ende Februar beginnt die Ranzzeit bei den Pinselohren.

2012 und 2013 war Juro Vater von insgesamt 9 Welpen

Seit Juni 2013 konnte Juro nicht mehr nachgewiesen werden

Traurige Gewissheit - Luchs Juro wurde illegal erlegt
Sein Balg wurde zwar nie aufgefunden, ein Indizienprozess zog eine rechtskräftige Verurteilung nach sich.

Luchs steht beobachtend an Waldrand
Luchs Pankraz ©Franz Kettenhummer

Steckbrief Luchs
PANKRAZ

Luchs Pankraz ist seit Dezember 2009 verschollen

Jungluchs "Pankraz" fing sich am 27. Jänner 2009 in der Nationalpark Gemeinde St. Pankraz in einer Kastenfalle.
Jagdleiter Helmut Trinkl aus St. Pankraz hat das Tier dem OÖ Landesjagdverband übergeben.

Im Jänner 2009 wurde "Pankraz" unter Mithilfe von J. Streicher vom Tierpark Enghagen narkotisiert und anschließend von Amtstierarzt Dr. H. Seiringer, Dr. P. Kazcensky (Institut für Wildtierkunde) & Luchsexperten T. Huber eingehend untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass es sich um ein männliches, 14 kg schweres, gesundes, Jungtier handelt.

In weiterer Folge wurden dem Tier Blut- und Haarproben zur weiteren genetischen Untersuchung entnommen. Mit einem gut sichtbaren Halsbandsender ausgestattet wurde er in weiter Entfernung zum Fangort, im Nationalpark Kalkalpen wieder in die Freiheit entlassen.

Letzter Nachweis von Luchs Pankraz war im Dezember 2009

Nächtliches Fotofallenbild zeigt einen Luchs der auf verschneitem Weg läuft
Fotofallenbild Klaus ©Christian Fuxjäger

Steckbrief Luchs
KLAUS

Luchs Klaus ist seit März 2013 verschollen

Die Anwesenheit von Luchs "Klaus" wird bereits seit 1996 vermutet, die Herkunft des Luchsmännchens (Kuder) ist unbekannt. Im Jahr 2000 konnte seine Anwesenheit erstmals mit einem Fotofallenbildbestätigt werden. 60 Nachweise konnten mittels Fotofallen in den Jahren 2000 bis 2012 erbracht werden.

Um mehr Daten und Informationen über den Luchs im Nationalpark zu erhalten, führt der Nationalpark Kalkalpen seit 1998 ein Luchsmonitoring durch. Bis 2010 konnte trotz Einsatz von Fotofallen nur ein einziges Individuum eindeutig festgestellt werden - es war Luchs "Klaus".

Luchse grenzen mittels Duftmarken ihr Revier ab und halten damit auch zueinander Kontakt.
Im Februar 2012 sind seltene Bilder gelungen: Gleich drei Luchse sind in nur einer Nacht durch ein und dieselbe Fotofalle gelaufen. Es beginnt die Ranzzeit! Als erstes tappte Luchsin "Freia" in die Fotofalle, exakt auf die Minute - nur eine Stunde später - war Luchs "Juro" auf der gleichen Stelle. Das hier eine Luchsdame unterwegs war, ist auch Luchs "Klaus" nicht entgangen. Nochmals löste die Fotofalle um 4.30 Uhr morgens aus und dokumentierte das alt bekannte Luchsmännchen. Dies ist gleichzeitig bis Dato der letzte Bildnachweis von "Klaus".

Hirschkuh und drei Kälber stehen auf Almwiese
Hirschkuh und drei Jungtiere stehen auf sommergrüner Almwiese ©Herfried Marek

Steckbrief Rothirsch

Lateinischer Name: Cervus elaphus
Charakteristik:
Lebensraum:
Verhaltensweisen:

 

Rotwild-Tracking im Nationalpark Kalkalpen

Steinadler hebt von mit Schnee bedeckter Fichte ab
Steinadler © Herfried Marek

Steckbrief Steinadler

Lateinischer Name: Aquila chrysaetos

Beobachtungstipp: In den frühen Nachmittagsstunden nutzt er gern die vorhandene Thermik zum Segeln. Kolkraben "verwarnen" oft mit lautem "rob rob rob" vor dem Adler und versuchen gleichzeitig, unter spiraligem Hochschrauben ihn zu überfliegen, um ihn dann mittels Scheinangriffen von oben "necken" zu können.

Der Steinadler ist der größte in den Nördlichen Kalkalpen brütende Greifvogel. Der Nationalpark Kalkalpen beherbergt drei Reviere (Brutpaare). In den letzten Jahren konnten auch immer wieder kleine Gruppen von einfliegenden Jungvögeln beobachtet werden.

Die Körperlänge misst 80 bis 93 cm, die Flügelspannweite 190 bis 225 cm. Altvögel sind sehr dunkel gefärbt, der Hinterkopf ist goldbraun. Jungvögel weisen eine breite weiße Schwanzbasis und ein auffälliges, weißes Feld in den Arm- und Handschwingen auf. Mit zunehmendem Alter geht die Ausdehnung dieser weißen Gefiederpartien zurück, erst mit etwa fünf Jahren sind die Vögel ausgefärbt und geschlechtsreif.

In Mitteleuropa war der Steinadler früher auch in den Tieflagen anzutreffen. Heute ist er aufgrund der einst intensiven Greifvogelverfolgung auf den Alpenbogen beschränkt. Dank strenger Schutzmaßnahmen haben sich in den letzten Jahren die Bestände in den Alpen wieder gut erholt und die Besiedelung ist hier wieder nahezu flächendeckend. Steinadler brauchen zur Pirschjagd offene, baumarme Flächen mit einem hohen Angebot an mittelgroßen Beutetieren bis zirka fünf Kilogramm. Die bevorzugten Jagdflächen liegen oberhalb der Waldgrenze. Almen, Windwurf- und Schlagflächen bieten innerhalb der Waldstufe geeignete Jagdreviere. Da in den Nördlichen Kalkalpen das Murmeltier fehlt, ist hier die Nahrungsbasis dürftiger, aber auch vielseitiger. Erbeutet werden unter anderem Kreuzotter, Kleinvögel, Kleinsäuger, Auerhuhn und Gamskitz. Das regelmäßige Ergreifen von Jungfüchsen ist vermutlich von ökologischer Relevanz. Vor allem im Winter spielt Aas eine entscheidende Rolle. Die Horste liegen in den Nördlichen Kalkalpen durchwegs in Felswänden, zum Teil auch in winzigen Waldfelsen, während Baumhorste derzeit nicht bekannt sind. Aus Gründen des Beutetransportes brüten Steinadler wenn möglich tiefer als die bevorzugten Jagdflächen liegen.

Der Gesamtbestand Oberösterreichs wird auf 20 bis 30 Paare geschätzt.

Status, Gefährdung und Schutz

Status Nationalpark Kalkalpen: Brutvogel, nicht häufig
Status Oberösterreich (2005): sehr seltener Brutvogel
Rote Liste Österreich (2005): Gefährdung droht
Rote Liste Oberösterreich(2003): gefährdet
Bestand in Europa: (2003) europaweit selten
Schutzverantwortung Österreich: stark verantwortlich
Handlungsbedarf für Österreich: nicht speziell gegeben
Vogelschutz-Richtline der EU: Anhang I
Jagdgesetz Oberösterreich: ganzjährig geschont

Weißrückenspecht sitzt an vermoderndem Baumstamm und hackt dort mit seinem Schnabel nach Insekten und Larven
Weißrückenspecht ©Werner Weißmair

Steckbrief Weißrückenspecht

Lateinischer Name: Picoides leucotos
Charakteristik: Etwas größer als Buntspecht, rein schwarzer Rücken, im hinteren Bereich weiß (Name!), Männchen roter Scheitel
Lebensraum: Naturwald, aufgelockert und mit hohem Totholzanteil, südexponierte Lagen
Verhaltensweisen: Lebt hauptsächlich von Insekten und deren Raupen und Puppen aus Totholz, hält sich dabei eher in Bodennähe auf, daher auch an liegenden Stämmen.

Der Weißrückenspecht ist der seltenste Specht Österreichs und die bedeutendste Vogelart des Nationalpark Kalkalpen. Wegen der strikten Bindung an starkes Totholz beschränkt sich sein Vorkommen auf naturnahe Wälder. Er ist eine ausgeprägte Indikatorart für Urwälder.

Mit einer Körperlänge von 25 bis 28 cm ist der Weißrückenspecht innerhalb der Gruppe der „Buntspechte” am größten. Wichtige Kennzeichen sind der weiße Rücken, die breite weiße Flügelbänderung und die schwarze Strichelung auf den Flanken der sonst weißen Unterseite. Die Unterschwanzdecken sind im Gegensatz zum Großen Buntspecht hellrot. Das Männchen weist, ähnlich dem jungem Buntspecht, eine rote Kopfplatte auf, das Weibchen eine schwarze.

Die Hauptverbreitung des Weißrückenspechtes reicht von Nordosteuropa bis Ostasien. Die anderen europäischen Vorkommen sind stark zersplittert und auf höhere Gebirgszüge beschränkt. Im Alpenraum kommt er nur an der Alpennordseite, vom Wienerwald bis Vorarlberg, vor. In den Nördlichen Kalkalpen bewohnt der Weißrückenspecht totholzreiche, von Buchen dominierte Laubmischwälder. Selbst die Bruthöhle wird ausschließlich in toten Stämmen oder zumindest in einem abgestorbenen Wipfel oder Seitenast angelegt, meist in Buche oder Ahorn. Die Hauptnahrung stellen Bockkäferlarven aus dem Totholz dar. Typische Lebensräume sind unbewirtschaftete Steillagen und Schutzwälder sowie Lawinenhänge.

Die Bestände an der Alpennordseite wurden wegen seiner Scheu und der schwierigen Erfassbarkeit dieser Vogelart lange unterschätzt. Die aktuellen artspezifischen Erhebungen im Ötschergebiet (Niederösterreich) erlauben erstmals auch eine konkrete Bestandsschätzung für Oberösterreich mit 200 bis 500 Brutpaaren. Im Nationalpark Kalkalpen sind es etwa 30 bis 50 und es ist zu erwarten, dass sich der Bestand durch die Einstellung der Waldnutzung künftig erhöht.

Status, Gefährdung und Schutz

Status Nationalpark Kalkalpen: Brutvogel, nicht häufig
Status Oberösterreich (2005):  sehr seltener Brutvogel
Rote Liste Österreich (2005): Gefährdung droht
Rote Liste Oberösterreich: gefährdet
Gefährdung in Europa: (2003) nicht gefährdet
Schutzverantwortung Österreich: stark verantwortlich
Handlungsbedarf für Österreich: Schutzbedarf gegeben
Vogelschutz-Richtline der EU: Anhang I
Naturschutzgesetz Oberösterreich: geschützt

Logo Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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OGH Urteil vom Dezember 2016

Ersatz von Wiederbesatzkosten bei rechtswidrigem Abschuss geschützter Wildtiere

Das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 22. Dezember 2016 wurde nun in der Fachzeitschrift „Recht der Umwelt“ von Mag. Dr. Rainer Weiß ausführlich erläutert und interpretiert. „Mit seiner Entscheidung setzte der Oberste Gerichtshof einen richtungsweisenden Schlussstrich“, führt der Jurist des Instituts für Umweltrecht der Johannes Keppleruniversität in Linz in seinem Fachbeitrag einleitend aus. Der Oberste Gerichtshof hat nämlich der Revision des Nationalpark Kalkalpen Folge geleistet und das erstinstanzliche Schadenersatzurteil des Bezirksgerichtes Steyr bestätigt. Demnach ist die wegen eines Luchsabschusses vom Strafgericht rechtskräftig verurteilte I. W. aus Linz schuldig dem Nationalpark Kalkalpen € 12.100.- Schadenersatz zu leisten. Überdies hat die Beklagte die bestimmten Kosten des zivilgerichtlichen Berufungs- und Revisionsverfahrens zu ersetzen.

In der Nationalpark Kalkalpen Region läuft seit dem Jahr 2008 ein Wiederansiedelungsprogramm für Luchse. Ab 2012 verschwanden immer wieder Luchskuder auf mehr oder weniger mysteriöse Art und Weise. Der Kadaver eines dieser Luchse wurde schließlich aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung im Frühjahr 2015 in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators gefunden. In der Folge wurde die Jägerin mit Urteil des Landesgerichts Steyr rechtskräftig für diesen Abschuss verurteilt. Die zivilrechtlichen Ansprüche wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das schadenersatzrechtliche Problem besteht in diesem Fall darin, dass Luchse als Wildtiere herrenlos sind und so erst durch die Aneignung Eigentum entsteht. Zudem erfolgte der Abschuss außerhalb des Gebiets des Nationalparks. Somit liegt ein bloßer Vermögensschaden vor, also ein Schaden, der im Vermögen des Geschädigten eintritt, ohne dass er aus der Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts resultieren würde. Solche bloßen Vermögensschäden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen ersatzfähig, etwa dann, wenn ein Schutzgesetz iSd. § 1311 Satz 2 ABGB verletzt wurde. Unter Schutzgesetzen versteht die Rechtsprechung abstrakte Gefährdungsgebote, die bestimmte Personen bzw. Personengruppen von einer Verletzung ihrer Rechtsgüter schützen sollen. Im konkreten Fall können sowohl die Bestimmungen des Umweltstrafrechts (§181f StGB) als auch des OÖ Naturschutzrechts (OÖ NSchG 2001) als Schutzgesetze herangezogen werden. Beide Bestimmungen dienen der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU in das österreichische Recht, weshalb maßgeblich auf deren Schutzzwecke abzustellen ist. In erster Linie dient die FFH-RL wie auch das OÖ NSchG zwar dem öffentlichen Interesse am Natur- und Landschaftsschutz. Der OGH hat in dieser Entscheidung aber sehr gut begründet, dass die FFH-RL und damit auch die nationalen Umsetzungsvorschriften daneben auch den Schutz bloßer Vermögensinteressen verfolgt, da ein „Schutz der Pflanzen-und Tierarten durch den Staat […] nur durch den Einsatz von finanziellen Mitteln möglich“ ist. Ein solches Vermögensinteresse ist dadurch gegeben, dass die Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen Gesellschaft mbH zur Aufrechterhaltung eines entsprechenden Luchsbestandes im Nationalpark verpflichtet ist und daher auch die entsprechenden finanziellen Aufwendungen zu tragen hat. So kommt der OGH zutreffend zum Ergebnis, dass der bloße Vermögensschaden der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen GmbH in Form der Kosten für den Wiederbesatz in der Höhe von etwa € 12.000 vom Schutzzweck der von der Jägerin verletzten Bestimmungen des StGB und des OÖ Naturschutzrechts iVm der FFH-RL umfasst ist und die Jägerin für diesen Schaden Ersatz zu leisten hat.

Nähere Details zum Urteil des Obersten Gerichtshofes können in der Fachzeitschrift Recht der Umwelt (RdU 2017/71, 83, Manz Verlag Wien, Herausgeber: Institut für Umweltrecht an der Johannes Keppler Universität) nachgelesen werden. Mag. Dr. Rainer Weiß bespricht und interpretiert den Anlassfall ausführlich.

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